Rente: Jahrgang 1962 – Wann kann ich in Rente gehen?

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Als Teenager erlebten Sie Helmut Schmidt als Bundeskanzler, in ihren 20ern die Maueröffnung, mit 40 die Einführung des Euro, und allmählich rückt die Rente näher. Das alles teilen Sie mit anderen Bürgern, die ebenfalls 1962 das Licht der Welt erblickten.

Wann genau können Sie in diesem Geburtsjahrgang in den Ruhestand gehen? Das hängt von der Art der Rente ab, und diese wiederum davon, wie viele Jahre Wartezeit die gesetzliche Rentenversicherung Ihnen anerkannt.

Dann geht es darum, ob Sie eine volle Altersrente beziehen möchten, oder ob Sie bereit sind, für einen vorzeitigen Ruhestand Abschläge in Kauf zu nehmen. Wir zeigen, welche Rente ab welchem Datum möglich ist.

Rentenbeginn bei Regelaltersgrenze

Für die Altersrente wird eine Regelaltersgrenze festgesetzt. Diese wird jetzt und in den kommenden Jahren noch erhöht, bis sie endgültig bei 67 Jahren liegt. Zu dieser Regelaltersgrenze kann jeder und jede in den Ruhestand eintreten.

Wenn Sie mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, dann können Sie eine Rente beanspruchen. Diese liegt umso höher, desto länger Sie Beiträge geleistet haben und desto höher die jeweiligen Beiträge waren.

Der Rentenanwalt Peter Knöppel sagt, wer am 01.06.1962 zur Welt kam, der oder die kann am 01.02.2029 erstmals ohne Abschlag die Regelaltersrente antreten. Diese ist gemeint, wenn von „regulärer Rente“ die Rede ist.

Die Altersrente für langjährig Versicherte

Eine Sonderform, mit der diejenigen honoriert werden, die lange Beiträge in die Rentenkasse leisteten, ist die Altersrente für langjährig Versicherte. Diese können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie mindestens 35 Jahre Wartezeit bei der Rentenversicherung erfüllen.

Die Besonderheit bei dieser Rentenform ist, dass Sie bis zu vier Jahre vor der Regelaltersgrenze das Erwerbsleben beenden können. Dafür müssen Sie allerdings Abschläge in Kauf nehmen, und diese betragen 0,3 Prozent der Gesamtrente für jeden vorgezogenen Monat. Bei den maximal möglichen vier Jahren verzichten Sie dann auf 14, 4 Prozent ihrer Rente, und das für den Rest ihres Lebens.

Ohne Abschläge gilt für Sie die Regelaltersgrenze. Mit Abschlägen können Sie mit einem Geburtstag am 01.06.1962 am 01.02.2025 die Arbeit beenden.

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Wer sogar 45 oder mehr Jahre Beiträge bei der Deutschen Rentenversicherung angerechnet bekommt, kann zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze in den Ruhestand eintreten. Im Unterschied zur Altersrente für langjährig Versicherte ist diese vorzeitige Rente ohne Abschläge.

Für Junikinder des Jahres 1962 gilt hier nach 45 Jahren Wartezeit der Renteneintritt am 01. 02. 2027 ohne Abschlag.

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen hat einen Grad der Behinderung von mindestens 50 und 35 Jahre Wartezeit bei der Rentenkasse zur Voraussetzung.

Wie bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte können Sie hier zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze aus dem Arbeitsleben ausscheiden.

Drei Jahre früher in Rente

Zusätzlich können Sie drei weitere Jahre früher in Rente gehen, müssen dann aber Abschläge zahlen. Diese liegen ebenfalls bei 0, 3 Prozent pro vorgezogenem Monat, und damit bei einem Maximum von 10,8 Prozent der Rente.

Mit dem Geburtstag am 01.06.2024 können Sie ohne Abschlag am 01.02.2027 in den Ruhestand eintreten. Mit Abschlag hätten Sie erstmalig schon am ersten Februar diesen Jahres in Rente gehen können.