Mit dem Ende des Septembers 2024 stehen im Oktober mehrere Änderungen an, die sowohl für Rentner, Arbeitnehmer als auch Studierende wichtig sind.
Diese Neuerungen betreffen unter anderem Anpassungen, gesetzliche Regelungen im Verkehr sowie Rentenzahlungen und den Renteneintritt. Im Folgenden werden die fünf wichtigsten Änderungen vorgestellt
Inhaltsverzeichnis
1. Wie verändert sich das BAföG für Studierende im Wintersemester 2024/25?
Eines der wichtigsten Änderung im Oktober 2024 ist die Erhöhung des BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) für Studierende. Mit Beginn des Wintersemesters 2024/25 treten hier einige wesentliche Änderungen in Kraft, die die finanzielle Lage vieler Studierender verbessern werden.
Erhöhung des BAföG-Regelsatzes
Der monatliche BAföG-Regelsatz wird um 5 % angehoben, was eine Erhöhung auf 475 Euro bedeutet.
Die Erhöhung ist auch dringend notwendig, da die Lebenshaltungskosten, insbesondere in Großstädten und Universitätsstandorten, in den letzten Jahren stark gestiegen sind. Damit wird auf die steigenden Kosten für Miete, und Lebensmittel reagiert.
Höhere Wohnkostenpauschale
Eine weitere Anpassung betrifft die Wohnkostenpauschale, die auf 380 Euro monatlich angehoben wird.
Die Erhöhung ist besonders für Studierende in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt eine Entlastung, da die Mieten in vielen Universitätsstädten stark angestiegen sind. Studierende, die nicht bei ihren Eltern leben und eine eigene Wohnung oder ein Zimmer mieten müssen, profitieren somit direkt von dieser Anpassung.
Einmalige Studienstarthilfe
Zusätzlich zur Erhöhung der monatlichen BAföG-Sätze wird eine einmalige Starthilfe für Studienstarter aus einkommensschwachen Haushalten eingeführt. Diese Starthilfe beträgt 1.000 Euro und soll denjenigen, die neu ins Studium einsteigen, den Beginn erleichtern.
Mit dieser Hilfe können Erstsemester wichtige Anschaffungen wie Lernmaterialien, Technik oder auch Möbel für die erste eigene Wohnung finanzieren.
2. Welche Änderungen gibt es für Autofahrer bei winterlichen Verhältnissen?
Nicht nur Studierende, sondern auch Autofahrer müssen im Oktober 2024 wichtige Neuerungen beachten. Diese betreffen vor allem die Nutzung von Winterreifen unter bestimmten Wetterbedingungen. Die Gesetzgebung wurde hier weiter präzisiert, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Neue Regelung für Winterreifen ab 1. Januar 2024
Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Fahrzeuge bei winterlichen Straßenverhältnissen – also bei Schnee, Eis und Glätte – nur noch mit Winterreifen fahren, die das sogenannte „Alpine-Symbol“ tragen.
Dieses Symbol, bestehend aus einer Schneeflocke, die von einem dreizackigen Berg umrahmt wird, ersetzt das bislang verwendete M+S-Symbol (Matsch und Schnee).
Übergangsregelung für ältere Reifen
Fahrzeuge, die noch mit älteren M+S-Reifen ausgestattet sind, dürfen diese weiterhin verwenden, wenn die Reifen vor dem Jahr 2018 hergestellt wurden. Es wird jedoch empfohlen, zeitnah auf Winterreifen mit Alpine-Symbol umzusteigen, da diese nachweislich bessere Fahreigenschaften bei winterlichen Straßenverhältnissen bieten. Die neue Regelung soll die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen und Unfälle aufgrund unzureichender Bereifung reduzieren.
Konsequenzen für Verstöße
Wer ab dem 1. Januar 2024 bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne die vorgeschriebenen Winterreifen unterwegs ist, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch Punkte in Flensburg. Darüber hinaus kann es im Falle eines Unfalls zu Haftungsproblemen kommen, da Versicherungen bei Verstößen gegen die Winterreifenpflicht die Schadensregulierung verweigern können.
3. Wann erhalten Rentner im Oktober 2024 ihre Zahlungen?
Für Rentner gibt es im Oktober 2024 einige Besonderheiten bei den Rentenzahlungen zu beachten. Diese betreffen sowohl die monatliche Rente als auch den zusätzlichen Rentenzuschlag, der seit Juli 2024 ausgezahlt wird.
