Viele Befreiungen gibt es jetzt bei einer Schwerbehinderung

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Schwerbehinderung ist in Deutschland ein juristischer Status mit weitreichenden Folgen fรผr den Alltag. Er wird in der Regel รผber den Grad der Behinderung (GdB) und sogenannte Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis ausgewiesen.

Neben Schutzrechten und Nachteilsausgleichen geht es Betroffenen und Angehรถrigen hรคufig ganz konkret um finanzielle Entlastungen und Gebรผhrenbefreiungen.

Dieser รœberblick erklรคrt die wichtigsten Befreiungen und ErmรครŸigungen โ€“ von Mobilitรคt รผber Rundfunkbeitrag und Gesundheitswesen bis zu Steuern โ€“ und ordnet ein, wer sie erhรคlt, wie sie beantragt werden und worauf es in der Praxis ankommt.

ร–PNV: Unentgeltliche Befรถrderung und die Wertmarke

Menschen mit Schwerbehinderung kรถnnen im Nahverkehr unter bestimmten Voraussetzungen unentgeltlich fahren. Voraussetzung ist in der Regel ein entsprechendes Merkzeichen โ€“ hรคufig โ€žGโ€œ, โ€žaGโ€œ, โ€žHโ€œ, โ€žBlโ€œ, โ€žGlโ€œ oder โ€žTBlโ€œ โ€“ und das sogenannte Beiblatt mit Wertmarke zum Schwerbehindertenausweis.

Fรผr 2025 wurde der Eigenanteil fรผr diese Wertmarke bundesweit angehoben: Sie kostet nun 104 Euro pro Jahr beziehungsweise 53 Euro fรผr ein halbes Jahr. Davon befreit sind weiterhin Personen mit den Merkzeichen โ€žHโ€œ (hilflos) und โ€žBlโ€œ (blind); auch Empfรคnger bestimmter Sozialleistungen erhalten die Wertmarke unter Bedingungen unentgeltlich.

Die Regelungen zur Hรถhe des Entgelts und zu den Befreiungstatbestรคnden sind bundesrechtlich vorgegeben; die Ausgabe erfolgt รผber die Versorgungsรคmter.

Kfz-Steuer: Vollbefreiung oder 50-Prozent-ErmรครŸigung

Wer auf das Auto angewiesen ist, kann steuerlich deutlich entlastet werden. Eine vollstรคndige Kfz-Steuerbefreiung gibt es, wenn im Ausweis eines schwerbehinderten Menschen die Merkzeichen โ€žaGโ€œ, โ€žBlโ€œ oder โ€žHโ€œ eingetragen sind.

Eine ErmรครŸigung um die Hรคlfte ist mรถglich bei den Merkzeichen โ€žGโ€œ oder โ€žGlโ€œ.

Wichtig ist das Wahlrecht: Die 50-Prozent-ErmรครŸigung setzt voraus, dass die unentgeltliche ร–PNV-Befรถrderung (also die Wertmarke) nicht gleichzeitig in Anspruch genommen wird. Steuerbefreiung oder -ermรครŸigung gelten stets nur fรผr ein auf die betroffene Person zugelassenes Fahrzeug; zustรคndig ist das jeweilige Hauptzollamt.

Parken: Gebรผhrenfreiheit und weitere Parkerleichterungen

Neben den bekannten Behindertenparkplรคtzen gibt es Parkerleichterungen, die im Alltag oft ebenso wichtig sind. Mit dem blauen EU-Parkausweis โ€“ er steht vor allem Menschen mit โ€žaGโ€œ oder โ€žBlโ€œ zu โ€“ ist in vielen Situationen gebรผhrenfreies Parken erlaubt, etwa an Parkuhren oder Parkscheinautomaten ohne zeitliche Begrenzung, soweit in zumutbarer Entfernung kein regulรคrer Platz frei ist.

Der orangene Parkausweis fรผr โ€žbesondere Gruppenโ€œ mit erheblichen, aber weniger stark ausgeprรคgten Mobilitรคtseinschrรคnkungen gewรคhrt ebenfalls Erleichterungen, berechtigt jedoch nicht zum Parken auf ausdrรผcklich reservierten Behindertenparkplรคtzen.

Zustรคndig fรผr die Ausnahmegenehmigungen sind die รถrtlichen StraรŸenverkehrsbehรถrden; der Ausweis muss gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden.

Rundfunkbeitrag: ErmรครŸigung mit Merkzeichen โ€žRFโ€œ und Befreiungen in besonderen Fรคllen

Der allgemeine Rundfunkbeitrag bleibt 2025 zunรคchst bei 18,36 Euro pro Monat. Menschen mit dem Merkzeichen โ€žRFโ€œ (Rundfunk) zahlen einen ermรครŸigten Drittelbeitrag in Hรถhe von 6,12 Euro monatlich. โ€žRFโ€œ wird nur erteilt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfรผllt sind, etwa ein GdB von mindestens 80 und gleichzeitige dauerhafte Unfรคhigkeit, an รถffentlichen Veranstaltungen teilzunehmen, oder bei Blindheit bzw. hochgradiger Sehbehinderung ab bestimmten Grenzwerten.

