Schwerbehinderung: Zuschüsse und weitere Hilfen für Eltern mit Behinderung

Lesedauer 2 Minuten

Eltern mit Behinderung haben einen Anspruch auf Elternassistenz. So sieht es das Bundesteilhabegesetz vor. Außerdem können Eltern mit Behinderung auch volles Elterngeld beantragen. Was Elternassistenz, begleitete Elternschaft und Elterngeld für Menschen mit Behinderung konkret bedeuten, das zeigen wir Ihnen in diesem Beitrag.

Die Elternassistenz

Das Bundesteilhabegesetz enthält den Anspruch auf Elternassistenz für Eltern mit Behinderung. Sie können sich so um die Erziehung Ihrer Kinder kümmern. Die Elternassistenz erledigt hingegen Aufgaben, die Sie wegen Ihrer Behinderung nicht leisten können.

Das kann sich auf die Pflege Ihres Kindes ebenso beziehen wie auf Tätigkeiten im Haushalt, also unter anderem Putzen, Kochen oder Reinigung. Um welche Aufgaben es konkret geht, bestimmen Sie als Eltern.

Die begleitete Elternschaft

Ebenfalls möglich für Eltern mit Behinderung ist eine begleitete Elternschaft. Zielgruppe sind hier vor allem Eltern mit einer psychischen oder geistigen Einschränkung.

Je nach Bedarf werden Sie beraten und unterstützt, sei es bei der Kindererziehung, bei persönlichen Problemen oder auch bei der Organisation des Alltags. Sie selbst bestimmten, in welchen Bereichen Sie Beratung und Unterstützung brauchen und wollen. Begleitete Elternschaft für Menschen mit Behinderungen kann auch Eingliederungshilfe oder Jugendhilfe einbeziehen.

Hilfsmittel für Eltern mit Behinderungen

Eltern mit Behinderung brauchen oft spezielle Hilfsmittel für die Kindererziehung. Das bedeutet zum Beispiel Wickeltische, die mit der Einschränkung zu handhaben sind oder Kinderwagen, die sich mit der spezifischen Beeinträchtigung bewegen lassen.

So gibt es zum Beispiel einen Multi-Rollstuhladapter für Eltern und Großeltern, um einen selbstständigen Alltag mit Baby oder Kleinkind zu ermöglichen, oder auch elektrisch höhenverstellbare Kinderbetten und spezielle Baby-Tragegurte für halbseitig Gelähmte.

Leider müssen Sie solche Hilfsmittel oft selbst finanzieren, und das Angebot ist längst noch nicht für alle Einschränkungen vorhanden.

Lesen Sie auch:

– Kein Anspruch auf Rente bei Schwerbehinderung im Ausland -Grundsatzurteil

Elterngeld für Verwandte bei Eltern mit Schwerbehinderung

Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) bietet eine Option, wenn die Behinderung der Eltern die Kinderpflege kaum möglich macht. Dann können Verwandte dritten Grades wie Großeltern, Onkel oder Tanten die Kinderbetreuung übernehmen und dafür Elterngeld erhalten. Dafür müssen Sie eine Bescheinigung zur Betreuungsunfähigkeit vorlegen.

Geschwisterbonus bei Kindern mit Behinderung

Wenn Sie selbst keine Behinderung haben, aber Ihr Kind, dann gilt beim Elterngeld ebenfalls eine Besonderheit. Wenn Sie jetzt ein zweites Kind bekommen, dann erhält dieses einen Geschwisterbonus, solange es das vierte Lebensjahr noch nicht erreicht hat.

Dieser Bonus erhöht das ausgezahlte Elterngeld um zehn Prozent, mindestens jedoch um 75 Euro, maximal um 180 Euro pro Monat des Bezugs. Bei Geschwisterkindern mit Behinderung gilt der Bonus sogar bis zum 14. Lebensjahr.

Außerdem hat jedes Elternteil einen Anspruch auf Elternzeit, die unbezahlte Beurlaubung bis zu drei Jahre lang einschließlich der gesetzlich gesicherten Rückkehr in den Job.