Schwerbehinderung: Richtiges Sparen mit Ausgleichsabgabe

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Die Ausgleichsabgabe ist ein wichtiges Instrument, um die Beschรคftigung schwerbehinderter Menschen zu fรถrdern. Durch gute Planung und Nutzung der verfรผgbaren Ressourcen kรถnnen Unternehmen sowohl ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen als auch von den angebotenen Vorteilen profitieren.

Ausgleichsabgabe im รœberblick

In Deutschland sind Arbeitgeber, sowohl private als auch รถffentliche, mit mindestens 20 Arbeitsplรคtzen gesetzlich verpflichtet, mindestens fรผnf Prozent dieser Stellen mit schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen zu besetzen.

Wird diese Quote nicht erfรผllt, mรผssen sie eine Ausgleichsabgabe zahlen, deren Hรถhe je nach Erfรผllungsgrad der Beschรคftigungspflicht gestaffelt ist.

Anzeigeverfahren und Fristen fรผr Unternehmen

Die Unternehmen sind verpflichtet, die zur รœberprรผfung notwendigen Informationen jรคhrlich bis zum 31. Mรคrz des Folgejahres an ihre zustรคndige Agentur fรผr Arbeit zu รผbermitteln.

Dies erfolgt im sogenannten Anzeigeverfahren, wobei die Daten zur Anzahl der Arbeitsplรคtze und der beschรคftigten schwerbehinderten Menschen angegeben werden mรผssen. Die Ausgleichsabgabe ist parallel dazu an das Integrations- oder Inklusionsamt zu รผberweisen.

Berechnung der Ausgleichsabgabe

Die Hรถhe der Ausgleichsabgabe richtet sich nach der Anzahl der nicht besetzten Pflichtarbeitsplรคtze und der Erfรผllungsquote. Die monatlichen Staffelbetrรคge reichen von 140 bis 720 EUR pro unbesetztem Pflichtarbeitsplatz.

Ab dem Anzeigejahr 2024 gibt es erhรถhte Staffelbetrรคge fรผr Arbeitgeber, die keine anrechenbaren Personen beschรคftigen.

UnternehmensgrรถรŸe Anzahl Pflichtarbeitsplรคtze Anzahl besetzter Pflichtarbeitsplรคtze Kosten pro unbesetztem Pflichtarbeitsplatz Kosten pro unbesetztem Pflichtarbeitsplatz ab 2024*
60 und mehr Arbeitsplรคtze 5% 0ย % 360,-ย โ‚ฌ 720,-ย โ‚ฌ
> 0ย % bis < 2ย % 360,-ย โ‚ฌ 360,-ย โ‚ฌ
5ย % 2ย % bis < 3ย % 245,-ย โ‚ฌ
5ย % 3ย % bis < 5ย % 140,-ย โ‚ฌ
40 bis weniger als 60 Arbeitsplรคtze 2 0 245,-ย โ‚ฌ 410,-ย โ‚ฌ
> 0 bis < 1 245,-ย โ‚ฌ 245,-ย โ‚ฌ
2 1 bis < 2 140,-ย โ‚ฌ
20 bis weniger als 40 Arbeitsplรคtze 1 0 140,-ย โ‚ฌ 210,-ย โ‚ฌ
1 > 0 bis < 1 140,-ย โ‚ฌ
weniger als 20 Arbeitsplรคtze Keine Pflichtarbeitsplรคtze = kein Ausgleichsabgabe

Sonderregelungen fรผr Kleinbetriebe

Fรผr kleinere Unternehmen gibt es spezielle Bestimmungen, bei denen keine prozentualen Quoten zur Anwendung kommen.

Die Regelung sieht vor, dass Betriebe mit:

  • 20 bis weniger als 40 Arbeitsplรคtzen mindestens einen schwerbehinderten Menschen beschรคftigen mรผssen.
  • 40 bis weniger als 60 Arbeitsplรคtzen mindestens zwei schwerbehinderte Menschen beschรคftigen mรผssen.

Bei Nichterfรผllung dieser Vorgaben variieren die Staffelbetrรคge fรผr die Ausgleichsabgabe:

Fรผr Betriebe mit 20 bis weniger als 40 Arbeitsplรคtzen:

  • 210 EUR, wenn kein schwerbehinderter Mensch beschรคftigt wird (gรผltig ab dem Anzeigejahr 2024).

Fรผr Betriebe mit 40 bis weniger als 60 Arbeitsplรคtzen:

  • 140 EUR, wenn ein bis weniger als zwei schwerbehinderte Menschen beschรคftigt werden.
  • 245 EUR, wenn weniger als ein schwerbehinderter Mensch beschรคftigt wird.
  • 410 EUR, wenn kein schwerbehinderter Mensch beschรคftigt wird (gรผltig ab dem Anzeigejahr 2024).

Grรผnde fรผr die Erhebung der Ausgleichsabgabe

Die Ausgleichsabgabe dient zwei Hauptzwecken:

  1. Ausgleich: Unternehmen, die schwerbehinderte Menschen beschรคftigen, haben oft hรถhere Kosten durch behindertengerechte Arbeitsplatzgestaltung oder den Anspruch auf Zusatzurlaub. Die Ausgleichsabgabe gleicht diese finanzielle Belastung aus, da Unternehmen, die keine schwerbehinderten Menschen beschรคftigen, diese Kosten nicht tragen.
  2. Motivation: Die Abgabe soll Unternehmen motivieren, mehr schwerbehinderte Menschen zu beschรคftigen, um die Abgabe zu senken oder ganz zu vermeiden.

Einsparmรถglichkeiten fรผr Unternehmen

Unternehmen kรถnnen die Ausgleichsabgabe reduzieren, indem sie mehr Pflichtarbeitsplรคtze mit schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen besetzen. Auch die Ausbildung schwerbehinderter Menschen wird gefรถrdert, da jeder Auszubildende auf mindestens zwei Pflichtarbeitsplรคtze angerechnet werden kann und bei Weiterbeschรคftigung sogar noch weitere 12 Monate.

AuรŸerdem zรคhlen Ausbildungsplรคtze nicht zur Berechnung der Ausgleichsabgabe. Auftrรคge an anerkannte Werkstรคtten fรผr behinderte Menschen (WfbM) oder Blindenwerkstรคtten kรถnnen ebenfalls abgerechnet werden.

Beispielrechnung

Ein Betrieb mit 120 Angestellten muss sechs Arbeitsplรคtze fรผr schwerbehinderte oder anrechenbare Personen bereitstellen, um die gesetzlich vorgeschriebene Quote von fรผnf Prozent zu erfรผllen.

In diesem Beispiel beschรคftigt der Betrieb zwei schwerbehinderte Mitarbeiter in Vollzeit. Somit bleiben vier der erforderlichen Plรคtze unbesetzt, was zu einer jรคhrlichen Beschรคftigungsquote von 1,66 % fรผhrt. Da diese Quote zwischen 0 % und 2 % liegt, muss das Unternehmen monatlich 360 EUR fรผr jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz entrichten.

Die Berechnung der Ausgleichsabgabe sieht dann wie folgt aus:
360 EUR x 12 Monate x 4 unbesetzte Pflichtarbeitsplรคtze = 17.280 EUR Ausgleichsabgabe pro Jahr.

REHADAT bieten auf ihrer Seite einen Ersparnisrechner, mit dem sie die Ersparnis fรผr ihr Unternehmen berechnen kรถnnen.