Wer Pflegeleistungen benรถtigt, hat oft Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag, ohne es zu wissen. Nach einer Studie des Sozialverbandes VdK nehmen rund 80 Prozent der Berechtigten diese Zusatzleistung gar nicht in Anspruch โ und verschenken damit teilweise bis zu 1.500 Euro pro Jahr.
Denn der Entlastungsbetrag ist kein Ersatz fรผr andere Pflegeleistungen, sondern wird zusรคtzlich gewรคhrt. Besonders Pflegebedรผrftige mit dem Pflegegrad 1 รผbersehen diese Mรถglichkeit hรคufig, weil sie glauben, ohnehin keine weiteren Hilfen zu bekommen.
Doch gerade fรผr sie kann sich der Entlastungsbetrag lohnen, um im Alltag Entlastung zu erhalten.
Dr. Utz Anhalt: Pflege-Zuschuss von 1500 Euro den kaum jemand kennt
Wichtig ist: Alle Pflegebedรผrftigen ab Pflegegrad 1 haben das Recht, den Entlastungsbetrag zu beziehen โ unabhรคngig davon, ob sie bereits andere Leistungen der Pflegeversicherung nutzen oder nicht.
Bei hรถheren Pflegegraden, also ab Pflegegrad 2, werden in der Regel schon einige Leistungen in Anspruch genommen, sodass vielen die Mรถglichkeit des zusรคtzlichen Entlastungsbetrags eher bekannt ist.
Dennoch bleibt viel Geld ungenutzt, wenn Pflegebedรผrftige oder ihre Angehรถrigen sich nicht aktiv um diese Mรถglichkeit kรผmmern.
Wofรผr kann ich den Entlastungsbetrag verwenden?
Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden. Das bedeutet, dass er nicht einfach zur freien Verfรผgung steht, sondern nur fรผr bestimmte Leistungen rund um die Pflege genutzt werden kann. Hierzu zรคhlen vor allem:
- Pflegedienste: Wenn beispielsweise ein ambulanter Dienst ins Haus kommt, um bei Kรถrperpflege oder im Haushalt zu unterstรผtzen, kann der Entlastungsbetrag hierfรผr eingesetzt werden.
- Betreuung und Alltagsbegleitung: Dazu gehรถren etwa Begleitung beim Einkaufen, leichte hauswirtschaftliche Tรคtigkeiten oder auch gemeinsame Aktivitรคten zur Erhaltung geistiger und kรถrperlicher Fรคhigkeiten.
- Spezielle Entlastungsangebote: Viele Kommunen bieten zusรคtzliche Betreuungs- oder Entlastungsangebote an, zum Beispiel stundenweise Nachbarschaftshilfe, Begleitung bei Arztbesuchen oder Hilfe im Haushalt.
Wichtig ist also: Der Betragย flieรt immer in konkrete Dienstleistungen, die wiederum von einem anerkannten Anbieter oder einer entsprechend qualifizierten Person erbracht werden mรผssen.
Ein netter Nebeneffekt: Auch bei vergleichsweise kleinen Pflegegraden kann dieser Entlastungsbetrag dazu beitragen, die Selbststรคndigkeit zu erhalten, da Pflegebedรผrftige die Mรถglichkeit haben, Alltagsunterstรผtzung flexibel hinzuzubuchen.
Wie viel Geld steht mir zu?
Der Gesetzgeber hat den Entlastungsbetrag mit bis zu 125 Euro pro Monat festgelegt, was aufs Jahr gerechnet 1.500 Euro ergibt. Entscheidend ist dabei, dass die Pflegekasse nur die tatsรคchlichen Kosten รผbernimmt, die nachweislich fรผr entsprechende Betreuungs- und Entlastungsangebote angefallen sind.
Das heiรt: Wer in einem Monat keine Leistungen in Anspruch nimmt, sammelt die nicht genutzten Betrรคge an. Bis zum 30. Juni des Folgejahres kรถnnen diese dann noch genutzt werden.
Danach verfรคllt jedoch der nicht ausgegebene Betrag. Wer also nicht jeden Monat auf den vollen Entlastungsbetrag zugreifen kann oder mรถchte, sollte sich immer gut รผberlegen, wie das Guthaben eingesetzt wird und die Fristen genau im Blick behalten.
Wie stelle ich den Antrag und wie komme ich an mein Geld?
Die Beantragung selbst ist vergleichsweise unkompliziert:
- Dienstleistung in Anspruch nehmen: Zunรคchst nutzt man die gewรผnschte Pflege- oder Betreuungsleistung.
- Rechnung einreichen: Anschlieรend wird die Rechnung beim zustรคndigen Pflegeversicherungstrรคger (in der Regel die Pflegekasse) eingereicht.
- Erstattung erhalten: Die Pflegekasse prรผft, ob die Leistung ordnungsgemรคร anerkannt ist, und รผberweist dann den entsprechenden Betrag zurรผck.
Beachten sollte man, dass es keinen Vorschuss gibt. Eine andere Mรถglichkeit ist, den Anspruch an den Dienstleister abzutreten. In diesem Fall rechnet der Anbieter direkt mit der Pflegekasse ab. Man selbst muss dann nicht in Vorleistung treten, hat jedoch den Nachteil, weniger Einfluss auf die Abrechnung zu nehmen.
