Wählen ist ein Grundrecht, und als Mensch mit Behinderung haben Sie ein Recht darauf, dieses ohne Nachteile aufgrund Ihrer Einschränkung in Anspruch zu nehmen.
Doch Barrierefreiheit für Menschen mit Schwerbehinderung wird leider auch bei der Bundestagswahl 2025 nicht überall gegeben sein. Viele Wahllokale ermöglichen Menschen mit Gehbehinderung nur erschwerten Zugang, und auch die Anfahrt zu dem Ort, wo Sie Ihre Stimme abgeben, wird bisweilen mit Problemen verbunden sein.
Wir informieren, welche Möglichkeiten Menschen mit Schwerbehinderung haben, um bei der Bundestagswahl teilzunehmen, worauf Sie achten müssen, und auf welche Rechte Sie drängen können.
Was gehört zu einem barrierefreien Wahlraum?
Verschiedene Bundesländer geben Broschüren für die Kommunen heraus, in denen sie informieren, was zu einem barrierefreien Wahlraum gehört.
Unter anderem sollte das Wahllokal mit Bildern und Piktogrammen zur leichteren Orientierung versehen sein, ausreichend Sitzmöglichkeiten bieten, mögliche Gefahrenstellen absichern, Schilder so aufzuhängen, dass sie für Menschen im Rollstuhl gut zu lesen sind, für gute Beleuchtung sorgen und barrierefreie Zugänge wie Rampen und Aufzüge nicht nur anbieten, sondern den Weg dahin auch gut ausschildern.
Die Wahlassistenz
Laut Bundeswahlrecht haben Sie Anspruch auf eine Wahlassistenz, wenn Sie entweder nicht lesen können oder aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage sind, Ihre Stimme abzugeben. Dieser Assistent oder diese Assistentin hilft ausschließlich dabei, Ihnen den Wahlvorgang selbst zu ermöglichen.
Die Assistenz kann zum Beispiel Ihre Hand führen, um in der Wahlkabine die von Ihnen gewünschten Kreuze zu setzen, wenn Sie selbst dies nicht können. Achtung: Die Assistenz darf Sie auf keinen Fall in Ihrer Wahlentscheidung beeinflussen oder Sie bevormunden, und das Wahlgeheimnis verpflichtet Ihre Begleitung, nichts darüber zu erzählen, wen Sie gewählt haben.
Ebenso wichtig: Ausschließlich Sie selbst entscheiden, wen Sie als Assistenz bei der Wahl aussuchen.
Schablonen für Blinde und Sehbehinderte
Blinde Menschen und Menschen mit Sehbehinderung können bei der Wahl Schablonen benutzen. Diese stellt der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) unentgeltlich zur Verfügung.
Diese Wahlschablonen enthalten eingestanzte Löcher, die den Kreisen zum Ankreuzen auf dem Stimmzettel entsprechen, und den Stimmzettel legen Sie deckungsgleich in die Schablone ein. Auf einer CD hören Sie, an welcher Stelle welche Partei steht und können entsprechend Ihr Kreuz machen.
Wenn Sie dem DBSV nicht angehören, erhalten Sie diese Schablonen auf Anfrage. Als Mitglied eines der Landesverbände bekommen Sie die Unterlagen vor der Bundestagswahl automatisch.
Ist der Wahlraum barrierefrei?
Die Wahlbenachrichtigung informiert Sie darüber, ob der entsprechende Wahlraum barrierefrei ist und auch darüber, wo es Informationen über barrierefreie Wahlräume und Hilfsmittel gibt.
Wenn Ihr Wahlraum nicht barrierefrei zugänglich ist, dann können Sie einen Wahlschein beantragen und in einem anderen Wahlraum Ihres Kreises oder Ihrer kreisfreien Stadt wählen.
Briefwahl
Falls Ihr Wahlraum nicht barrierefrei ist, können Sie auch eine Briefwahl durchführen. Wenn Sie einen Wahlschein beantragen, dann enthält dieser die Unterlagen, die zur Briefwahl nötig sind.
Information in leichter Sprache
Die Bundeszentrale für politische Bildung hat eine Seite erstellt, auf der die Bundestagswahl 2025 in leichter Sprache erklärt wird.




