Schufa-Eintrag wegen P-Konto: Ist das überhaupt erlaubt?

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Die Schufa sammelt alle möglichen Daten über die finanzielle Situation von Bürgern und Unternehmen.

Dazu werden Daten über Kredite, Kreditkarten, Handyverträge, Leasingverträge und andere finanzielle Verpflichtungen von den Vertragspartnern der Schufa wie Banken oder Telekommunikationsanbietern an die Schufa gemeldet.

Auch die Umwandlung eines Kontos in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) wird der Schufa gemeldet. Aber ist das überhaupt rechtens?

Klaus W. schrieb uns eine E-Mail und fragte: “Stimmt es, dass die Schufa einen Eintrag speichert, nur weil man sein normales Konto in ein P-Konto umgewandelt hat? Ist das überhaupt erlaubt? Meine Bank hat mir das gesagt”.

Jeder Verbraucher darf nur ein P-Konto besitzen

Die Meldung des P-Kontos an die Schufa soll sicherstellen, dass eine Person nur ein P-Konto führt und das monatliche Existenzminimum vor dem Zugriff pfändender Gläubiger geschützt ist, erklärt der Verbraucherzentrale Bundesverband.

Deshalb melden Banken und Sparkassen die Einrichtung eines P-Kontos an die Schufa oder andere Auskunfteien und gleichen die Daten ab. Die Daten dürfen aber nur zu diesem Zweck übermittelt und gespeichert werden.

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Nur zu diesem Zweck rechtens

Verbraucherinnen und Verbraucher sollten deshalb darauf achten, dass der Eintrag über das P-Konto bei der Schufa ausschließlich diesem Zweck dient und die Information nur auf Anfrage von anderen Kreditinstituten weitergegeben werden darf, warnt die Verbraucherzentrale.

Dieser Eintrag ist also nicht Teil der Bonitätsauskunft, die Dritte über eine Person erhalten können. Weitere Informationen zur Löschung eines Schufa-Eintrags finden sich in den entsprechenden Richtlinien.

Das heißt, wenn z.B. ein Handyvertrag abgeschlossen werden soll und eine Schufa-Auskunft eingeholt wird, darf die Umwandlung des P-Kontos nicht auftauchen.

Die Tatsache, dass jemand ein P-Konto führt, erfährt also nur eine andere Bank, bei der er ein neues P-Konto eröffnen möchte.

Außerdem werden Gläubiger, die das Konto pfänden, darüber informiert, dass es sich um ein Pfändungsschutzkonto handelt. Dies ist eine gesetzliche Verpflichtung des Kreditinstituts nach der Zivilprozessordnung (ZPO), die sogenannte Drittschuldnererklärung.

Wann wird der Schufa-Eintrag zum P-Konto gelöscht?

Der Gesetzgeber hat in § 909 Abs. 2 ZPO klar geregelt, dass der Eintrag über das P-Konto bei der Schufa unverzüglich zu löschen ist, sobald die Funktion des P-Kontos beendet ist, sei es durch Rückumwandlung oder Kündigung. Die Bank hat dies unverzüglich mitzuteilen und die Auskunftei ist verpflichtet, den Eintrag zu löschen.

Immer selbst darauf achten

Betroffene sollten jedoch immer selbst eine Schufa-Auskunft einholen, um sicherzustellen, dass der Eintrag nach Beendigung des P-Kontos tatsächlich gelöscht wurde. Wie eine Schufa-Auskunft kostenfrei erfolgen kann, haben wir hier erklärt.