Schulden: Sanierungsfonds statt Privatinsolvenz im außergerichtlichen Verfahren

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Die Privatinsolvenz ist für Schuldner oft die einzige Möglichkeit, sich von ihrer Schuldenlast zu befreien. Das Verfahren ist aufwändig und mit vielen Nachteilen für Schuldner und Gläubiger verbunden. Durch vorgerichtliche Einigungen könnten in Deutschland jedoch viele Insolvenzverfahren vermieden werden.

Privatinsolvenz oft das letzte Mittel bei Schulden

Die Privatinsolvenz, oft auch Verbraucherinsolvenz genannt, ist oft der letzte Ausweg, um sich zu entschulden. Nach drei Jahren können die Betroffenen neu durchstarten und eigentlich ein neues Leben beginnen. Doch der Weg dorthin ist steinig und mit vielen Nachteilen verbunden. Dabei könnten viele Insolvenzverfahren durch eine außergerichtliche Einigung vermieden werden.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes werden in Verbraucherinsolvenzverfahren im Durchschnitt nur 1,8 Prozent der Forderungen von den Schuldnern an die Gläubiger beglichen. Die Restschuldbefreiungsquote liegt bei rund 98,2 Prozent.

Fonds statt Privatinsolvenzverfahren

Um Verbraucherinsolvenzen zu vermeiden, schlägt die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung nun einen neuen Fonds vor. Eine solche Einrichtung könnte eine Win-Win-Win-Situation für Gläubiger, Staat und Schuldner sein.

Die Vorteile liegen auf der Hand: Zum einen könnte die Justiz erheblich entlastet werden. Überschuldete Menschen würden psychisch, physisch und finanziell weniger belastet.

„Während aus wirtschaftlicher Sicht viele Gläubiger ohnehin auf einen Großteil ihrer Forderungen verzichten, können die Verfahrenskosten für die Justiz bestehen bleiben. Hier kann eine außergerichtliche Einigung helfen“, betont die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V..

Muss beispielsweise ein Insolvenzverfahren eingeleitet werden, entstehen dem Staat hohe Kosten. Im Durchschnitt belaufen sich die Kosten auf rund 2500 Euro pro Verfahren. Stattdessen könnte ein Fonds für betroffene Schuldner eingerichtet werden, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.

Ein solcher Fonds wäre nicht nur für den Schuldner, sondern auch für die Gläubiger und den Landeshaushalt “deutlich attraktiver”, so der Bundesverband.

Sanierungshilfe statt Verfahrenskosten

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung schlägt vor, eine Sanierungshilfe in Höhe von 20 Prozent der Forderung einzurichten. Der Höchstbetrag sollte bei 2000 Euro liegen.

Diese Hilfe könnte vor allem für Schuldner eingesetzt werden, bei denen davon auszugehen ist, dass sie die Kosten des Verfahrens nicht selbst tragen können. Die Gesamtschulden sollten jedoch 10.000 Euro nicht übersteigen. Der Staat könnte somit mindestens 500 Euro pro Verfahren einsparen.

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Ähnliche Modelle bereits erfolgreich etabliert

Ein ähnliches Modell wird bereits in der Sucht- und Straffälligenhilfe praktiziert. In einigen Bundesländern wie Hessen und Thüringen werden solche und ähnliche Fondsmodelle bereits diskutiert. Die Schuldnerhilfe schlägt nun vor, das Fondsmodell bundesweit und einheitlich umzusetzen.

“Damit hätten überschuldete Menschen unabhängig von ihrem Wohnort bundesweit die Chance auf eine unbürokratische und selbstbestimmte Entschuldung”, so die Bundesarbeitsgemeinschaft.

Gläubigerseite begrüßt Einrichtung von Fonds

Die positiven Effekte würden sich auch auf Gläubigerseite bemerkbar machen. Nicht nur die Politik, auch die Gläubigerseite hat sich bereits positiv zu dem Vorschlag geäußert. So betonte die Präsidentin des Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU), Kirsten Pedd, dass sich der Verband seit Jahren für eine Stärkung der außergerichtlichen Einigung einsetze.

Daher begrüße der BDIU die Initiative der bundesweiten Schuldnerberatung. “Bei richtiger Ausgestaltung können davon auch die Gläubiger profitieren. Unsere positiven Erfahrungen mit ähnlichen Modellen in der Sucht- und Straffälligenhilfe bringen wir gerne in die weitere Diskussion ein”, so Pedd.

Gibt es Chancen für die Sanierungshilfe?

Die Chancen stehen nicht schlecht, wenn Politik, Schuldnerberatung und Gläubigerseite das neue Modell begrüßen. Nun muss es nur noch in die Umsetzung gelangen.

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