Schulden: Darf das Krankengeld gepfändet werden?

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Für Pfändungen bei Schulden gibt es einen gesetzlichen Schutz der Schuldner. So gilt bei Einkommen ein Pfändungsfreibetrag, der nicht eingezogen werden darf, und viele Sozialleistungen sind pfändungsfrei. Wie sieht es bei Krankengeld aus?

Wann wird Krankengeld gezahlt?

Krankengeld wird von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt, wenn die sechs Wochen dauernde Lohnfortzahlung des Arbeitgebers im Krankheitsfall endet. Maximal kann es 78 Wochen für dieselbe Krankheit gezahlt werden, und da in den ersten sechs Wochen der Arbeitgeber zuständig ist, bleiben noch höchstens 72 Wochen.

Krankengeld beträgt gewöhnlich rund 70 Prozent des Bruttoarbeitsslohns, und maximal 60 Prozent des letzten Nettoarbeitslohns.

Welche Sozialleistungen dürfen nicht gepfändet werden?

Für eine Pfändung tabu sind folgende Sozialleistungen: Sozialhilfe, Mutterschaftsgeld, Erziehungsgeld, und Leistungen für Mehraufwendungen wegen Körper- und Gesundheitsschäden. Dazu zählt unter anderem der Pflegegeldanspruch von häuslich Pflegebedürftigen.

Wohngeld, Elterngeld und Kindergeld sind nur in bestimmten Fällen und mit ausdrücklicher Begründung pfändbar.

Andere Leistungen werden wie Arbeitseinkommen gepfändet

Die anderen Sozialleistungen und Lohnersatzzahlungen werden wie Arbeitseinkommen behandelt. Es gibt einen Freibetrag, der nicht gepfändet werden darf, und über diesem haben Gläubiger Zugriff auf das Geld.

Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung

Gleich behandelt wie Arbeitseinkommen werden bei der Pfändung Leistungen mit Lohnersatzfunktion. Darunter fallen Arbeitslosengeld, Renten, Übergangsgeld, Unterhaltsgeld und auch Krankengeld.

Der pfändungsfreie Betrag richtet sich dabei nach der Höhe des Einkommens und der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen. Für Alleinstehende beträgt die Grenze der Pfändungsfreiheit ab 1. Juli 2024 1.491,75 Euro.

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Wird das Krankengeld direkt eingezogen?

Bei der Pfändung des monatlichen Lohns kann der Arbeitgeber die pfändbare Summe direkt an den Gläubiger abführen und dem verschuldeten Arbeitnehmer nur den pfändungsfreien Betrag überweisen. Beim Krankengeld gilt dies nicht. Gläubiger müssen hier die Pfändung direkt mit der verantwortlichen Krankenkasse vereinbaren.

Gilt eine erhöhte Pfändungsfreigrenze?

Wichtig für Schuldner, die Krankengeld beziehen ist folgendes: Falls jemand außergewöhnlich hohe Kosten zu stemmen hat, kann die Pfändungsfreigrenze angehoben werden. Ein häufiger Grund für solche nachweisbaren Mehrkosten sind gerade die langfristigen Erkrankungen, Verletzungen oder Behinderungen, wegen denen Krankengeld bezogen wird.

Wenn Sie also verschuldet sind und Krankengeld beziehen, dann sollten Sie genau prüfen, ob Sie diese höheren Kosten nachweisen können.

Suchen Sie sich Hilfe

Wenn Sie denken, höhere persönliche Kosten geltend machen zu können, um eine erhöhte Grenze des Pfändungsfreibetrags zu erreichen, dann können Sie einen Antrag an das zuständige Vollstreckungsgericht stellen.

Dafür sollten Sie sich professionelle Hilfe suchen, denn Vollstreckungsgerichte gucken sehr genau hin, wenn Sie einen Pfändungsfreibetrag erhöhen.

Sie können sich als Betroffene an eine Schuldnerberatungsstelle wenden. Dort werden Sie unterstützt dabei, den entsprechenden Antrag zu formulieren.