Wie kann ich den Entlastungsbetrag flexibler nutzen?
Ab Pflegegrad 2 besteht zudem die Option, 40 Prozent der Pflegesachleistungen in Geldleistungen umzuwandeln. Auf diese Weise kรถnnen Pflegebedรผrftige oder ihre Angehรถrigen noch flexibler entscheiden, wo und wie sie Unterstรผtzung einkaufen mรถchten.
Das verschafft mehr Spielraum, um Alltagshilfen gezielt einzusetzen โ egal ob es um Hilfe beim Einkaufen, beim Kochen oder um eine stundenweise Betreuung zur Entlastung pflegender Angehรถriger geht.
Wo finde ich zugelassene Dienstleister und Angebote?
Einen รberblick รผber geeignete Dienstleister, die รผber den Entlastungsbetrag abrechnen kรถnnen, geben:
- Lokale Pflegedienste: Sie informieren in der Regel auf ihren Websites und in persรถnlichen Beratungsgesprรคchen, ob ihre Leistungen รผber den Entlastungsbetrag genutzt werden kรถnnen.
- Kommunale Anlaufstellen: Viele Kommunen oder Bundeslรคnder betreiben Online-Suchportale. Dort kann man anhand der eigenen Postleitzahl sehen, welche anerkannten Anbieter in der Nรคhe verfรผgbar sind.
- Pflegeberatung: Es gibt das Recht auf eine kostenfreie Pflegeberatung. Dabei handelt es sich um eine neutrale Stelle (z. B. Pflegestรผtzpunkte), die detaillierte Informationen zu Anbietern und Leistungen vor Ort liefern kann.
Gerade fรผr Menschen, die sich bisher wenig mit dem Thema Pflege auseinandergesetzt haben, ist die Kontaktaufnahme zu einer professionellen Pflegeberatung besonders hilfreich. Man erhรคlt dort oft einen umfassenden รberblick รผber sรคmtliche Unterstรผtzungsmรถglichkeiten, die sonst leicht รผbersehen werden.
Kรถnnen auch Freunde, Nachbarn oder Bekannte รผber den Entlastungsbetrag bezahlt werden?
Viele Pflegebedรผrftige mรถchten lieber von ihnen bekannten und vertrauten Personen unterstรผtzt werden, als Fremde in den Haushalt zu lassen. Hierfรผr gibt es in zahlreichen Bundeslรคndern, darunter Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern, die Mรถglichkeit, den Entlastungsbetrag auch fรผr Nachbarn, Freunde oder Bekannte zu nutzen.
Die Voraussetzung: Diese Interessierten mรผssen oft einen kurzen Lehrgang absolvieren. In diesem Kurs werden sie รผber wichtige medizinische und pflegerische Grundlagen informiert, um so einer professionellen Pflegeleistung mรถglichst nahezukommen.
Ist dieser Nachweis erbracht, kรถnnen die Leistungen vergรผtet werden. Dadurch bleibt die Pflege in vertrauter Hand, und gleichzeitig wird pflegenden Angehรถrigen oder Bekannten eine finanzielle Anerkennung fรผr ihr Engagement ermรถglicht.
Warum lohnt es sich, genauer hinzusehen?
Viele Menschen verzichten aus Unwissen oder Scheu vor bรผrokratischem Aufwand auf den Entlastungsbetrag. Doch das โPflegegeld-Extraโ entlastet sowohl finanziell als auch organisatorisch:
- Mehr Selbststรคndigkeit: Wer nur einen niedrigen Pflegegrad hat, erhรคlt sich durch externe Hilfe oft lรคnger die eigene Unabhรคngigkeit im Alltag.
- Entlastung der Angehรถrigen: Bei hรถheren Pflegegraden profitieren vor allem Familienmitglieder und Nahestehende, da sie nicht jeden Handgriff alleine erledigen mรผssen.
- Weniger Bรผrokratie als gedacht: Die Antragstellung ist relativ รผberschaubar, und wenn man seinen Anspruch an den Dienstleister abtritt, entfรคllt sogar die Vorfinanzierung.
Wer sich unsicher ist, findet in Beratungsstellen oder bei Pflegestรผtzpunkten qualifizierte Ansprechpartner, die bei allen Schritten zur Seite stehen. Gerade wenn man sich an neue Anbieter wendet oder private Hilfen in Anspruch nehmen mรถchte, ist eine umfassende Information unverzichtbar.
Extra-Tipp: Nicht warten, sondern aktiv werden
Wichtig ist, sich frรผhzeitig zu informieren und keine Scheu vor Antrรคgen oder Beratungsangeboten zu haben. Auch wenn alles anfangs kompliziert wirkt, ist es mit der richtigen Unterstรผtzung meist einfacher als erwartet.
Zudem sollte man die Fristen im Blick behalten: Wer den Entlastungsbetrag nicht nutzt, gibt kostbare Unterstรผtzung und finanzielle Entlastung praktisch ungenutzt wieder ab.
Es lohnt sich also, den Entlastungsbetrag rechtzeitig zu beantragen und passgenau zu verwenden.