Rente mit Schwerbehinderung: Wann es sich lohnt in Rente zu gehen

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Wer mit Schwerbehinderung rentenpflichtig arbeitet, kann früher in Altersrente gehen als Menschen ohne Schwerbehinderung. Früher bedeutet zwei Jahre vor der generellen Regelaltersgrenze, und mit Abschlägen sogar noch eher. Ab Jahrgang 1964 ist ein Renteneintritt mit 65 Jahren ohne Abzüge möglich. Einige Praxisbeispiele zeigen, wann es sich lohnt in Rente zu gehen.

Ab welchem Alter können Menschen mit Schwerbehinderungen in Rente gehen?

Wer eine Schwerbehinderung hat, in die gesetzliche Rentenkasse einzahlt und 1964 oder später geboren ist, kann mit 65 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen. Mit Abzügen ist dann ein Renteneintritt mit 62 Jahren möglich.

Frühere Jahrgänge gegen früher in Rente

Auch für Menschen mit Behinderungen wird die Altersgrenze für den Renteneintritt schrittweise erhöht, bei den Jahrgängen zwischen 1952 und 1963 schrittweise von 63 auf 65 Jahre. Ein möglicher Rentenbeginn mit Abschlägen erhöht sich bei diesen Jahrgängen von 60 auf 62 Jahre.

Wie hoch sind die Abschläge?

Jeder Monat, den die Rente vorgezogen wird, kostet 0,3 Prozent der ausgezahlten Rente. Bei Menschen mit Schwerbehinderungen liegt der maximal mögliche Abschlag bei 10,8 Prozent. Dieser Betrag wird dann während der gesamten Rente abgezogen.

Wer gilt als schwerbehindert?

Als Mensch mit Schwerbehinderung muss ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 nachgewiesen sein. Diese Schwerbehinderung stellt das Versorgungsamt fest. Den Nachweis können die Betroffenen einfach vorlegen, wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis haben.

Der Nachweis der Schwerbehinderung muss bei Beginn der Rente vorliegen. Wenn Sie dann die Rente beziehen, ist es unerheblich, ob der Grad der Behinderung sich verringert.

Die Versicherungsjahre sind wichtig

Als Mensch mit Schwerbehinderung können Sie in die dafür vorgesehene Altersrente gehen, wenn Sie erstens die jeweilige Regelalterszeit erreicht haben, zweitens einen Grad der Behinderung von mindestens 50 nachweisen und drittens auf insgesamt 35 Versicherungsjahre kommen.

Änderungen 2024 für Menschen mit Behinderung

Welche Zeiten zählt die Versicherung?

Bei der Altersrente mit Schwerbehinderung zählen alle Zeiten, in denen die Betroffenen sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder selbstständig sozialversicherungspflichtig tätig waren.

Studium und Kindererziehung wird angerechnet

Auch Zeiten der Schule ab dem 17. Lebensjahr und des Studiums werden als Wartezeit angerechnet, ebenso Kindererziehung bis zum zehnten Geburtstag.

Pflege und Krankheit

Wer Angehörige gepflegt hat, Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld bezogen, kann dies ebenfalls bei der Rente geltend machen. Auch freiwillige Beiträge in die Rentenkasse werden gezählt.

Früher Rentenbeginn bedeutet niedrigere Rente

Die niedrigere Altersgrenze bei der Rente hat für Menschen mit Schwerbehinderungen nicht nur Vorteile. Der Nachteil ist, dass die Rente meist auch niedriger ausfällt. Wer regulär zwei Jahre früher in Rente geht, der oder die zahlt auch zwei Jahre weniger in die Rentenkasse ein. Bei einem Durchschnittsverdienst bedeutet das circa 75 Euro weniger Rente pro Monat.

Berechnungsbeispiele für die Rente mit einer Schwerbehinderung

Folgende Beispiele sollen die verschiedenen Möglichkeiten bei der Rente mit einer Schwerbehinderung veranschaulichen.

Beispiel 1: Früher in Rente mit Schwerbehinderung

Situation: Martina, geboren 1965, arbeitet trotz ihrer Schwerbehinderung (GdB 60) vollzeit und zahlt in die gesetzliche Rentenversicherung ein.

Beispiel: Mit 65 Jahren entscheidet Martina, ohne Abzüge in Rente zu gehen, da sie die Voraussetzungen (35 Versicherungsjahre, mindestens 50 Grad der Behinderung) erfüllt. Hätte sie keine Schwerbehinderung, müsste sie bis 67 arbeiten.

Beispiel 2: Renteneintritt mit Abschlägen

Situation: Thomas, geboren 1966 und schwerbehindert (GdB 70), möchte so früh wie möglich in Rente gehen.

Beispiel: Thomas entscheidet sich mit 62 Jahren in Rente zu gehen, akzeptiert dabei aber die Abschläge von maximal 10,8% auf seine monatliche Rente. Dies bedeutet, dass er die Rente 3 Jahre früher bezieht, aber mit einer dauerhaft reduzierten Auszahlung.

Beispiel 3: Schrittweise Erhöhung der Altersgrenze

Situation: Sabine, geboren 1954, hat einen Grad der Behinderung von 50.

Beispiel: Für Sabine liegt die Altersgrenze bei 63 Jahren für einen abschlagsfreien Renteneintritt, da sie zwischen 1952 und 1963 geboren wurde. Mit Abschlägen könnte sie bereits mit 60 in Rente gehen, allerdings hat sich dies für die Jahrgänge bis 1963 schrittweise auf 62 Jahre erhöht.

Beispiel 4: Abschläge bei vorgezogener Rente

Situation: Klaus, geboren 1964, schwerbehindert (GdB 55), plant seinen Ruhestand.

Beispiel: Klaus möchte mit 62 in Rente gehen und muss somit Abschläge in Kauf nehmen. Bei einem vorgezogenen Rentenbeginn von 3 Jahren wären das 0,3% pro Monat, also insgesamt 10,8%. Diese Abschläge mindern seine Rente dauerhaft.

Beispiel 5: Versicherungsjahre und Kindererziehung

Situation: Petra, geboren 1970, hat zwei Kinder und eine Schwerbehinderung (GdB 50).

Beispiel: Neben ihrer langjährigen Beschäftigung hat Petra Elternzeit genommen. Die Zeiten der Kindererziehung bis zum zehnten Geburtstag ihrer Kinder werden auf die 35 notwendigen Versicherungsjahre angerechnet, wodurch Petra die Voraussetzungen für eine Rente wegen Schwerbehinderung erfüllt.

Diese Beispiele zeigen, wie die Regelungen zur Rente bei Schwerbehinderung in der Praxis aussehen und welche Überlegungen Betroffene anstellen sollten, um den bestmöglichen Zeitpunkt für ihre Altersrente zu wählen.

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