Schwerbehinderung: Neufeststellung kann die Rente kosten

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Wenn bei Ihnen ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt ist, und Sie mindestens 35 Versichertenjahre bei der Rentenkasse nachweisen, dann haben Sie Anspruch auf eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen.

Doch ein Fehler kurz vor der Rente kann dazu führen, dass Sie den Anspruch auf diese verlieren.

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Unter allen drei Formen der vorgezogenen Altersrente ist die Altersrente für schwerbehinderte Menschen erstens die flexibelste und zweitens die mit den günstigsten Konditionen.

Während Sie bei der Altersrente für langjährig Versicherte nach 35 Jahren Wartezeit mit Abschlägen vorzeitig in den Ruhestand eintreten können und bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach 45 Jahren ohne Abschläge, ermöglicht die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beides.

Sie können zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze ohne Abschläge in Ruhe gehen, und mit 0,3 Prozent Rentenabschlägen für jeden vorgezogenen Monat noch einmal bis zu drei Jahre früher.

Es gilt der Grad der Behinderung bei Rentenbeginn

Voraussetzung für eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist, dass Sie an dem Tag, an dem Sie in die Rente eintreten, als schwerbehindert anerkannt sind. Ob Ihr Grad der Behinderung nach Rentenbeginn sinkt, spielt dann keine Rolle mehr, denn die Rente gilt bis zum Lebensende.

Anders sieht es aber aus, wenn Ihr Grad der Behinderung vor dem Antritt der Altersrente für schwerbehinderte Menschen unter 50 sinkt. Nehmen wir an, bei Ihnen galt über 30 Jahre lang ein Grad der Schwerbehinderung von 50 oder mehr, und wenige Monate vor dem Ruhestand lassen ihre Beschwerden nach, und der Grad sinkt auf 30 oder 40.

Dann verlieren Sie Ihren Anspruch auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen, und zwar unabhängig davon, wie lange Sie zuvor schwerbehindert waren.

Umgekehrt gilt: Wenn Sie 35 Jahre eingezahlt haben und kurz vor einer möglichen Altersrente für schwerbehinderte Menschen eine Beeinträchtigung erwerben, die zu einem Grad der Behinderung von 50, 60 oder mehr führt, dann haben Sie trotzdem Anspruch auf diese spezielle Rente – jedenfalls, wenn die Schwerbehinderung zu Beginn der Rente vorliegt.

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Der Verschlimmerungsantrags

Bei vielen Betroffenen verstärken sich die bereits bestehenden Beschwerden, oder es kommen neue hinzu. Neue Prüfungen ihrer behandelnden Ärzte stellen den festgestellten Grad der Behinderung in Frage, oder Sie meinen, Sie hätten Anspruch auf bestimmte Merkzeichen in Ihrem Schwerbehindertenausweis.

Alle dies sind Aspekte, wegen denen Menschen mit Behinderungen einen sogenannten Verschlimmerungsantrag stellen. Sie denken, dass ihre Beschwerden, die zum Beispiel mit einem Grad der Behinderung von 50 festgestellt sind, einen Grad von 60,70,80, 90 oder 100 rechtfertigen.

Der Antrag kann Sie die Rente kosten

Wenn Sie diesen Antrag auf Neufeststellung kurz vor Ihrer Rente stellen, dann kann Sie das die Rente kosten. Denn dass Sie oder Ihr behandelnder Arzt den Standpunkt vertreten, dass Ihre Einschränkungen sich verschlimmert haben, bedeutet längst nicht, dass das zuständige Versorgungsamt das auch so sieht.

So können in die Feststellung des Grades der Behinderung von 50 Überlegungen eingeflossen sein, die Sie selbst garnicht im Blick haben. Nehmen wir zum Beispiel an, dass Sie in der Zeit, als der Grad der Behinderung von 50 festgestellt wurde, eine Arthrose im Knie ihre Mobilität stark einschränkte.

Mit der Arthrose kommen Sie inzwischen besser klar, sei es durch Physiotherapie, durch Sport oder durch Gewichtsverlust. Dafür machen Ihnen jetzt wiederkehrende psychosomatische Schmerzen zu schaffen, die Sie subjektiv als schlimmer empfinden als die Arthrose, die allerdings medizinisch schwer zu erklären und auch kaum zu diagnostizieren sind.

Jetzt stellen Sie einen Antrag auf Neufeststellung, weil Sie eine höheren Grad der Behinderung als 50 begehren, und das Versorgungsamt stellt fest, dass Ihr Grad der Behinderung inzwischen 30 beträgt. Und damit ist die Altersrente für schwerbehinderte Menschen verloren.

Wann sollten Sie den Verschlimmerungsantrag stellen?

Wenn Sie kurz vor der Altersrente für schwerbehinderte Menschen stehen und merken, dass sich Ihre Einschränkungen verschlimmern, dann sollten Sie bis zum Rentenbeginn warten, um einen Antrag auf Neufeststellung Ihres Grades der Behinderung zu stellen.

Selbst wenn das Versorgungsamt jetzt Ihren Grad der Behinderung unter 50 setzen sollte, bekämen Sie trotzdem weiter die Rente ausbezahlt.