Gerade Rentnerinnen und Rentner sind aufgrund der anhaltenden Inflation nicht davor gefeit, sich zu verschulden.
Was viele Rentner nicht wissen: Auch die Rente ist bei Schulden nicht pfändungssicher. Doch muss die Deutsche Rentenversicherung dem Gerichtsvollzieher Auskunft über den Rentenbezug geben?
Anfragen von Gerichtsvollziehern an die Rentenversicherung
Die Deutsche Rentenversicherung gibt Auskunft: Obwohl die Daten bei der Deutschen Rentenversicherung sehr strengen Sicherheitsbestimmungen unterliegen, ist die Rentenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, Anfragen von Gerichtsvollziehern zu beantworten.
Demnach dürfen Gerichtsvollzieher bei der Deutschen Rentenversicherung die Anschrift, den Aufenthaltsort sowie den aktuellen Arbeitgeber erfragen. Zuvor müssen sie die Daten jedoch selbst bei der Meldebehörde angefordert haben. Außerdem müssen sie den Schuldner um eine Vermögensauskunft gebeten haben.
Aber: Nur wenn der Schuldner keine Vermögensauskunft erteilt hat oder wenn sich herausstellt, dass der Schuldner die Forderung nicht oder nicht vollständig begleichen kann, ist die Deutsche Rentenversicherung zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Kann auch die Rente gepfändet werden?
Nach geltendem Recht werden Renten wie Arbeitseinkommen behandelt und sind daher auch bei Schulden pfändbar. Allerdings kann nur der Teil der Rente gepfändet werden, der über der Pfändungsfreigrenze liegt.
Der für die Rentenzahlung zuständige Rentenversicherungsträger prüft und setzt den pfändbaren Betrag fest. Wichtig ist, dass der Betroffene nicht zum Bürgergeld- oder Sozialhilfeempfänger wird.
P-Konto schützt vor vollständiger Pfändung der Rente
Bei einer Kontopfändung können auch Rentenzahlungen sofort in voller Höhe gepfändet werden. Um sich davor zu schützen, kann ein so genanntes Pfändungsschutzkonto (P-Konto) eingerichtet werden.
Dabei handelt es sich um ein Girokonto mit besonderem Pfändungsschutz, das es Schuldnern ermöglicht, trotz Kontopfändung über den unpfändbaren Teil ihres Einkommens zu verfügen.
Was bleibt, wenn die Rente gepfändet wird?
Die Höhe des pfändbaren Einkommens berechnet sich nach dem Gesamteinkommen. Wer ab dem 1. Juli 2024 monatlich bis zu 1 499,99 Euro Rente bezieht, dem darf nichts von seiner Rente gepfändet werden.
Danach geht es ab Juli in Zehnerschritten aufwärts: Von 1 500,00 bis 1 509,99 Euro sind 5,78 Euro pro Monat pfändbar, bei 1570,00 bis 1579,99 Euro schon 54,78 Euro. Bei 1640,00 Euro bis 1 649,99 Euro Gehalt werden 103,78 Euro eingezogen.
Verschuldete Rentner sollten sich helfen lassen
Bei finanziellen Problemen ist es ratsam, rechtzeitig professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Schuldnerberatungsstellen bieten Beratung und Unterstützung bei der Bewältigung von Schuldenproblemen. Beratungsstellen gibt es in jeder Stadt.
Wichtig: Vorsicht ist allerdings bei privaten Schuldnerberatungen geboten, die oft hohe Beratungsgebühren verlangen. Dafür profitieren sie von den langen Wartezeiten bei den offiziellen Beratungsstellen.
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