Vorschüssige und nachschüssige Rentenzahlung
Rentner, die vor dem 1. Januar 2004 in Rente gegangen sind, erhalten ihre Rente vorschüssig. Das bedeutet, dass die Rente für den Monat Oktober bereits am 30. September 2024 ausgezahlt wird. Für diejenigen, die nach 2004 in Rente gegangen sind, erfolgt die Zahlung hingegen nachschüssig. In diesem Fall wird die Rente für Oktober am 31. Oktober 2024 überwiesen.
Besonderheit in Bundesländern mit dem Reformationstag
In einigen Bundesländern, wie Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, ist der 31. Oktober ein gesetzlicher Feiertag (Reformationstag). Da dieser Tag kein Bankarbeitstag ist, erfolgt die Rentenzahlung in diesen Bundesländern bereits am 30. Oktober 2024. Rentner sollten daher die Banklaufzeiten beachten und entsprechend frühzeitig planen.
Auszahlung des Rentenzuschlags
Ein weiterer wichtiger Termin betrifft die Auszahlung des Rentenzuschlags, der seit Juli 2024 für rund drei Millionen Rentner gewährt wird. Dieser Zuschlag beträgt bis zu 7,5 % und wird im Oktober zwischen dem 10. und 20. Oktober 2024 ausgezahlt. Rentner, die diesen Zuschlag erhalten, sollten in diesem Zeitraum ihr Konto im Auge behalten.
4. Welche Jahrgänge können im Oktober 2024 erstmals in Rente gehen?
Der Oktober 2024 bringt für bestimmte Geburtsjahrgänge den möglichen Eintritt in die Altersrente. Dabei gibt es sowohl für die Regelaltersrente als auch für vorgezogene Rentenarten spezielle Regelungen.
Regelaltersrente
Für Menschen, die zwischen dem 2. September 1958 und dem 1. Oktober 1958 geboren wurden und die erforderlichen 66 Lebensjahre und fünf Jahre Wartezeit erfüllt haben, besteht die Möglichkeit, ab dem 1. Oktober 2024 in die Regelaltersrente einzutreten. Diese Rentenart ist immer abschlagsfrei, sodass keine Einbußen bei der Rentenhöhe zu befürchten sind.
Altersrente für langjährig Versicherte
Für langjährig Versicherte, die 35 Beitragsjahre vorweisen können, gibt es die Möglichkeit, mit einem Abschlag von 10,8 % in die Rente einzutreten. Diese Regelung betrifft Personen, die zwischen dem 2. Oktober 1961 und dem 1. Oktober 1962 geboren wurden.
Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Eine Besonderheit gilt für schwerbehinderte Menschen. Geburtsjahrgänge zwischen dem 2. Dezember 1962 und dem 31. Dezember 1962 konnten bereits ab September 2024 in die Altersrente eintreten.
Für Personen, die am 1. Januar 1963 geboren wurden, besteht die Möglichkeit, ab dem 1. November 2024 in Rente zu gehen. Der Oktober wird dabei aufgrund einer gesetzlichen Regelung übersprungen, da das Renteneintrittsalter für diesen Jahrgang um zwei Monate angehoben wurde.
Altersrente für besonders langjährig Versicherte (Rente mit 63)
Eine weitere Rentenart ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, auch bekannt als „Rente mit 63“. Personen, die zwischen dem 2. Mai 1960 und dem 1. Juni 1960 geboren wurden, können ab Oktober 2024 mit Vollendung des 64. Lebensjahres und vier Kalendermonaten sowie nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in die Rente eintreten.
5. Wann wird die Winterzeit 2024 umgestellt?
Eine letzte Änderung, die alle betrifft, ist die Umstellung von Sommer- auf Winterzeit. Am Sonntag, den 27. Oktober 2024, wird die Uhr in der Nacht um 3 Uhr auf 2 Uhr zurückgestellt. Damit beginnt die Winterzeit, und die Tage werden wieder gefühlt kürzer, was sich insbesondere auf das subjektive Zeitempfinden vieler Menschen auswirkt.
Auswirkungen der Zeitumstellung
Die Umstellung auf Winterzeit sorgt dafür, dass es morgens früher hell und abends früher dunkel wird. Dies kann den Biorhythmus beeinträchtigen, und viele Menschen empfinden die frühe Dunkelheit als belastend. Die Zeitumstellung wird seit Jahren kontrovers diskutiert, doch bislang gibt es keine konkreten Pläne, die Umstellung in Deutschland abzuschaffen.
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention und im Reha-Sport für Menschen mit Schwerbehinderungen tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprävention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.