Die Grenze fรผr einen Minijob liegt 2025 bei 556,00 Euro. Wer monatlich mehr Einkommen erzielt, รผbt keinen Minijob mehr aus, und damit entfallen die Vorteile dieser geringfรผgigen Beschรคftigung. Doch kaum eine Regel ohne Ausnahme: In manchen Fรคllen kรถnnen Sie auch einmal mehr Geld als die 556,00 Euro auf das Konto bekommen, ohne dass die Berechnung als Minijob in Gefahr ist.
Wir erlรคutern Ihnen, in welchen Fรคllen diese Regelungen greifen, worauf es besonders ankommt und welche Schritte Sie konkret unternehmen sollten.
Entscheidend ist die Jahresgrenze beim Minijob
Viele Jobs mit geringem Einkommen verlangen Flexibilitรคt. Ob in der Pflege, in einer Bar oder als Promoter setzen die Chefs Sie nur selten zur immer gleichen Stundenzahl ein, sondern da, wo Bedarf besteht.
Dementsprechend verdienen Sie vielleicht in einem Monat 430,00 Euro und im nรคchsten 580,00 Euro, im dritten dann 520,00.
Verlieren Sie jetzt den Status als Minijobber, weil Sie in manchen Monaten mehr verdienen als die vorgeschriebene Hรถchstgrenze?
Das muss nicht sein, denn bei schwankendem Einkommen geht es um den Jahresverdienst. Dieser darf bei einem Minijob bis zu 6.672,00 Euro liegen.
Nehmen wir an, Sie haben in drei Monaten jeweils 430,00 Euro verdient, in vier Monaten jeweils 580,00 Euro und in fรผnf Monaten jeweils 520,00 Euro. Mit 6.210,00 Euro Verdienst im Gesamtjahr sind Sie deutlich unter der Jahresgrenze eines Minijobs und behalten diesen Status.
Gelegentlich und unvorhersehbar
Es gibt zwei Voraussetzungen, damit Ihr Minijob auch einmal die Jahresgrenze von 6.672,00 Euro รผberschreiten kann, ohne dass Sie ihn arbeitsrechtlich aufs Spiel setzen. Das gilt fรผr ein unvorhersehbares und gelegentliches รberschreiten.
Gelegentlich bedeutet, dass Sie die Hรถchstgrenze von 556,00 Euro nicht hรคufiger als in zwei Monaten pro Kalenderjahr รผberschreiten. Unvorhersehbar sind Situationen, die nicht geplant waren, in denen Sie aber da sein mussten.
Einspringen im Krankheitsfall
Nehmen wir an, Sie haben einen Job als Kรผchenhilfe in einem Restaurant auf Minijob-Basis. Jetzt wird ein Kollege krank, und Sie mรผssen zwei Wochen fรผr ihn einspringen und seine Schichten รผbernehmen. Das war unvorhersehbar, jetzt ist es aber nรถtig, dass Sie ausnahmsweise mehr arbeiten und mehr verdienen als in der vorgesehenen geringen Beschรคftigung.
Sie รผberschreiten durch die Vertretung des Erkrankten in diesen zwei Wochenย zwar deutlich die 556,00 Euro im Monat, die Sie bei Ihrem Minijob verdienen dรผrften. Da dies aber nur gelegentlich, in Ihrem Fall sogar einmalig, im Jahr vorkommt, wird es toleriert, und Sie kรถnnen in dieser besonderen Situation den doppelten Verdienst der Minijob-Grenze erreichen, ohne dass der Minijob infrage gestellt wird.
Bis zu 1.112,00 Euro pro Monat sind mรถglich
Sie dรผrfen also gelegentlich und unvorhersehbar in diesen zwei Monaten bis zu 1.112, 00 Euro verdienen, ohne dass Ihnen der Minijob aberkannt wird.
In den zwei Wochen, in denen Ihr Kollege krank war, haben Sie 450,00 Euro mehr verdient als sonst die 556,00 Euro. Das sind 1006,00 Euro und ein Monat im Kalenderjahr. Sie bleiben also klar innerhalb der Grenzen der Sonderregel fรผr unvorhersehbare und gelegentliche รberschreitungen der monatlichen Verdienstgrenze.
Was passiert, wenn Sie diese Grenzen รผberschreiten?
Nehmen wir jetzt an, auรer Ihrem Kollegen fielen auch noch zwei andere Kollegen in zwei anderen Monaten aus. Sie sind ebenfalls eingesprungen und verdienten noch einmal jeweils 1000,00 Euro und 1.100, 00 Euro. Zusammen mit dem Monat, in dem Sie 1006,00 Euro einnahmen, sind das also drei Monate, und damit gelten diese รberschreitungen nicht mehr als gelegentlich.
Sie wรผrden den Status eines geringfรผgig Beschรคftigten in diesem Fall verlieren.
Bei schwankendem Einkommen geht es, wie zuvor erwรคhnt, um das Jahreseinkommen.
Nehmen wir an, Sie haben in drei Monaten jeweils 560,00 Euro verdient, in vier Monaten jeweils 580,00 Euro und in fรผnf Monaten jeweils 550,00 Euro. Mit 6.750,00 Euro Verdienst im Gesamtjahr haben Sie die Jahresgrenze von 6.672,00 Euro zwar โnurโ um 78,00 Euro รผberschritten, doch fallen Sie dadurch nicht mehr unter die Minijob-Regelung.
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Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universitรคt Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen fรผr ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.