Schwerbehinderung: Gleichstellung kann den Arbeitsplatz retten

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Welche Möglichkeiten gibt es für Personen mit einem Grad der Behinderung unter 50, um trotzdem von besonderen Rechten und Schutzmechanismen zu profitieren? In diesem Artikel zeigen wir die Option der Gleichstellung im Arbeitsmarkt, erläutern die rechtlichen Voraussetzungen und erklären, welche Unterstützung und Hilfen Betroffene in Anspruch nehmen können.

Definition des Grades der Behinderung

Im Sozialgesetzbuch IX wird ein Mensch als schwerbehindert eingestuft, wenn ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 vorliegt. Dieser Grad spiegelt die Beeinträchtigung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wider und wird durch ärztliche Gutachten festgestellt.

Gleichstellung bei einem Grad der Behinderung von mindestens 30

Personen mit einem GdB von mindestens 30, die jedoch nicht die Schwelle zur Schwerbehinderung erreichen, können unter bestimmten Voraussetzungen schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Diese Möglichkeit dient dazu, Nachteile im Berufsleben auszugleichen und den Zugang zu besonderen Rechten und Schutzmechanismen zu ermöglichen.

Beantragung der Gleichstellung bei der Bundesagentur für Arbeit

Die Gleichstellung wird bei der zuständigen Bundesagentur für Arbeit beantragt. Hierfür stehen spezielle Formulare zur Verfügung. Der Antrag kann schriftlich, persönlich vor Ort oder telefonisch gestellt werden. Wichtig ist, dass alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise über die Behinderung beigefügt werden, um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten.

Ziel der Gleichstellung im Arbeitsmarkt

Durch die Gleichstellung sollen bestehende Nachteile auf dem Arbeitsmarkt aufgrund der Behinderung kompensiert werden. Dies ermöglicht es, die aktuelle Beschäftigung zu sichern oder eine neue, der Behinderung angemessene Tätigkeit zu finden. Die Gleichstellung dient somit dem Erhalt oder der Erlangung eines geeigneten Arbeitsplatzes.

Rechte und Hilfen für gleichgestellte Personen

Gleichgestellte Personen profitieren von vielen Rechten, die auch schwerbehinderten Menschen zustehen. Dazu gehört ein besonderer Kündigungsschutz, der vor unrechtmäßigen Entlassungen schützt. Zudem können Nachteilsausgleiche in Anspruch genommen werden, die sowohl beratende als auch finanzielle Unterstützung bieten, um den Herausforderungen der Behinderung gerecht zu werden.

Unterstützung durch Integrationsämter und Integrationsfachdienste

Sowohl gleichgestellte Personen als auch ihre Arbeitgeber können Förderungen durch das zuständige Integrationsamt und den Integrationsfachdienst erhalten. Diese Unterstützung kann in Form von Zuschüssen, technischen Hilfsmitteln oder Beratungsleistungen erfolgen, die eine erfolgreiche Weiterbeschäftigung ermöglichen.

Unterschiede zwischen Schwerbehinderung und Gleichstellung

Trotz der Gleichstellung gibt es Unterschiede zu schwerbehinderten Menschen mit einem GdB von mindestens 50. Gleichgestellte Personen haben keinen Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis und erhalten keinen zusätzlichen Urlaub. Auch die vorgezogene Inanspruchnahme der Altersrente ist ihnen nicht möglich.

Voraussetzungen für die Gleichstellung

Für eine erfolgreiche Gleichstellung müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Arbeitsplatz müssen rechtmäßig in Deutschland liegen. Zudem muss aufgrund der Behinderung der aktuelle Arbeitsplatz gefährdet sein oder es muss nachweislich schwierig sein, eine geeignete Beschäftigung zu finden.

Gefährdung des Arbeitsplatzes durch die Behinderung

Ein Arbeitsplatz gilt als gefährdet, wenn die Person aufgrund der Behinderung dauerhaft weniger belastbar ist als vergleichbare Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Häufige krankheitsbedingte Fehlzeiten oder eine geringere Leistungsfähigkeit können ebenfalls Indikatoren für eine Gefährdung sein.

Verfahren zur Prüfung des Gleichstellungsantrags

Nach Eingang des Antrags prüft die Bundesagentur für Arbeit die Erfüllung der Voraussetzungen. Dabei wird auch eine Stellungnahme des Arbeitgebers zur aktuellen Tätigkeit und zum Arbeitsplatz eingeholt. Betriebs- oder Personalräte sowie die Schwerbehindertenvertretung können, sofern vorhanden und mit Zustimmung der antragstellenden Person, ebenfalls eingebunden werden.

Entscheidung über den Antrag und Widerspruchsmöglichkeit

Die Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit erfolgt schriftlich. Bei Ablehnung des Antrags besteht die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von einem Monat Widerspruch einzulegen und weitere Informationen oder Nachweise zur Behinderung vorzulegen. Dadurch kann der Antrag erneut geprüft und eine andere Entscheidung herbeigeführt werden.

Bedeutung der Gleichstellung für den Arbeitsmarkt

Die Gleichstellung trägt wesentlich dazu bei, Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Sie fördert die Integration in den Arbeitsmarkt und unterstützt sowohl Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber bei der Lösung von Herausforderungen im beruflichen Alltag.