Leiharbeit: Löhne steigen ab 1.4.2023 in der Zeitarbeit

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Viele Geringverdiener und Bürgergeld-Bezieher sind in der Zeitarbeit beschäftigt. Die Löhne sind in der Regel niedriger als in “normalen” Arbeitsverhältnissen. Ab dem 1. April 2023 und erneut zum 1. Januar 2024 werden die Mindestlöhne nach Tarifverhandlungen in der Leiharbeit erhöht.

Löhne steigen um bis zu 13 Prozent

In der dritten Verhandlungsrunde haben sich Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände auf eine Anpassung der Löhne für die rund 816.000 Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter in Deutschland geeinigt. So konnten Erhöhungen für Zeitarbeiter/innen der Entgeltgruppen (EG) 3 bis 9, die in zwei Erhöhungsstufen ab 01.04.2023 sowie 01.01.2024 beschlossen werden.

Entgelte steigen in zwei Schritten

So steigen die Entgelte in den Lohngruppen drei und vier in zwei Schritten ab 1. April 2023 um 13,07 Prozent. In der Lohngruppe 9 liegt der Erhöhungsbetrag bei 9,18 Prozent. Die unterste Lohngruppe muss mindestens 13,00 Euro brutto pro Stunde erhalten. Im Jahr 2024 wird der Mindestlohn dann noch einmal auf 13,50 Euro brutto pro Stunde angehoben.

Wie steigen die Löhnen?

Hier eine Übersicht der Lohnerhöhungen, die jeweils ab dem 1.4.2023 sowie 1.1.2024 gelten:

  ab 01.04.2023 ab 01.01.2024
EG 3 14,55 Euro 15,06 Euro
EG 4 15,38 Euro 15,92 Euro
EG 5 17,25 Euro 17,85 Euro
EG 6 19,24 Euro 19,82 Euro
EG 7 22,39 Euro 23,06 Euro
EG 8 23,97 Euro 24,69 Euro
EG 9 25,14 Euro 25,89 Euro

Die Tarifverträge betreffen bundesweit rund 98 Prozent aller Zeitarbeitarbeiter/innen in Deutschland.

Mehr Netto durch veränderten Lohnsteuerabzug

Ab April 2023 muss der zu Jahresbeginn auf 1.230 Euro erhöhte Arbeitnehmer-Pauschbetrag bei der Lohnabrechnung berücksichtigt werden. Gleiches gilt für den auf 4.260 Euro erhöhten Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Die Arbeitgeber müssen dies ab April bei der Lohnabrechnung beachten. Das gilt für alle Arbeitnehmer/innen.

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