Die Grenze für einen Minijob liegt 2025 bei 556,00 Euro. Wer monatlich mehr Einkommen erzielt, übt keinen Minijob mehr aus, und damit entfallen die Vorteile dieser geringfügigen Beschäftigung. Doch kaum eine Regel ohne Ausnahme: In manchen Fällen können Sie auch einmal mehr Geld als die 556,00 Euro auf das Konto bekommen, ohne dass die Berechnung als Minijob in Gefahr ist.
Wir erläutern Ihnen, in welchen Fällen diese Regelungen greifen, worauf es besonders ankommt und welche Schritte Sie konkret unternehmen sollten.
Entscheidend ist die Jahresgrenze beim Minijob
Viele Jobs mit geringem Einkommen verlangen Flexibilität. Ob in der Pflege, in einer Bar oder als Promoter setzen die Chefs Sie nur selten zur immer gleichen Stundenzahl ein, sondern da, wo Bedarf besteht.
Dementsprechend verdienen Sie vielleicht in einem Monat 430,00 Euro und im nächsten 580,00 Euro, im dritten dann 520,00.
Verlieren Sie jetzt den Status als Minijobber, weil Sie in manchen Monaten mehr verdienen als die vorgeschriebene Höchstgrenze?
Das muss nicht sein, denn bei schwankendem Einkommen geht es um den Jahresverdienst. Dieser darf bei einem Minijob bis zu 6.672,00 Euro liegen.
Nehmen wir an, Sie haben in drei Monaten jeweils 430,00 Euro verdient, in vier Monaten jeweils 580,00 Euro und in fünf Monaten jeweils 520,00 Euro. Mit 6.210,00 Euro Verdienst im Gesamtjahr sind Sie deutlich unter der Jahresgrenze eines Minijobs und behalten diesen Status.
Gelegentlich und unvorhersehbar
Es gibt zwei Voraussetzungen, damit Ihr Minijob auch einmal die Jahresgrenze von 6.672,00 Euro überschreiten kann, ohne dass Sie ihn arbeitsrechtlich aufs Spiel setzen. Das gilt für ein unvorhersehbares und gelegentliches Überschreiten.
100 % spam-frei • jederzeit abbestellbar
Gelegentlich bedeutet, dass Sie die Höchstgrenze von 556,00 Euro nicht häufiger als in zwei Monaten pro Kalenderjahr überschreiten. Unvorhersehbar sind Situationen, die nicht geplant waren, in denen Sie aber da sein mussten.
Einspringen im Krankheitsfall
Nehmen wir an, Sie haben einen Job als Küchenhilfe in einem Restaurant auf Minijob-Basis. Jetzt wird ein Kollege krank, und Sie müssen zwei Wochen für ihn einspringen und seine Schichten übernehmen. Das war unvorhersehbar, jetzt ist es aber nötig, dass Sie ausnahmsweise mehr arbeiten und mehr verdienen als in der vorgesehenen geringen Beschäftigung.
Sie überschreiten durch die Vertretung des Erkrankten in diesen zwei Wochen zwar deutlich die 556,00 Euro im Monat, die Sie bei Ihrem Minijob verdienen dürften. Da dies aber nur gelegentlich, in Ihrem Fall sogar einmalig, im Jahr vorkommt, wird es toleriert, und Sie können in dieser besonderen Situation den doppelten Verdienst der Minijob-Grenze erreichen, ohne dass der Minijob infrage gestellt wird.
Bis zu 1.112,00 Euro pro Monat sind möglich
Sie dürfen also gelegentlich und unvorhersehbar in diesen zwei Monaten bis zu 1.112, 00 Euro verdienen, ohne dass Ihnen der Minijob aberkannt wird.
In den zwei Wochen, in denen Ihr Kollege krank war, haben Sie 450,00 Euro mehr verdient als sonst die 556,00 Euro. Das sind 1006,00 Euro und ein Monat im Kalenderjahr. Sie bleiben also klar innerhalb der Grenzen der Sonderregel für unvorhersehbare und gelegentliche Überschreitungen der monatlichen Verdienstgrenze.
Was passiert, wenn Sie diese Grenzen überschreiten?
Nehmen wir jetzt an, außer Ihrem Kollegen fielen auch noch zwei andere Kollegen in zwei anderen Monaten aus. Sie sind ebenfalls eingesprungen und verdienten noch einmal jeweils 1000,00 Euro und 1.100, 00 Euro. Zusammen mit dem Monat, in dem Sie 1006,00 Euro einnahmen, sind das also drei Monate, und damit gelten diese Überschreitungen nicht mehr als gelegentlich.
Sie würden den Status eines geringfügig Beschäftigten in diesem Fall verlieren.
Bei schwankendem Einkommen geht es, wie zuvor erwähnt, um das Jahreseinkommen.
Nehmen wir an, Sie haben in drei Monaten jeweils 560,00 Euro verdient, in vier Monaten jeweils 580,00 Euro und in fünf Monaten jeweils 550,00 Euro. Mit 6.750,00 Euro Verdienst im Gesamtjahr haben Sie die Jahresgrenze von 6.672,00 Euro zwar „nur“ um 78,00 Euro überschritten, doch fallen Sie dadurch nicht mehr unter die Minijob-Regelung.




