In der Öffentlichkeit kursiert ein Bild, nach dem Behinderung körperliche sichtbare Beeinträchtigung bedeutet – symbolisiert durch Rollstuhl, Gehstock oder Blindenbinde.
Doch psychische und seelische Beschwerden können ebenfalls zur Anerkennung einer Schwerbehinderung führen. Wir zeigen, worauf Sie achten müssen.
Inhaltsverzeichnis
Für Außenstehende unsichtbar
Im Unterschied zu Rollstuhlfahrern sind äußerst viele Einschränkungen nicht offen sichtbar. Das fängt an bei Krebserkrankungen und Störungen des Herzkreislaufs und reicht bis zu psychischen Leiden.
Dabei gehören psychische Störungen zu den häufigsten Ursachen für stationäre Krankenhausaufenthalte bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen, und auch bei Älteren sieht es kaum besser aus. Psychische Erkrankungen sind sogar die häufigste Ursache einer Erwerbsminderung.
Wie sieht es rechtlich aus?
Das Sozialgesetzbuch IX sagt eindeutig: „Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können.“
Entscheidend ist die Einschränkung
Das bedeutet also ganz klar: Entscheidend dafür, ob eine Behinderung vorliegt, ist die Einschränkung der Betroffenen bei ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben – und nicht, ob die Einschränkung psychisch oder körperlich bedingt ist.
Bedeutet psychische Erkrankung automatisch Behinderung?
Umgekehrt heißt das aber nicht, dass jede psychische Erkrankung eine Behinderung sein muss. Zur Behinderung wird sie, wenn die Auswirkungen den Lebensalltag der Betroffenen einschränken.
Wer wegen seiner psychischen Probleme nicht arbeiten kann, sich nicht selbst versorgen kann, die Orientierung verliert, öffentliche Veranstaltungen meidet und Hilfen braucht, um am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben, bei dem oder der liegt eine Behinderung vor.
Wann wird eine Schwerbehinderung anerkannt?
Behinderungen werden auf einer Skala von 10 bis 100 in ihrer Schwere bewertet. Schwerbehinderung, und die damit verbundenen Nachteilsausgleiche, sind alle Grade der Behinderung ab 50.
Die Versorgungs-Medizinverordnung listet auf, für welche Erkrankungen in welcher Schwere welche Grade der Behinderung gelten. Gerade bei psychischen Störungen ist dies aber lediglich ein Rahmen. Es zählt immer die individuelle Untersuchung.
Schwerbehinderung bei psychischen Erkrankungen: Beispiele
Teil B der Versorgungsmedizin-Verordnung listet unter „Nervensystem und Psyche“ Erkrankungen auf, die zu Einschränkungen führen, die maßgeblich für eine Behinderung sein können.
Dazu zählen Psychosen, Neurosen, Folgen psychischer Traumata, Persönlichkeitsstörungen, Phobien, Depressionen und die damit verbundenen Symptome wie Angstzustände, Irritationen oder Zwangsstörungen.
Neurosen und Persönlichkeitsstörungen
In der Kategorie „Neurosen und Persönlichkeitsstörungen“ finden wir leichtere psychovegetative und psychische Störungen mit einem Grad der Behinderung von 0 bis 20.
„Stärker behindernde Störungen mit wesentlicher Einschränkung der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit (z.B. ausgeprägtere depressive, hypochondrische, asthenische oder phobische Störungen, Entwicklungen mit Krankheitswert, somatoforme Störungen)“ gelten als Grad der Behinderung von 30 oder 40
„Schwere Störungen (z.B. schwere Zwangskrankheit) mit mittelgradigen sozialen Anpassungsschwierigkeiten“ rechtfertigen eine Schwerbehinderung mit den Graden 50 bis 70, bei schweren sozialen Anpassungsschwierigkeiten sogar von 80 bis 100.
Affektive Psychosen
Sehr viele affektive Psychosen gelten als Schwerbehinderung. Schon bei kurz andauernden, aber oft wiederkehrenden Phasen, die ein bis zweimal pro Jahr auftreten und mehrere Wochen dauern, ist ein Grad der Behinderung von 30 bis 50 empfohlen. Bei mehr als zwei Phasen pro Jahr kann es sich um einen Grad der Behinderung von 60 bis 100 handeln.
Lang anhaltende psychotische Phasen, die über ein halbes Jahr dauern und im akuten Stadium zur Einbuße beruflicher und sozialer Anpassungen führen, haben einen Grad der Behinderung von 50 bis 100.
Unter Psychosen werden hier auch Depressionen beziehungsweise wiederkehrende Depressionen gefasst.
Wie wird eine Schwerbehinderung anerkannt?
Die Betroffenen oder ihre anerkannte Betreuung müssen einen Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung bei der zuständigen Behörde stellen, also in der Regel beim jeweiligen Versorgungsamt.
Dem Antrag müssen Sie sämtliche ärztlichen Befunde, Therapieberichte, Gutachten und Atteste beifügen, die sich auf die Einschränkungen beziehen. Das Versorgungsamt beurteilt ihren Fall vor allem auf Basis dieser Unterlagen.
Sie sollten also schon längere Zeit in Behandlung sein, allzumal für eine Schwerbehinderung die Beschwerden seit mindestens sechs Monaten vorhanden sein müssen.
Psychiatrische und psychotherapeutische Gutachten
Bei einer Schwerbehinderung aus psychischen Gründen brauchen Sie also ein psychiatrisches Gutachten, ergänzt möglicherweise durch psychotherapeutische und neurologische Befunde.
Besonders bei häufigen somatischen Störungen sind auch Gutachten anderer Ärzte wichtig. Hier handelt es sich um körperliche Symptome, die aber keine körperliche Ursache haben, sondern eine psychische.




