Erwerbsminderungsrente: Falsche Zahlen von Echo24 zum Zuverdienst bei der EM-Rente

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Wieviel jemand arbeiten darf, der eine volle oder teilweise Rente wegen Erwerbsminderung bezieht ist ebenso geregelt wie der Hinzuverdienst, der nicht angerechnet wird.

Falsche Zahlen kursieren

Allerdings kursieren derzeit wieder falsche Zahlen รผber den voraussichtlichen anrechnungsfreien Hinzuverdient im Jahr 2025. Diese daher stammen, dass ungewollt ein falscher MaรŸstab verwendet wird. Da sich dieser griffig anhรถrt, รผbernimmt ein Medium diese Falschaussage vom anderen.

Anrechnungsfreier Zuverdienst von 1.638 Euro pro Monat?

So verwies der Rentenrechtler Peter Knรถppel auf einen Beitrag von Adrian Kilb, der in Echo24 am 01.10.2024 berichtet:

“Bei voller Erwerbsminderung dรผrfen Rentner (im Jahr 2025) nach dieser Rechnung maximal 1.638 Euro im Monat aus einer Beschรคftigung hinzuverdienen. Sind sie teilweise erwerbsgemindert, kรถnnen sie ein monatliches Bruttogehalt von knapp 3276 Euro einstreichen.”

Bereits am 17.09 schrieb Mirko Wenig in Versicherungsbote: “Wer voll erwerbsgemindert ist, darf dann 1.638 Euro brutto im Monat behalten, ohne dass es auf die Rente angerechnet wird – bei teilweiser Erwerbsminderung sogar 3.276,81 Euro.”

Wo liegt der Fehler?

Der Fehler ist in dieser Rechnung, laut dem Rentenexperten Peter Knรถppel: Es gibt keine monatliche Hinzuverdienstgrenze bei der Erwerbsminderungsrente, sondern stattdessen eine jรคhrliche.

Auch wer nach dem 01. Januar 2025 in die Rente einsteigt, also zum Beispiel im Mai des nรคchsten Jahres, dรผrfte den jรคhrlichen Gesamtbetrag hinzuverdienen. Es spielt auch keine Rolle, ob sich der Hinzuverdienst gleichmรครŸig auf zwรถlf Monate des Jahres verteilt, der auf ein paar Wochen.

Drei Achtel und sechs Achtel

Mirko Wenig erlรคutert die tatsรคchliche Berechnung im weiteren Verlauf seines Textes in Versicherungsbote dann vollkommen richtig.

So schreibt er: “Bei voller Erwerbsminderung gilt eine jรคhrliche Hinzuverdienstgrenze von drei Achteln der 14-fachen monatlichen BezugsgrรถรŸe. Bei teilweiser Erwerbsminderung betrรคgt die Grenze sechs Achtel der 14-fachen monatlichen BezugsgrรถรŸe.”

Was bedeutet das fรผr die Hinzuverdienstgrenze?

Eine monatliche BezugsgrรถรŸe wรคren 2025 vermutlich 3.745 Euro. Mal 14 genommen wรคren das 52.430 Euro. Drei Achtel davon wiederum wรคren 19.661,25 Euro pro Jahr, fรผr die volle Erwerbsminderungsrente. Sechs Achtel, also das Doppelte, sind 39.322,50 Euro im Jahr fรผr die volle Erwerbsminderungsrente.

Rein rechnerisch und durch zwรถlf geteilt wรคren das zwar die von Kilb und Wenig genannten Zahlen fรผr einen Monat. Doch spielen die Monatseinnahmen bei der Erwerbsminderungsrente keine Rolle, sondern es geht um die Summe der Jahreseinnahmen.

Nehmen wir einmal an, jemand bezieht eine volle Erwerbsminderungsrente, arbeitet fรผnf Tage die Woche jeweils zwei Stunden zu einem Stundensatz von 120 Euro, zum Beispiel als Softwarenetwickler. Dann wรผrde er 4.800 Euro im Monat verdienen. In vier Monaten kรคme er der jรคhrlichen Hinzuverdienstgrenze nahe und hรคtte 19.200 Euro eingenommen.

Das wรคre รผberhaupt kein Problem, und die Aussage “maximal 1.638 Euro im Monat” ist also falsch.

Es geht um die Stunden pro Tag

Entscheidend fรผr die Tรคtigkeit ist also nicht das Monatseinkommen (und รผbrigens auch nicht der Stundenlohn), sondern die tรคgliche Arbeitszeit. Wer eine volle Erwerbsminderungsrente bezieht, darf und kann nur weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten.

Wer eine teilweise Erwerbsminderungsrente bezieht, darf und kann nur weniger als sechs Stunden pro Tag arbeiten.

Das Einkommen hat nichts mit der Erwerbsfรคhigkeit zu tun

Das Einkommen spielt fรผr die Bewertung der Erwerbsfรคhigkeit keine Rolle. Noch einmal im Klartext: Es ist fรผr die Feststellung einer Erwerbsminderung vollkommen egal, wie hoch ihr Stundenlohn ist.

Wenn Sie pro Tag eine Stunde zu einem Stundenlohn von 120 Euro arbeiten, dann ist das ohne Bedeutung fรผr den Anspruch auf ihre Erwerbsminderungsrente. Wenn Sie jedoch acht Stunden zu einem Stundenlohn von 14 Euro arbeiten, und 112 Euro verdienen, dann riskieren Sie ihre Rente.

Denn die ist daran gebunden, dass Sie bei voller Erwerbsminderung weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kรถnnen. Arbeiten Sie aber mehr Stunden pro Tag, dann bedeutet das fรผr die Rentenversicherung, dass Sie nicht voll erwerbsgemindert sind, und damit verfรคllt der Anspruch auf diese Rentenform.