Können Rentenversicherte des Jahrgangs 1961 früher in Rente gehen? Welche Optionen haben sie? Und wann ist der beste Zeitpunkt, um die Altersrente zu beantragen? Das und mehr lesen Sie in diesem Beitrag.
Was sind die grundlegenden Informationen?
Zunächst die traurige Nachricht: Wer 1961 geboren wurde, kann nicht mehr ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen. Die Rente mit 63 wurde im Grundsatz abgeschafft.
Es gibt jedoch zwei Alternativen, um dennoch früher in Rente zu gehen – entweder mit hohen Abschlägen oder mit deutlich reduzierten.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Um mit 63 Jahren in Rente zu gehen, muss man einen Abschlag von 12,6 % auf die Bruttorente in Kauf nehmen.
Die einzige Voraussetzung hierfür sind 35 Versicherungsjahre in der Rentenversicherung.
Dabei zählen nicht nur die Jahre, in denen man sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat, sondern auch Zeiten der Kindererziehung oder Arbeitslosigkeit.
Wie berechnet sich der Abschlag?
Der Abschlag von 12,6 % kommt dadurch zustande, dass pro Monat, den man früher in Rente geht, 0,3 % von der Bruttorente abgezogen werden.
Da das gesetzliche Renteneintrittsalter bei Jahrgang 1961 bei 66 Jahren und 6 Monaten liegt, ergeben sich bis zum 63. Geburtstag 42 Monate.
Diese 42 Monate multipliziert mit 0,3 % ergeben die 12,6 % Abschlag.
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Was bedeutet der Abschlag langfristig?
Wenn man sich für die vorzeitige Rente mit Abschlag entscheidet, bleibt dieser Abschlag ein Leben lang bestehen.
Zusätzlich müssen noch rund 11 % für Kranken- und Pflegeversicherung von der Bruttorente abgezogen werden, was die Rente weiter schmälert.
Gibt es bessere Alternativen für Menschen mit einer Schwerbehinderung?
Für Schwerbehinderte gibt es günstigere Bedingungen. Mit Jahrgang 1961 kann man bereits mit 63 Jahren in Rente gehen, muss jedoch nur einen Abschlag von 5,4 % in Kauf nehmen.
Hierbei wird jeder Monat, den man früher in Rente geht, ebenfalls mit 0,3 % Abschlag berechnet.
Der Unterschied liegt darin, dass die Berechnung nicht vom gesetzlichen Renteneintrittsalter, sondern ab 64 Jahren und 6 Monaten erfolgt.
Welche Möglichkeiten bestehen für Schwerbehinderte?
Schwerbehinderte, die 35 Versicherungsjahre voll haben, können entweder ohne Schwerbehinderung mit 12,6 % Abzug oder mit Schwerbehinderung und 5,4 % Abzug in Rente gehen.
Kann man trotz vorgezogener Rente arbeiten?
Ja, es ist möglich, neben der vorgezogenen Altersrente unbegrenzt zu arbeiten. Früher gab es Begrenzungen, die eine Kürzung der Rente zur Folge hatten, diese Beschränkungen existieren jedoch nicht mehr. Man kann die volle Rente beziehen und beliebig viel hinzuverdienen.
Wo kann man sich weiter beraten lassen?
Für eine ausführliche und individuelle Beratung empfiehlt es sich, einen Termin bei der Deutschen Rentenversicherung zu vereinbaren, da dies kostenlos ist. Alternativ stehen auch die guten Berater und Beraterinnen vom SoVD (Sozialverband Deutschland) oder vom Sozialverband VdK für Beratungen zur Verfügung.
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention und im Reha-Sport für Menschen mit Schwerbehinderungen tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprävention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.