Schwerbehinderung: So bekommst Du mehr Schwerbehindertenprozente

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Ab einem Grad der Behinderung von 50 gilt ein Mensch als schwerbehindert. Damit bekommt dieser Mensch den Schwerbehindertenausweis. Mit diesem sind Erleichterungen und Vergünstigungen verbunden.

Viele Behinderungen und Krankheiten gelten nicht als Schwerbehinderung

Viele einzelne Grade der Behinderung bei Diabetes, Epilepsie, Herzerkrankungen, Hirn- und Nervenschäden liegen unter der Schwelle von 50. Unterschiedliche Einschränkungen können sich zu einem höheren Grad der Behinderung addieren.

Ebenso wichtig wie – oder sogar wichtiger als- die einzelne Erkrankung sind die konkreten Einschränkungen in verschiedenen Lebensbereichen.

Das Versorgungsamt ist zuständig

Das Versorgungsamt bestimmt den Grad der Behinderung (GdB) und damit den Anspruch der Betroffenen nach dem Schwerbehindertenrecht. Dieses handelt nicht willkürlich, sondern bezieht sich auf fachärztliche Gutachten und auf die genauen Regeln der Versorgungsmedizin-Verordnung.

Die Versorgungsmedizin-Verordnung

Die Versorgungsmedizin-Verordnung regelt für alle Krankheiten und Behinderungen klar, welche Ausprägung welchem Grad der Behinderung entspricht. Im Netz finden Sie die Verordnung hier.

Grad der Behinderung und Grad der Schädigung

Die Verordnung definiert einen Grad der Behinderung (GdB) und einen Grad der Schädigung (GdS). Wörtlich heißt es: “Wenn mit dem Grad der Behinderung und dem Grad der Schädigungsfolgen das Maß für die Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft gemeint ist, wird einheitlich die Abkürzung GdS benutzt.”

Die Grundsätze beider Kategorien entsprechen sich dabei. So steht in der Verordnung: “Beide Begriffe unterscheiden sich lediglich dadurch, dass der GdS nur auf die Schädigungsfolgen (also kausal) und der GdB auf alle Gesundheitsstörungen unabhängig von ihrer Ursache (also final) bezogen ist.

Beide Begriffe haben die Auswirkungen von Funktionsbeeinträchtigungen in allen Lebensbereichen und nicht nur die Einschränkungen im allgemeinen Erwerbsleben zum Inhalt. GdS und GdB sind ein Maß für die körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Auswirkungen einer Funktionsbeeinträchtigung aufgrund eines Gesundheitsschadens.”

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Funktionseinschränkung: Die Einschätzung des Arztes

Wichtig sind auch die Befunde ihres Arztes. Hier reicht es als Basis für die Feststellung eines Grades der Behinderung nicht aus, die Diagnose zu nennen.

Der behandelnde Arzt muss auch konkret und im Detail notieren, welche Beeinträchtigungen die Betroffenen aufgrund ihrer Krankheit oder Behinderung im Alltag haben.

Diese Beeinträchtigungen werden als Funktionseinschränkungen bezeichnet.

Beispiel Migräne

Wie konkret die Versorgungsmedizin-Verordnung Grade der Behinderung bestimmt, zeigen wir am Beispiel der Einträge zu echter Migräne.

Eine leicht verlaufende Migräne mit circe einem Anfall pro Monat ergibt einen Grad der Behinderung von Null bis Zehn, eine schwere Verlaufsform, also lang andauernde Anfälle mit stark ausgeprägten Begleiterscheinungen und Anfallspausen von nur wenigen Tagen fällt mit einem Grad der Behinderung von 50-60 unter Schwerbehinderung.

Beispiel epileptische Anfälle

Bei epileptischen Anfällen ist der Grad der Behinderung von Art, Schwere, Häufigkeit und tageszeitlicher Verteilung abhängig. Sehr seltene generalisierte und komplex-fokale Anfälle mit Pausen von mehr als einem Jahr sowie kleine und einfach-fokale Anfälle mit Pausen von Monaten führen zu einem Grad der Behinderung von 40, also nicht zu einer Schwerbehinderung.

Seltene, mittelhäufige sowie häufige Anfälle führen hingegen jeweils zu einer anerkannten Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung von 50-60; 60-80 oder 90-100.

Beispiele aus der Praxis

Um zu zeigen, wie spezifisch die Versorgungsmedizin-Verordnung Behinderungsgrade festlegt, kann man das Beispiel der Migräne anführen: Eine leichte Form der Migräne, die etwa einmal pro Monat auftritt, wird mit einem GdB von 0 bis 10 bewertet, während eine schwere Form mit lang anhaltenden Anfällen und kurzen Erholungsphasen einen GdB von 50 bis 60 erreichen kann – und damit den Status der Schwerbehinderung.

Ähnlich verhält es sich bei epileptischen Anfällen: Ihre Bewertung hängt von der Art, Schwere, Häufigkeit und zeitlichen Verteilung ab. Sehr seltene Anfälle können zu einem GdB von 40 führen, während häufigere Anfälle den Betroffenen in den Bereich der Schwerbehinderung mit einem GdB von 50 bis 100 katapultieren können.