Wenn bei Ihnen ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt ist, und Sie mindestens 35 Versichertenjahre bei der Rentenkasse nachweisen, dann haben Sie Anspruch auf eine Altersrente fรผr schwerbehinderte Menschen.
Doch ein Fehler kurz vor der Rente kann dazu fรผhren, dass Sie den Anspruch auf diese verlieren.
Die Altersrente fรผr schwerbehinderte Menschen
Unter allen drei Formen der vorgezogenen Altersrente ist die Altersrente fรผr schwerbehinderte Menschen erstens die flexibelste und zweitens die mit den gรผnstigsten Konditionen.
Wรคhrend Sie bei der Altersrente fรผr langjรคhrig Versicherte nach 35 Jahren Wartezeit mit Abschlรคgen vorzeitig in den Ruhestand eintreten kรถnnen und bei der Altersrente fรผr besonders langjรคhrig Versicherte nach 45 Jahren ohne Abschlรคge, ermรถglicht die Altersrente fรผr schwerbehinderte Menschen beides.
Sie kรถnnen zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze ohne Abschlรคge in Ruhe gehen, und mit 0,3 Prozent Rentenabschlรคgen fรผr jeden vorgezogenen Monat noch einmal bis zu drei Jahre frรผher.
Es gilt der Grad der Behinderung bei Rentenbeginn
Voraussetzung fรผr eine Altersrente fรผr schwerbehinderte Menschen ist, dass Sie an dem Tag, an dem Sie in die Rente eintreten, als schwerbehindert anerkannt sind. Ob Ihr Grad der Behinderung nach Rentenbeginn sinkt, spielt dann keine Rolle mehr, denn die Rente gilt bis zum Lebensende.
Anders sieht es aber aus, wenn Ihr Grad der Behinderung vor dem Antritt der Altersrente fรผr schwerbehinderte Menschen unter 50 sinkt. Nehmen wir an, bei Ihnen galt รผber 30 Jahre lang ein Grad der Schwerbehinderung von 50 oder mehr, und wenige Monate vor dem Ruhestand lassen ihre Beschwerden nach, und der Grad sinkt auf 30 oder 40.
Dann verlieren Sie Ihren Anspruch auf die Altersrente fรผr schwerbehinderte Menschen, und zwar unabhรคngig davon, wie lange Sie zuvor schwerbehindert waren.
Umgekehrt gilt: Wenn Sie 35 Jahre eingezahlt haben und kurz vor einer mรถglichen Altersrente fรผr schwerbehinderte Menschen eine Beeintrรคchtigung erwerben, die zu einem Grad der Behinderung von 50, 60 oder mehr fรผhrt, dann haben Sie trotzdem Anspruch auf diese spezielle Rente โ jedenfalls, wenn die Schwerbehinderung zu Beginn der Rente vorliegt.
Der Verschlimmerungsantrags
Bei vielen Betroffenen verstรคrken sich die bereits bestehenden Beschwerden, oder es kommen neue hinzu. Neue Prรผfungen ihrer behandelnden รrzte stellen den festgestellten Grad der Behinderung in Frage, oder Sie meinen, Sie hรคtten Anspruch auf bestimmte Merkzeichen in Ihrem Schwerbehindertenausweis.
Alle dies sind Aspekte, wegen denen Menschen mit Behinderungen einen sogenannten Verschlimmerungsantrag stellen. Sie denken, dass ihre Beschwerden, die zum Beispiel mit einem Grad der Behinderung von 50 festgestellt sind, einen Grad von 60,70,80, 90 oder 100 rechtfertigen.
Der Antrag kann Sie die Rente kosten
Wenn Sie diesen Antrag auf Neufeststellung kurz vor Ihrer Rente stellen, dann kann Sie das die Rente kosten. Denn dass Sie oder Ihr behandelnder Arzt den Standpunkt vertreten, dass Ihre Einschrรคnkungen sich verschlimmert haben, bedeutet lรคngst nicht, dass das zustรคndige Versorgungsamt das auch so sieht.
So kรถnnen in die Feststellung des Grades der Behinderung von 50 รberlegungen eingeflossen sein, die Sie selbst garnicht im Blick haben. Nehmen wir zum Beispiel an, dass Sie in der Zeit, als der Grad der Behinderung von 50 festgestellt wurde, eine Arthrose im Knie ihre Mobilitรคt stark einschrรคnkte.
Mit der Arthrose kommen Sie inzwischen besser klar, sei es durch Physiotherapie, durch Sport oder durch Gewichtsverlust. Dafรผr machen Ihnen jetzt wiederkehrende psychosomatische Schmerzen zu schaffen, die Sie subjektiv als schlimmer empfinden als die Arthrose, die allerdings medizinisch schwer zu erklรคren und auch kaum zu diagnostizieren sind.
Jetzt stellen Sie einen Antrag auf Neufeststellung, weil Sie eine hรถheren Grad der Behinderung als 50 begehren, und das Versorgungsamt stellt fest, dass Ihr Grad der Behinderung inzwischen 30 betrรคgt. Und damit ist die Altersrente fรผr schwerbehinderte Menschen verloren.
Wann sollten Sie den Verschlimmerungsantrag stellen?
Wenn Sie kurz vor der Altersrente fรผr schwerbehinderte Menschen stehen und merken, dass sich Ihre Einschrรคnkungen verschlimmern, dann sollten Sie bis zum Rentenbeginn warten, um einen Antrag auf Neufeststellung Ihres Grades der Behinderung zu stellen.
Selbst wenn das Versorgungsamt jetzt Ihren Grad der Behinderung unter 50 setzen sollte, bekรคmen Sie trotzdem weiter die Rente ausbezahlt.