Schwerbehinderung: So bekommst Du mehr Schwerbehindertenprozente

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Ab einem Grad der Behinderung von 50 gilt ein Mensch als schwerbehindert. Damit bekommt dieser Mensch den Schwerbehindertenausweis. Mit diesem sind Erleichterungen und Vergรผnstigungen verbunden.

Viele Behinderungen und Krankheiten gelten nicht als Schwerbehinderung

Viele einzelne Grade der Behinderung bei Diabetes, Epilepsie, Herzerkrankungen, Hirn- und Nervenschรคden liegen unter der Schwelle von 50. Unterschiedliche Einschrรคnkungen kรถnnen sich zu einem hรถheren Grad der Behinderung addieren.

Ebenso wichtig wie – oder sogar wichtiger als- die einzelne Erkrankung sind die konkreten Einschrรคnkungen in verschiedenen Lebensbereichen.

Das Versorgungsamt ist zustรคndig

Das Versorgungsamt bestimmt den Grad der Behinderung (GdB) und damit den Anspruch der Betroffenen nach dem Schwerbehindertenrecht. Dieses handelt nicht willkรผrlich, sondern bezieht sich auf fachรคrztliche Gutachten und auf die genauen Regeln der Versorgungsmedizin-Verordnung.

Die Versorgungsmedizin-Verordnung

Die Versorgungsmedizin-Verordnung regelt fรผr alle Krankheiten und Behinderungen klar, welche Ausprรคgung welchem Grad der Behinderung entspricht. Im Netz finden Sie die Verordnung hier.

Grad der Behinderung und Grad der Schรคdigung

Die Verordnung definiert einen Grad der Behinderung (GdB) und einen Grad der Schรคdigung (GdS). Wรถrtlich heiรŸt es: “Wenn mit dem Grad der Behinderung und dem Grad der Schรคdigungsfolgen das MaรŸ fรผr die Beeintrรคchtigung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft gemeint ist, wird einheitlich die Abkรผrzung GdS benutzt.”

Die Grundsรคtze beider Kategorien entsprechen sich dabei. So steht in der Verordnung: “Beide Begriffe unterscheiden sich lediglich dadurch, dass der GdS nur auf die Schรคdigungsfolgen (also kausal) und der GdB auf alle Gesundheitsstรถrungen unabhรคngig von ihrer Ursache (also final) bezogen ist.

Beide Begriffe haben die Auswirkungen von Funktionsbeeintrรคchtigungen in allen Lebensbereichen und nicht nur die Einschrรคnkungen im allgemeinen Erwerbsleben zum Inhalt. GdS und GdB sind ein MaรŸ fรผr die kรถrperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Auswirkungen einer Funktionsbeeintrรคchtigung aufgrund eines Gesundheitsschadens.”

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Funktionseinschrรคnkung: Die Einschรคtzung des Arztes

Wichtig sind auch die Befunde ihres Arztes. Hier reicht es als Basis fรผr die Feststellung eines Grades der Behinderung nicht aus, die Diagnose zu nennen.

Der behandelnde Arzt muss auch konkret und im Detail notieren, welche Beeintrรคchtigungen die Betroffenen aufgrund ihrer Krankheit oder Behinderung im Alltag haben.

Diese Beeintrรคchtigungen werden als Funktionseinschrรคnkungen bezeichnet.

Beispiel Migrรคne

Wie konkret die Versorgungsmedizin-Verordnung Grade der Behinderung bestimmt, zeigen wir am Beispiel der Eintrรคge zu echter Migrรคne.

Eine leicht verlaufende Migrรคne mit circe einem Anfall pro Monat ergibt einen Grad der Behinderung von Null bis Zehn, eine schwere Verlaufsform, also lang andauernde Anfรคlle mit stark ausgeprรคgten Begleiterscheinungen und Anfallspausen von nur wenigen Tagen fรคllt mit einem Grad der Behinderung von 50-60 unter Schwerbehinderung.

Beispiel epileptische Anfรคlle

Bei epileptischen Anfรคllen ist der Grad der Behinderung von Art, Schwere, Hรคufigkeit und tageszeitlicher Verteilung abhรคngig. Sehr seltene generalisierte und komplex-fokale Anfรคlle mit Pausen von mehr als einem Jahr sowie kleine und einfach-fokale Anfรคlle mit Pausen von Monaten fรผhren zu einem Grad der Behinderung von 40, also nicht zu einer Schwerbehinderung.

Seltene, mittelhรคufige sowie hรคufige Anfรคlle fรผhren hingegen jeweils zu einer anerkannten Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung von 50-60; 60-80 oder 90-100.

Beispiele aus der Praxis

Um zu zeigen, wie spezifisch die Versorgungsmedizin-Verordnung Behinderungsgrade festlegt, kann man das Beispiel der Migrรคne anfรผhren: Eine leichte Form der Migrรคne, die etwa einmal pro Monat auftritt, wird mit einem GdB von 0 bis 10 bewertet, wรคhrend eine schwere Form mit lang anhaltenden Anfรคllen und kurzen Erholungsphasen einen GdB von 50 bis 60 erreichen kann โ€“ und damit den Status der Schwerbehinderung.

ร„hnlich verhรคlt es sich bei epileptischen Anfรคllen: Ihre Bewertung hรคngt von der Art, Schwere, Hรคufigkeit und zeitlichen Verteilung ab. Sehr seltene Anfรคlle kรถnnen zu einem GdB von 40 fรผhren, wรคhrend hรคufigere Anfรคlle den Betroffenen in den Bereich der Schwerbehinderung mit einem GdB von 50 bis 100 katapultieren kรถnnen.