Behinderung ab GdB 30: Mehr Vorteile, Zuschüsse und Gleichstellung

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Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 30 gelten offiziell nicht als schwerbehindert. Dadurch können sie nicht von den besonderen Ausgleichen bei einer Schwerbehinderung profitieren.

Es gibt jedoch die Möglichkeit, den GdB von 30 durch einen Antrag auf Gleichstellung einer Schwerbehinderung gleichzusetzen und dadurch bestimmte Vorteile zu erhalten.

In diesem Beitrag erfahren Sie, wie die Gleichstellung funktioniert, wann sie sinnvoll ist und welche Rechte und Vergünstigungen Ihnen damit zustehen.

Was bedeutet es, keinen Schwerbehindertenstatus zu haben?

Ein GdB von 30 bedeutet, dass die Behinderung als „nicht schwer“ eingestuft wird. Eine Schwerbehinderung liegt offiziell erst ab einem GdB von 50 vor.

Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf besondere Nachteilsausgleiche, wie zum Beispiel einen erhöhten Kündigungsschutz, Zusatzurlaub oder Vergünstigungen im öffentlichen Nahverkehr. Diese Rechte stehen Menschen mit einem GdB von 30 nicht automatisch zu.

Ohne diese Gleichstellung laufen Menschen mit einem GdB von 30 Gefahr, im Arbeitsleben benachteiligt zu werden, insbesondere wenn ihre Behinderung ihre Leistungsfähigkeit einschränkt.

Dies kann zu Schwierigkeiten bei der Sicherung des Arbeitsplatzes oder bei der Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz führen.

Wann ist eine Gleichstellung sinnvoll?

Eine Gleichstellung kommt vor allem dann in Betracht, wenn die Behinderung dazu führt, dass der Arbeitsplatz gefährdet ist oder dass es schwierig ist, eine geeignete Arbeit zu finden.

Dies kann der Fall sein, wenn aufgrund der Behinderung bestimmte Anforderungen im Job nicht erfüllt werden können oder der Zugang zu passenden Stellen eingeschränkt ist.

Der Antrag auf Gleichstellung kann bei der Agentur für Arbeit gestellt werden.

Wichtig ist, dass dieser Antrag nur dann genehmigt wird, wenn eine Gefährdung des Arbeitsplatzes vorliegt oder die Arbeitssuche aufgrund der Behinderung erheblich erschwert ist.

Eine erfolgreiche Gleichstellung bringt dann einige Vorteile mit sich, die Menschen mit einer Schwerbehinderung normalerweise genießen.

Welche Vorteile bietet die Gleichstellung?

1. Kündigungsschutz

Einer der wichtigsten Vorteile der Gleichstellung bei einem GdB von 30 ist der besondere Kündigungsschutz. Sollten Sie gleichgestellt werden, ist es nicht mehr so einfach, Ihnen ohne weiteres zu kündigen.

Der Arbeitgeber muss in diesem Fall das Integrationsamt einschalten. Das Integrationsamt versucht dann, das Arbeitsverhältnis zu sichern und möglicherweise durch Unterstützung am Arbeitsplatz oder durch Beratung einen Erhalt der Beschäftigung zu gewährleisten.

2. Unterstützung bei der Ausstattung des Arbeitsplatzes

Ein weiterer bedeutender Vorteil ist die Möglichkeit, Unterstützung bei der Anpassung des Arbeitsplatzes zu erhalten.

Das Integrationsamt kann bei einer Gleichstellung dazu beitragen, dass Ihnen notwendige Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt werden, die Sie aufgrund Ihrer Behinderung benötigen.

Dies könnten beispielsweise spezielle Programme für Computer, ergonomische Hilfsmittel oder andere technische Ausstattungen sein. Die Kosten für diese Anpassungen können teilweise oder vollständig übernommen werden.

3. Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgeber

Um Arbeitgebern Anreize zu bieten, gleichgestellte Personen einzustellen oder zu behalten, gibt es die Möglichkeit von Lohnkostenzuschüssen.

Diese Zuschüsse können insbesondere dann gewährt werden, wenn die Behinderung es erschwert, eine vergleichbare Arbeitsleistung wie nicht behinderte Kollegen zu erbringen.

Diese Förderung soll sicherstellen, dass der Arbeitsplatz auch bei eingeschränkter Leistungsfähigkeit bestehen bleibt und nicht gekündigt wird.

Welche Einschränkungen gibt es bei einem GdB 30 trotz Gleichstellung?

Obwohl die Gleichstellung einige wesentliche Vorteile bringt, gibt es auch klare Einschränkungen. Personen mit einem GdB von 30, die gleichgestellt werden, erhalten nicht die vollen Rechte, die Menschen mit einer Schwerbehinderung vorbehalten sind.

Hier einige wichtige Punkte, die trotz Gleichstellung nicht in Anspruch genommen werden können:

  • Kein zusätzlicher Urlaub: Personen mit einer Schwerbehinderung haben Anspruch auf zusätzlichen Urlaub, in der Regel mindestens fünf Tage mehr pro Jahr. Dies gilt für gleichgestellte Personen mit einem GdB von 30 jedoch nicht.
  • Kein Anspruch auf kostenlose Beförderung: Personen mit einem GdB von 50 oder mehr können öffentliche Verkehrsmittel oft kostenlos oder zu ermäßigten Preisen nutzen. Dies trifft auf gleichgestellte Personen mit einem GdB von 30 ebenfalls nicht zu.
  • Kein vorzeitiger Renteneintritt: Schwerbehinderte Menschen können unter bestimmten Voraussetzungen früher in Rente gehen. Dies gilt nicht für gleichgestellte Personen mit einem GdB von 30.

Gleichstellung kann den Arbeitsalltag ab GdB 30 erleichtern

Die Möglichkeit der Gleichstellung mit einer Schwerbehinderung ab einem GdB von 30 ist eine wichtige Unterstützung für Menschen, deren Behinderung das Arbeitsleben erheblich beeinträchtigt.

Vor allem der besondere Kündigungsschutz und die Unterstützung bei der Anpassung des Arbeitsplatzes sind wertvolle Vorteile, die den Arbeitsplatz sichern können.

Wichtig ist jedoch, dass die Gleichstellung nicht alle Vorteile einer Schwerbehinderung mit sich bringt.

Vor einer Antragstellung sollte daher sorgfältig geprüft werden, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und inwieweit eine Gleichstellung im Einzelfall sinnvoll ist.

Wenn Sie unsicher sind, ob eine Gleichstellung für Sie in Frage kommt, ist es ratsam, sich von einem Integrationsberater oder einem Sozialverband beraten zu lassen.