Schwerbehinderung und unbefristeter GdB: Verschlimmerungsantrag könnte von Nachteil sein

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In Deutschland hat rund jeder zehnte Einwohner einen Schwerbehindertenausweis, der ihnen aufgrund ihres Grades der Behinderung (GdB) zusteht. Eine Verschlechterung der Gesundheit kann zur Überlegung führen, eine Neufeststellung des GdB zu beantragen – doch ist dieser Schritt immer sinnvoll, vor allem, wenn ein unbefristeter GdB besteht?

Was ist ein Verschlimmerungsantrag?

Ein Verschlimmerungsantrag ist ein offizieller Antrag bei der zuständigen Behörde, in der Regel beim Landesamt für soziale Dienste, um den eigenen GdB aufgrund einer Verschlechterung der gesundheitlichen Situation neu bewerten zu lassen.

Ziel der Betroffenen ist es meist, einen höheren Grad der Behinderung oder zusätzliche Merkzeichen zu erreichen, die neue Nachteilsausgleiche ermöglichen.

Wann ist ein Verschlimmerungsantrag möglich?

Ein solcher Antrag kann grundsätzlich jederzeit gestellt werden, vorausgesetzt, seit dem letzten Antrag sind mindestens sechs Monate vergangen. Doch mit diesem Antrag wird eine komplette Neubewertung der Situation des schwerbehinderten Antragstellers angestoßen. Das gilt auch, wenn der Behinderungsgrad unbefristet ist.

Das Risiko der Neubewertung

Mit dem Verschlimmerungsantrag wird die gesamte Situation der Behinderung neu beurteilt. Dabei kann nicht nur eine Höherstufung des GdB erfolgen, sondern auch eine Herabstufung – im schlimmsten Fall bis zum Verlust des Schwerbehindertenausweises.

Dies kann besonders brisant sein, wenn der Verlust kurz vor dem Rentenalter droht, da eine Rente mit Schwerbehinderung relevante Vorteile beinhaltet.

Veränderungen in der Versorgungsmedizin-Verordnung

Die Bewertung erfolgt nach der aktuellen Versorgungsmedizin-Verordnung, die regelmäßig aktualisiert wird. Oftmals sind diese Änderungen für Menschen mit Behinderungen nicht vorteilhaft, da mit der Zeit bessere Hilfsmittel und Behandlungsmöglichkeiten verfügbar werden, was zu einer niedrigeren Einstufung führen kann.

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In einem Beispiel wollen wir das Problem “Verschlimmerungsantrag” einmal verdeutlichen: Stellen wir uns vor, Peter, 54 Jahre alt, leidet seit Jahren an einer chronischen Erkrankung, aufgrund derer er einen Schwerbehindertenausweis mit einem GdB von 50 besitzt.

In den letzten Jahren hat sich sein Zustand jedoch weiter verschlechtert, weshalb er überlegt, einen Verschlimmerungsantrag zu stellen, in der Hoffnung, seinen GdB erhöhen zu lassen und eventuell zusätzliche Merkzeichen zu erhalten, die ihm weitere Unterstützungen und Nachteilsausgleiche bieten würden.

Peter informiert sich zunächst online und erfährt, dass mit einem solchen Antrag eine komplette Neubewertung seiner gesundheitlichen Situation einhergeht. Er erhofft sich dadurch eine Verbesserung seiner Situation, ist sich aber auch der Risiken bewusst.

Bevor Peter einen Antrag stellt, sucht er die Beratung einer Sozialrechtsberatung auf. Der Berater erklärt ihm, dass aufgrund der regelmäßigen Anpassungen der Versorgungsmedizin-Verordnung die Gefahr besteht, dass nicht nur der aktuelle Zustand, sondern auch bereits anerkannte Beeinträchtigungen neu bewertet werden könnten. Dies könnte dazu führen, dass Peter nicht nur keinen höheren GdB erhält, sondern möglicherweise sogar seinen bisherigen Grad der Behinderung verliert.

Angenommen, Peters chronische Erkrankung hat sich zwar verschlimmert, gleichzeitig sind aber neue Behandlungsmethoden und Hilfsmittel verfügbar, die bei der Einstufung berücksichtigt werden. Das könnte bedeuten, dass sein GdB unter Berücksichtigung der aktuellen Versorgungsmedizin-Verordnung neu bewertet wird und die Verbesserungen in der Behandlung zu einer niedrigeren Einstufung führen könnten.

Nach reiflicher Überlegung und unter Berücksichtigung der Beratung entscheidet sich Peter, seinen Antrag sorgfältig vorzubereiten. Er sammelt alle relevanten medizinischen Unterlagen, die seine verschlechterte Gesundheit belegen, und arbeitet eng mit seinem Arzt zusammen, um seine Situation bestmöglich zu dokumentieren.

Gleichzeitig bereitet er sich darauf vor, dass das Ergebnis auch negativ ausfallen könnte, und plant, wie er in einem solchen Fall vorgehen würde.

Wesentlicher Nachteilsausgleich vs. Risiko der Herabstufung

Vor der Stellung eines Verschlimmerungsantrags sollten Betroffene also abwägen, ob der potenzielle Nachteilsausgleich das Risiko einer möglichen Herabstufung überwiegt. Nicht immer ist der Ausgang des Verfahrens vorhersehbar oder garantiert positiv, warnt in diesem Zusammenhang der auch der Sozialverband Deutschland SoVD.

Beratung in Anspruch nehmen

Ein Verschlimmerungsantrag kann für Menschen mit Schwerbehinderung sowohl Chancen als auch Risiken bergen. Die Entscheidung sollte wohlüberlegt und nach eingehender Beratung erfolgen, um unerwünschte Konsequenzen zu vermeiden, zumal wenn ein unbefristeter GdB Status besteht. Betroffene sollten sich der Tatsache bewusst zu sein, dass eine Neubewertung sowohl zu Verbesserungen als auch zu Verschlechterungen des GdB´s führen kann.

Da das Thema sehr komplex und die individuelle Situation entscheidend ist, ist eine Beratung bei einem Sozialverband oder Anwalt esehr wichtig.

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