Eine vollstรคndige Beitragsbefreiung ist mรถglich, wenn Betroffene bestimmte existenzsichernde Sozialleistungen erhalten; das hรคngt nicht unmittelbar vom Schwerbehindertenstatus ab, wird aber hรคufig in Kombination relevant. Zustรคndig ist der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.

Gesetzliche Krankenkasse: Zuzahlungsbefreiung รผber die Belastungsgrenze

Schwerbehinderung allein befreit nicht pauschal von gesetzlichen Zuzahlungen fรผr Medikamente, Heil- und Hilfsmittel oder Krankenhausaufenthalte.

Es gibt jedoch die Belastungsgrenze: Nach Erreichen von 2 Prozent der jรคhrlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt sind Versicherte fรผr den Rest des Jahres von weiteren Zuzahlungen befreit; bei schwerwiegend chronisch Kranken sinkt diese Grenze auf 1 Prozent.

Die Krankenkasse stellt auf Antrag eine Befreiungsbescheinigung aus, sobald die individuelle Grenze erreicht oder durch Vorauszahlung abgedeckt ist.

Steuern: Pauschbetrรคge und Pflege-Pauschbetrag

Finanzielle Entlastung bietet auch das Einkommensteuerrecht. Der Behinderten-Pauschbetrag nach ยง 33b EStG berรผcksichtigt typische, behinderungsbedingte Ausgaben ohne Einzelnachweis und richtet sich nach dem GdB. Er beginnt ab GdB 20 mit 384 Euro und steigt stufenweise bis zu 2.840 Euro bei GdB 100.

Unabhรคngig davon gibt es den Pflege-Pauschbetrag fรผr pflegende Angehรถrige, der seit der Reform gestaffelt gewรคhrt wird: 600 Euro bei Pflegegrad 2, 1.100 Euro bei Pflegegrad 3 und 1.800 Euro bei Pflegegrad 4 oder 5; auch bei Hilflosigkeit (Merkzeichen โ€žHโ€œ) werden 1.800 Euro angesetzt. Diese steuerlichen Pauschalen sind keine Gebรผhrenbefreiungen im engeren Sinn, mindern aber die Steuerlast spรผrbar.

Assistenz- und Fรผhrhunde: Hundesteuerbefreiung durch die Kommune

Viele Stรคdte und Gemeinden befreien Blindenfรผhrhunde und andere anerkannt ausgebildete Assistenzhunde von der Hundesteuer. Rechtsgrundlage ist das jeweilige kommunale Satzungsrecht; der Nachweis der speziellen Ausbildung ist regelmรครŸig erforderlich.

Weil die Details รถrtlich variieren, empfiehlt sich ein Blick in die Hundesteuersatzung am Wohnort beziehungsweise ein formloser Antrag bei der Kommune.

Was in der Praxis zรคhlt: Merkzeichen, Wahlrechte und die richtige Anlaufstelle

Ob eine Befreiung greift, entscheidet selten der GdB allein. Hรคufig sind Merkzeichen im Ausweis ausschlaggebend, etwa โ€žRFโ€œ beim Rundfunkbeitrag, โ€žaGโ€œ oder โ€žBlโ€œ beim Parken und der Kfz-Steuerbefreiung oder โ€žGโ€œ/โ€žGlโ€œ bei der halbierten Kfz-Steuer.

Ebenso wichtig ist das erwรคhnte Wahlrecht zwischen unentgeltlicher ร–PNV-Befรถrderung und Kfz-SteuerermรครŸigung, das bewusst genutzt werden sollte.

Fรผr Mobilitรคtsleistungen sind Versorgungsรคmter und StraรŸenverkehrsbehรถrden zustรคndig; bei Kfz-Steuerfragen hilft das Hauptzollamt, beim Rundfunkbeitrag der Beitragsservice, bei Zuzahlungsbefreiungen die Krankenkasse und bei Steuerentlastungen das Finanzamt beziehungsweise eine steuerliche Beratung.

Fazit

Befreiungen und ErmรครŸigungen bei Schwerbehinderung sind vielfรคltig, aber an klar definierte Voraussetzungen geknรผpft. Wer seine Merkzeichen kennt, Wahlrechte klug nutzt und die passenden Stellen ansteuert, kann im Alltag spรผrbar entlastet werden โ€“ von der kostenlosen ร–PNV-Nutzung รผber die Kfz-Steuer bis zur ErmรครŸigung beim Rundfunkbeitrag und zur Zuzahlungsbefreiung in der Krankenversicherung.

Ein prรผfender Blick auf die eigene Situation lohnt immer, denn viele Nachteilsausgleiche greifen erst, wenn sie aktiv beantragt werden.