Schwerbehinderung: Diese Leistungen bei Reha und Rente sind oft unbekannt

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Wenn Sie einen Grad der Behinderung ab 50 anerkannt bekommen, dann gelten ihre Einschrรคnkungen als Schwerbehinderung. Damit haben Sie Anspruch auf besondere Leistungen. Drei davon, bei Rehabilitation und Rente, stellen wir Ihnen vor.

1. Die Rehabilitation

Rehabilitationsleistungen, kurz Reha, sollen verhindern, dass eine Einschrรคnkung sich verfestigt, schlimmer wird, und soll die Beschwerden, wenn mรถglich, verbessern.

Die Rentenversicherung hat daran ein groรŸes Interesse an einer Reha, die die Arbeitsfรคhigkeit steigert, um zu verhindern, dass Sie dauerhaft erwerbsgemindert werden.

Unter diese Reha, die bei Ihnen als Mensch mit Schwerbehinderung gefรถrdert wird, fallen verschiedene MaรŸnahmen. Es kann sich um eine stationรคre Reha handeln, also um einen Aufenthalt in einer speziellen Klinik, oder auch um eine ambulante medizinische Reha.

Ambulante MaรŸnahmen und Teilhabe am Arbeitsleben

Bei den ambulanten Leistungen kรถnnen Sie zu Hause bleiben, zumindest abends und am Wochenende. Sie suchen die Klinik, die in der Nรคhe ihres Wohnortes liegt, nur auf, um an den Therapien teilzunehmen.

AuรŸerdem, und das wissen viele nicht, gehรถren zur Reha auch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Das kรถnnen fรผr Menschen mit Schwerbehinderungen die Gestaltung eines geeigneten Arbeitsplatzes sein oder auch technische Hilfsmittel, die Ihnen helfen, die Arbeit auszufรผhren.

2. Die Erwerbsminderungsrente

Achtung: Schwerbehinderung bedeutet nicht automatisch Erwerbsminderung, und Erwerbsminderung nicht zugleich Schwerbehinderung.

Viele Menschen beziehen eine Erwerbsminderungsrente, ohne schwerbehindert zu sein, und andererseits bekommen viele Menschen mit Schwerbehinderung keine entsprechende Rente.

Allerdings gehen Erwerbsminderung und Schwerbehinderung hรคufig einher. Denn in sehr vielen Fรคllen macht ihre Einschrรคnkungen nur noch weniger als sechs Stunden pro Tag mรถglich (teilweise Erwerbsminderung), oder sogar weniger als drei Stunden am Tag (volle Erwerbsminderung).

Keine Ansprรผche und Ausnahmen fรผr eine Erwerbsminderungsrente

Dies sind Voraussetzungen, um eine Erwerbsminderungsrente zu beziehen. Haben Sie eine Schwerbehinderung, kรถnnen aber sechs Stunden und mehr pro Tag arbeiten? Dann haben Sie keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente.

Die zweite Voraussetzung sind allerdings Beitrรคge fรผr die gesetzliche Rentenversicherung. Generell mรผssen Sie mindestens fรผnf Jahre Wartezeit bei der Rentenkasse erfรผllen, um eine Rente wegen Erwerbsminderung zu bekommen.

Ausnahmen sind zum einen Unfรคlle bei der Arbeit, und zum anderen Berufskrankheiten, die zu der Erwerbsminderung fรผhren. In diesen Fรคllen haben Sie diesen speziellen Anspruch bereits, wenn Sie auch nur einmal Beitrรคge eingezahlt haben, und am Beginn ihres versicherten Erwerbslebens stehen.

3. Die Altersrente fรผr schwerbehinderte Menschen

Wenn Sie erstens eine Schwerbehinderung anerkannt haben und zweitens mindestens 35 Jahre Wartezeit bei der gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen kรถnnen, dann haben Sie Anspruch auf die Altersrente fรผr schwerbehinderte Menschen.

Unter allen drei Altersrenten mit Vorteilen ist dies die flexibelste. Sie kรถnnen als versicherter Arbeitnehmer mit Schwerbehinderungen zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze in die Altersrente gehen โ€“ und dafรผr zahlen Sie keine Abschlรคge.

Noch frรผher in Rente mit Abschlรคgen

AuรŸerdem kรถnnen Sie noch einmal drei Jahre frรผher in den Ruhestand eintreten, zahlen fรผr diese zusรคtzliche Zeit aber 0,3 Prozent Abschlรคge von der Gesamtrente, bis zu maximal 10,8 Prozent.

Insgesamt, ohne Abschlรคge und mit Abschlรคgen, kรถnnen Sie bei erfรผllter Wartezeit also fรผnf Jahre frรผher in Rente gehen.