Schwerbehinderung: Deswegen kann der GdB herabgesetzt werden

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Wenn Sie eine Feststellung über einen Grad der Behinderung (GdB) haben und sich Ihr Gesundheitszustand verbessert, kann Ihr GdB von der zuständigen Behörde erneut geprüft werden.

Dies kann dazu führen, dass Ihr GdB herabgesetzt oder Ihnen sogar der Status als schwerbehinderter Mensch aberkannt wird.

Gründe für die Herabsetzung des GdB

Grundsätzlich gibt es drei Fälle, in denen der GdB herabgesetzt werden kann:

  1. Änderungen gesetzlicher Regelungen: Wenn sich Gesetze oder Verordnungen ändern, die auf Ihren Fall Einfluss haben, kann dies eine Neubewertung Ihres GdB erforderlich machen. Beispielsweise können Anpassungen in den versorgungsmedizinischen Grundsätzen zu einer veränderten Beurteilung führen.
  2. Veränderung oder Wegfall der Gesundheitsstörungen: Eine Verbesserung Ihres gesundheitlichen Zustands oder das Nichtbestehen bestimmter Beeinträchtigungen, etwa durch erfolgreiche Therapien oder Rehabilitationen, kann zu einer Herabsetzung des GdB führen.
  3. Eintritt einer Heilungsbewährung: Nach bestimmten Erkrankungen wird ein höherer GdB zunächst befristet anerkannt. Nach Ablauf der Heilungsbewährung wird überprüft, ob die Voraussetzungen für den höheren GdB weiterhin bestehen.

Rückwirkende Herabsetzung

Eine Herabsetzung des GdB darf nicht rückwirkend erfolgen; Änderungen gelten erst ab dem Zeitpunkt der neuen Entscheidung. Dennoch ist eine zukünftige Herabsetzung auch noch Jahre nach einer wesentlichen Veränderung Ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung möglich. Dies gilt selbst dann, wenn Sie einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis besitzen.

Voraussetzungen für die Herabsetzung

Damit eine Herabsetzung des GdB entschieden werden kann, muss die maßgebliche Änderung Ihres Gesundheitszustands voraussichtlich länger als sechs Monate anhalten.

Die zuständige Behörde übermittelt ihre Einschätzung an das Versorgungsamt, das die Sach- und Rechtslage beurteilt. Aktuelle ärztliche Befunde und Gutachten spielen dabei eine entscheidende Rolle.

Ablauf des Herabsetzungsverfahrens

Ihr aktueller GdB behält seine Gültigkeit, bis ein neuer Bescheid ergangen ist. Auch wenn Ihr Schwerbehindertenausweis abgelaufen ist oder Sie sich in einem Widerspruchsverfahren befinden, bleibt Ihr bisheriger GdB bestehen.

Das Versorgungsamt informiert Sie schriftlich über die beabsichtigte Nachprüfung und mögliche Herabsetzung Ihres GdB. Nach Erhalt des Anhörungsschreibens haben Sie vier Wochen Zeit, sich schriftlich oder telefonisch gegenüber der Behörde zu äußern.

Es ist wichtig, innerhalb der Frist zu reagieren, um Ihre Rechte zu wahren.

Um Ihre Position zu stärken, sollten Sie ärztliche Befundberichte zu Ihren Beeinträchtigungen oder Erkrankungen vorlegen. Falls Sie außergewöhnliche Folgen und Begleiterscheinungen bei Ihrer Behandlung haben oder hatten, muss dies vom Versorgungsamt berücksichtigt werden.

Nach Prüfung aller Unterlagen erlässt das Versorgungsamt einen neuen Bescheid über Ihren GdB, in dem die Entscheidung zur Beibehaltung, Herabsetzung oder Aufhebung festgehalten wird.

Schutzfrist bei Aberkennung des Schwerbehindertenstatus

Im Falle der Aberkennung Ihres Status als schwerbehinderter Mensch besteht eine Schutzfrist von drei Monaten. Während dieser Zeit behalten Sie Ihren Schwerbehindertenausweis und alle damit verbundenen Rechte.

Erst nach Ablauf dieser gesetzlichen Schutzfrist wird Ihr Schwerbehindertenausweis eingezogen.

Was bedeutet Heilungsbewährung?

Als Heilungsbewährung gilt der Zeitraum nach der Behandlung einer schweren Krankheit, in dem der Behandlungserfolg abgewartet wird. Ziel ist es, zu beobachten, ob die Therapie nachhaltig erfolgreich war und kein Rückfall eintritt. Die Dauer der Heilungsbewährung variiert je nach Art und Schwere der Erkrankung und kann mehrere Jahre betragen.

Passend zum Thema:

Während dieser Zeit wird häufig ein höherer GdB befristet anerkannt. Nach Ende der Heilungsbewährung erfolgt eine erneute Prüfung Ihres Gesundheitszustands. Je nach Ergebnis kann der GdB beibehalten, herabgesetzt oder aufgehoben werden.

Tipps zur Vorgehensweise

  • Frühzeitige Reaktion: Reagieren Sie umgehend auf Schreiben des Versorgungsamtes, um Verzögerungen oder Nachteile zu vermeiden.
  • Aktuelle medizinische Unterlagen: Halten Sie alle medizinischen Dokumente wie Befunde und Gutachten aktuell und griffbereit, um Ihre Argumentation zu untermauern.
  • Professionelle Beratung: Bei Unsicherheiten können Sie sich an Sozialverbände wie den VdK oder den Sozialverband Deutschland (SoVD) wenden. Auch Fachanwälte für Sozialrecht bieten wertvolle Unterstützung.
  • Widerspruchsrecht nutzen: Sollten Sie mit der Entscheidung des Versorgungsamtes nicht einverstanden sein, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.