Schwerbehinderung: Blauer oder besser den orangenen Parkausweis beantragen?

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Menschen mit Schwerbehinderung haben in Deutschland spezielle Rechte und Möglichkeiten, um den Alltag als Nachteilsausgleich zu erleichtern.

Dazu gehört unter anderem die Nutzung von Behindertenparkplätzen, für die jedoch bestimmte Parkausweise erforderlich sind.

In Deutschland gibt es zwei Haupttypen von Parkausweisen für Menschen mit Behinderung: den blauen EU-Parkausweis und den orangenen Parkausweis. Zudem besteht die Möglichkeit, einen persönlichen Behindertenparkplatz zu beantragen.

Blauer EU-Parkausweis

Was ist der blaue EU-Parkausweis?

Der blaue EU-Parkausweis ist der am weitesten verbreitete und bekannteste Parkausweis für Menschen mit Schwerbehinderung.

Er berechtigt zur Nutzung von Behindertenparkplätzen mit dem Rollstuhl-Symbol und gilt nicht nur in Deutschland, sondern in der gesamten Europäischen Union sowie in einigen anderen Ländern wie der Schweiz und Norwegen.

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Wer kann den blauen EU-Parkausweis erhalten?

Den blauen EU-Parkausweis können Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen aG), Blindheit (Merkzeichen Bl) oder einer Contergan-Schädigung sowie vergleichbaren Behinderungen beantragen. Der Antrag wird beim Straßenverkehrsamt des Wohnorts gestellt und der Ausweis ist kostenlos.

Wo darf man mit dem blauen EU-Parkausweis parken?

Mit dem blauen EU-Parkausweis dürfen Sie:

  • Auf Behindertenparkplätzen mit Rollstuhl-Symbol parken.
  • Im eingeschränkten Halteverbot, im Zonen-Halteverbot und auf Anwohner-Parkplätzen bis zu drei Stunden parken (Parkuhr erforderlich).
  • In Fußgängerzonen während der Ladezeit parken.
  • In verkehrsberuhigten Bereichen parken, sofern andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden.
  • An Parkuhren und Parkschein-Automaten ohne Bezahlung parken (meist maximal 24 Stunden, sofern keine andere Zeitangabe vorhanden).

Orangener Parkausweis für Deutschland

Was ist der orangene Parkausweis?

Der orangene Parkausweis gilt ausschließlich in Deutschland und bietet einige Vorteile, jedoch keine Berechtigung zur Nutzung von Behindertenparkplätzen mit Rollstuhl-Symbol. Auch dieser Ausweis wird kostenlos vom Straßenverkehrsamt ausgestellt.

Wer kann den orangenen Parkausweis erhalten?

Menschen mit Schwerbehinderung können den orangenen Parkausweis beantragen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Merkzeichen G und B und ein Grad der Behinderung (GdB) von 80 oder höher aufgrund von Einschränkungen der Beine oder der Lendenwirbelsäule.
  • Merkzeichen G und B und ein GdB von 70 oder mehr für Einschränkungen der Beine oder der Lendenwirbelsäule und gleichzeitig ein GdB von 50 oder höher durch eine Funktionsstörung des Herzens und der Lunge.
  • Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa und ein GdB von 60 oder höher.
  • Künstlicher Darmausgang und gleichzeitig künstliche Harnableitung und ein GdB von 70 oder höher.

Wo darf man mit dem orangenen Parkausweis parken?

Mit dem orangenen Parkausweis dürfen Sie:

  • Im eingeschränkten Halteverbot, im Zonen-Halteverbot und auf Anwohner-Parkplätzen bis zu drei Stunden parken (Parkuhr erforderlich).
  • In Fußgängerzonen während der Ladezeit parken.
  • In verkehrsberuhigten Bereichen parken, sofern andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden.
  • An Parkuhren und Parkschein-Automaten ohne Bezahlung parken.

Persönlicher Behindertenparkplatz

Wer kann einen persönlichen Behindertenparkplatz beantragen?

Menschen mit Schwerbehinderung, die nachweislich auf einen Parkplatz in der Nähe ihres Wohnorts oder Arbeitsplatzes angewiesen sind, können einen persönlichen Behindertenparkplatz beantragen.

Dieser wird mit einem speziellen Schild und der individuellen Nummer des Parkausweises gekennzeichnet und darf nur von der berechtigten Person genutzt werden.

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Was wird für den Antrag benötigt?

Für die Beantragung eines persönlichen Behindertenparkplatzes müssen je nach Wohnort unterschiedliche Unterlagen eingereicht werden. In der Regel gehören dazu:

  • Schwerbehindertenausweis
  • Blauer EU-Parkausweis mit den Merkzeichen „aG“ oder „Bl“
  • Ärztliches Attest, das die Gehbehinderung bestätigt
  • Arbeits- oder Ausbildungsvertrag
  • Mietvertrag
  • Begründung für die Notwendigkeit des persönlichen Parkplatzes (z.B. mangelnde freie Parkplätze in der Nähe)

Wo und wie stellt man den Antrag auf die Parkausweise?

Den Antrag auf den blauen EU-Parkausweis oder den orangenen Parkausweis stellen Sie bei der Verwaltung in Ihrer Stadt oder Gemeinde, oft beim Straßenverkehrsamt oder Ordnungsamt. Für den Antrag benötigen Sie:

  • Ein ausgefülltes Antragsformular
  • Ihren Schwerbehindertenausweis oder einen anderen Nachweis über Ihre Behinderung
  • Für den blauen EU-Parkausweis ein aktuelles Passbild
  • Eine Vollmacht und den Personalausweis, wenn Sie den Ausweis für eine andere Person beantragen

Dürfen auch andere Personen den Parkausweis nutzen?

Wenn ein Mensch mit Schwerbehinderung nicht selbst Auto fahren kann, können Ehepartner, Eltern und Kinder den Parkausweis beantragen und nutzen. Dabei ist zu beachten, dass der Parkausweis personenbezogen ist.

Das bedeutet, dass der Parkausweis nur genutzt werden darf, wenn die berechtigte Person mitfährt oder selbst fährt. Welches Fahrzeug benutzt wird, spielt dabei keine Rolle.