Bürgergeld: Widersprüche und Klagen – lohnt das noch?

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Die Rechtslage bei Hartz IV und jetzt auch beim Bürgergeld ist oft unklar. Dies liegt vor allem daran, dass die Leistungen nach dem SGB II pauschal berechnet werden und individuelle Mehrbedarfe häufig erstritten werden müssen. Oft fehlt es aber auch den Sachbearbeitern in den Behörden an ausreichendem Fachwissen, so dass nicht selten “aus dem Bauch heraus” entschieden wird.

Jobcenter lehnen häufig Anträge ab

Nicht zuletzt deshalb sind Ablehnungsbescheide der Jobcenter keine Seltenheit. Erst gestern berichteten wir über die Ablehnung des Jobcenters, die Kosten für die Klassenkasse von Schulkindern zu übernehmen. Wir haben dazu geraten, dagegen Widerspruch einzulegen und notfalls zu klagen.

Aber kann man auf diesem Weg tatsächlich zu seinem Recht kommen? Dazu haben wir uns die bundesweite Statistik über Widersprüche und Klagen im Bereich des SGB II (Jobcenter) aus dem Jahr 2022 angeschaut.

Anzahl der Widersprüche und Klagen sind gesunken

Zunächst ist festzustellen, dass die Zahl der Klagen und Widersprüche deutlich zurückgegangen ist. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass noch im letzten Jahr aufgrund der Corona-Pandemie ein vereinfachtes Verfahren galt, das Sanktionsmoratorium, also die Aussetzung der Sanktionen, in Kraft war und die tatsächlichen Unterkunftskosten gezahlt wurden. Insbesondere im Bereich “Sanktionen” wurden deutlich weniger Widersprüche und Klagen eingereicht.

Widersprüche häufig erfolgreich

Im Jahr 2022 wurden im Bereich des SGB II insgesamt 403.856 Widersprüche und 50.893 Klagen eingereicht. Aus der Statistik der Bundesagentur für Arbeit lässt sich ablesen, dass rund ein Drittel (38,17 Prozent) der eingelegten Widersprüche dazu führten, dass der angefochtene Bescheid des Jobcenters zugunsten der Leistungsberechtigten geändert wurde.

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35 Prozent der Klagen führten zum Erfolg

Wurden die Widersprüche zurückgewiesen und die Betroffenen daraufhin Klage vor dem zuständigen Sozialgericht erhoben, führten weitere rund 35 Prozent der Klageverfahren zu einer Änderung der Bescheide zugunsten der Leistungsberechtigten (bezogen auf die im Jahr 2022 abgeschlossenen Hartz IV-Klageverfahren).

Lohnt sich ein Widerspruch oder Klage?

Die Frage, ob sich Widersprüche und Klagen lohnen, kann also eindeutig mit Ja beantwortet werden, wie auch Alexander Grotha, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht, betont. “Das gilt jetzt umso mehr, als durch die vielen Gesetzesänderungen beim Bürgergeld zahlreiche neue Rechtsprobleme und Unsicherheiten entstehen werden”, betont Grotha. Hinzu kommt, dass der erleichterte Zugang zu Hartz IV bzw. jetzt Bürgergeld mit seinen Sonderregelungen Ende 2022 ausläuft.

Wann kann ein Widerspruch eingelegt werden?

Der Widerspruch ist die erste Instanz, um gegen einen fehlerhaften Bescheid des Jobcenters vorzugehen. Voraussetzung für einen Widerspruch ist, dass es sich bei dem Bescheid um einen Verwaltungsakt handelt. Der Bescheid muss eine Regelung oder Entscheidung des Jobcenters enthalten, die sich unmittelbar auf den Leistungsberechtigten auswirkt.

Gegen welche Bescheide kann ein Widerspruch eingelegt werden?

Ein Widerspruch kann bei folgenden Bescheiden des Jobcenters eingelegt werden:

  • Bewilligungsbescheid
  • vorläufige Bewilligungsbescheide
  • Aufhebungs- und Erstattungsbescheide
  • Eingliederungsvereinbarungen
  • Sanktionsbescheid
  • Ablehnungsbescheide
  • Änderungsbescheide

Wie lange kann ein Widerspruch eingelegt werden?

Der Widerspruch kann innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides eingelegt werden. Enthält der Bescheid keine Rechtsbehelfsbelehrung, haben Bürgergeldempfänger sogar zwölf Monate Zeit, um Widerspruch einzulegen. Dies ergibt sich aus § 58 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO).

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