Wenn Sie einen Grad der Behinderung ab 50 anerkannt bekommen, dann gelten ihre Einschränkungen als Schwerbehinderung. Damit haben Sie Anspruch auf besondere Leistungen. Drei davon, bei Rehabilitation und Rente, stellen wir Ihnen vor.
1. Die Rehabilitation
Rehabilitationsleistungen, kurz Reha, sollen verhindern, dass eine Einschränkung sich verfestigt, schlimmer wird, und soll die Beschwerden, wenn möglich, verbessern.
Die Rentenversicherung hat daran ein großes Interesse an einer Reha, die die Arbeitsfähigkeit steigert, um zu verhindern, dass Sie dauerhaft erwerbsgemindert werden.
Unter diese Reha, die bei Ihnen als Mensch mit Schwerbehinderung gefördert wird, fallen verschiedene Maßnahmen. Es kann sich um eine stationäre Reha handeln, also um einen Aufenthalt in einer speziellen Klinik, oder auch um eine ambulante medizinische Reha.
Ambulante Maßnahmen und Teilhabe am Arbeitsleben
Bei den ambulanten Leistungen können Sie zu Hause bleiben, zumindest abends und am Wochenende. Sie suchen die Klinik, die in der Nähe ihres Wohnortes liegt, nur auf, um an den Therapien teilzunehmen.
Außerdem, und das wissen viele nicht, gehören zur Reha auch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Das können für Menschen mit Schwerbehinderungen die Gestaltung eines geeigneten Arbeitsplatzes sein oder auch technische Hilfsmittel, die Ihnen helfen, die Arbeit auszuführen.
2. Die Erwerbsminderungsrente
Achtung: Schwerbehinderung bedeutet nicht automatisch Erwerbsminderung, und Erwerbsminderung nicht zugleich Schwerbehinderung.
Viele Menschen beziehen eine Erwerbsminderungsrente, ohne schwerbehindert zu sein, und andererseits bekommen viele Menschen mit Schwerbehinderung keine entsprechende Rente.
Allerdings gehen Erwerbsminderung und Schwerbehinderung häufig einher. Denn in sehr vielen Fällen macht ihre Einschränkungen nur noch weniger als sechs Stunden pro Tag möglich (teilweise Erwerbsminderung), oder sogar weniger als drei Stunden am Tag (volle Erwerbsminderung).
Keine Ansprüche und Ausnahmen für eine Erwerbsminderungsrente
Dies sind Voraussetzungen, um eine Erwerbsminderungsrente zu beziehen. Haben Sie eine Schwerbehinderung, können aber sechs Stunden und mehr pro Tag arbeiten? Dann haben Sie keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente.
Die zweite Voraussetzung sind allerdings Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung. Generell müssen Sie mindestens fünf Jahre Wartezeit bei der Rentenkasse erfüllen, um eine Rente wegen Erwerbsminderung zu bekommen.
Ausnahmen sind zum einen Unfälle bei der Arbeit, und zum anderen Berufskrankheiten, die zu der Erwerbsminderung führen. In diesen Fällen haben Sie diesen speziellen Anspruch bereits, wenn Sie auch nur einmal Beiträge eingezahlt haben, und am Beginn ihres versicherten Erwerbslebens stehen.
3. Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Wenn Sie erstens eine Schwerbehinderung anerkannt haben und zweitens mindestens 35 Jahre Wartezeit bei der gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen können, dann haben Sie Anspruch auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
Unter allen drei Altersrenten mit Vorteilen ist dies die flexibelste. Sie können als versicherter Arbeitnehmer mit Schwerbehinderungen zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze in die Altersrente gehen – und dafür zahlen Sie keine Abschläge.
Noch früher in Rente mit Abschlägen
Außerdem können Sie noch einmal drei Jahre früher in den Ruhestand eintreten, zahlen für diese zusätzliche Zeit aber 0,3 Prozent Abschläge von der Gesamtrente, bis zu maximal 10,8 Prozent.
Insgesamt, ohne Abschläge und mit Abschlägen, können Sie bei erfüllter Wartezeit also fünf Jahre früher in Rente gehen.
Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht, Sozialpolitik und Naturwissenschaften. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.