Der Rentenexperte Peter Knöppel berichtet von zahlreichen Fällen, in denen Rentner keinen Zuschlag mehr erhielten, nachdem sie von der Erwerbsminderungsrente in die Altersrente gewechselt waren.
Was ist da passiert, und was können Sie tun, wenn Sie in diese Situation geraten?
Rentenversicherung weiß auch nicht, was los ist
Eine Geschädigte berichtete Knöppel: „Statt meiner Rente wegen Erwerbsminderung beziehe ich ab September 2024 eine Altersrente. Auf telefonische Nachfrage bei der gesetzlichen Rentenversicherung kam die Antwort von der Mitarbeiterin, dass sie auch nicht wisse, woran das liegt und sie mir nicht weiterhelfen könne.“
Dabei ist es gerade die Aufgabe der Mitarbeiter der Rentenversicherung, exakt solche Fragen zu klären, oder die Leidtragenden zumindest innerhalb der Rentenkasse weiterzuleiten, denn es geht hier um bares Geld.
Neuer Rentenzuschlag seit Juli 2024
Dieser Rentenzuschlag muss regulär ausgezahlt werden. Die gesetzliche Rentenversicherung informiert darüber: „Ab Juli 2024 werden gesetzliche Verbesserungen umgesetzt. Bezieherinnen und Bezieher einer Erwerbsminderungsrente oder einer sich daran anschließenden Alters- oder Hinterbliebenenrenten erhalten einen Zuschlag zu ihrer Rente.“
Zuschlagsbescheide nicht aufgehoben
Dabei waren, so Knöppel, die Zuschlagsbescheide, die den Extra-Rentenzuschlag ab Juli 2024 bewilligten, sämtlich nicht aufgehoben worden.
Das aber, so erklärt der Rechtsanwalt, wäre eine Voraussetzung, um eine solche Zahlung einzustellen. Es braucht dazu eine Vorwarnung, eine Anhörung und eine Aufhebung der Bewilligungsbescheide.
Knöppel erläutert: „Die Mitarbeiter der Rentenversicherung müssen für Aufklärung sorgen und nicht die Betroffenen im „Regen“ stehen lassen. Es geht um eine Rentenleistung, die auf einmal nicht mehr gezahlt wird. Bewilligungsbescheide haben Bestand. Dies ist die Rechtsgrundlage für die Zahlung zugunsten der Betroffenen.“
Dieses Vorgehen ist rechtswidrig
Rentenzahlungen ohne Anhörung und ohne Aufhebung der Bewilligungsbescheide einzustellen, verstößt gegen bestehendes Recht, schreibt Knöppel: „Diese Vorgehensweise ist rechtswidrig und greift massiv in die Rechte der Betroffenen ein. Stellen Sie sich doch einmal vor, Ihnen zahlt Ihr Arbeitgeber einfach so Ihr Gehalt oder Ihre Bezüge nicht mehr aus. Wie würden Sie sich da fühlen?“
Was können Betroffene tun?
Wenn Ihnen die Rentenkasse auf diese Art rechtswidrig Leistungen nicht auszahlt, dann sollten Sie zuerst die Verantwortlichen bei der Versicherung kontaktieren, also anrufen, persönlich aufsuchen und / oder Ihnen schreiben.
Schreiben sollten Sie unbedingt, außerdem eine Kopie des Schreibens behalten und die Post der Rentenkasse per Einschreiben zukommen lassen, damit niemand behaupten kann, es sei nicht angekommen.
Dabei schildern Sie die rechtswidrig gestoppten Zahlungen und setzen der Rentenkasse eine Frist, zu der Sie die ausstehende Zahlung auf Ihrem Konto sein muss. Sollte dies nicht der Fall sein, so schreiben Sie, erwägen Sie rechtliche Schritte.
Lassen Sie sich rechtlich beraten
Suchen Sie zudem umgehend eine Beratung bei Experten auf. Sie können sich bei Sozialverbänden wie dem SoVD professionelle Unterstützung suchen, ebenso bei einem Rechtsanwalt, der auf Rentenrecht spezialisiert ist.
Wenn die Rentenkasse trotz Ihrer Aufforderung nicht zahlt, dann gehen Sie zum Sozialgericht und reichen dort eine Klage ein. Da die Rentenversicherung in diesem Fall klar rechtswidrig handelt, haben Sie gute Chancen auf Erfolg.