Gerade wenn man das Ende des Arbeitslebens schon fest ins Auge gefasst hat, kann ein plötzlicher Jobverlust lähmende Sorgen auslösen. Der Gedanke, dass man nicht nur finanziell in Schwierigkeiten geraten könnte, sondern womöglich auch nicht mehr rechtzeitig alle Voraussetzungen für die gewünschte Rente erfüllt, ist oft ein großer Stressfaktor.
Arbeitslosigkeit wird bei 35 Versicherungsjahren angerechnet
Bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen besteht jedoch die beruhigende Aussicht, dass Zeiten der Arbeitslosigkeit bei den 35 geforderten Versicherungsjahren angerechnet werden. Das ist ein entscheidender Unterschied zur Rente für besonders langjährig Versicherte, bei der 45 Versicherungsjahre erforderlich sind und bei der Arbeitslosigkeit kurz vor Rentenbeginn problematischer sein kann.
Was passiert, wenn der Schwerbehindertenausweis ausläuft?
Ein Thema, das sich in diesem Zusammenhang schnell als Stolperstein entpuppen kann, ist ein ablaufender Schwerbehindertenausweis. Damit du die Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch nehmen kannst, ist es zwingend erforderlich, dass dein Ausweis mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 noch gültig ist, wenn du die Rente antrittst.
Er darf höchstens drei Monate vor Rentenbeginn abgelaufen sein. Sollte er deutlich früher seine Gültigkeit verlieren, kann das den Rentenzugang erschweren. In diesem Fall ist es ratsam, einen Antrag auf Verlängerung zu stellen oder – falls sich dein Gesundheitszustand verändert hat – eine Neufeststellung des GdB zu beantragen.
Hierbei sind Beratungsstellen wie der SoVD eine wertvolle Unterstützung, um die bürokratischen Hürden erfolgreich zu nehmen und gegebenenfalls Wege zu finden, deinen Anspruch trotzdem zu sichern.
Wie wirkt sich das alles auf die tatsächliche Rentenhöhe aus?
Viele Betroffene sorgen sich primär um die finanzielle Absicherung. Es ist verständlich, dass man kurz vor dem Ruhestand ungern größere Einbußen in Kauf nehmen möchte. Wenn du jedoch bereits jahrzehntelang in die Rentenversicherung eingezahlt hast, werden dir ein oder zwei Jahre Arbeitslosigkeit in den meisten Fällen nicht deine gesamte Rente ruinieren.
Natürlich ist es optimal, wenn du durchgängig Beiträge in möglichst hoher Höhe abführst. Doch gerade in einer Übergangsphase, in der man mit gesundheitlichen und persönlichen Einschränkungen kämpft, kann der finanzielle Nachteil durch Arbeitslosigkeit in Bezug auf die Rentenhöhe erträglich sein. Dennoch lohnt es sich, genau hinzuschauen, wann und mit welchen Abschlägen du in die Rente gehen möchtest.
Für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen gibt es nämlich attraktive Möglichkeiten, bereits zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze ohne Abschläge in Rente zu gehen oder sogar noch früher, mit moderaten Abzügen.
Welche Fragen solltest du dir selbst stellen?
Jetzt fragst du dich sicher, wie diese Informationen in deine persönliche Lebenssituation passen. Hast du bereits einen gültigen Schwerbehindertenausweis, und ist dir bewusst, bis wann seine Gültigkeit reicht? Weißt du ungefähr, wie viele Versicherungsjahre du momentan auf deinem Rentenkonto stehen hast? Und wie wichtig ist es dir, möglichst ohne Abschläge in den Ruhestand zu treten?
Wenn du unsicher bist, ob dir noch bestimmte Nachweise fehlen, kann es hilfreich sein, sämtliche Unterlagen, wie Arbeitsverträge, Nachweise über Arbeitslosigkeit und Nachweise über mögliche Kindererziehungszeiten zusammenzutragen. Im Idealfall hast du dann eine übersichtliche Grundlage, um gemeinsam mit einem Experten die richtigen Entscheidungen zu treffen.
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention und im Reha-Sport für Menschen mit Schwerbehinderungen tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprävention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.