Im letzten Jahr verschickte der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandfunk Hunderttausende sog. “Blaue Briefe” an bundesdeutsche Haushalte. Durch den massenhaften Meldeabgleich sowie einer geringeren Zahl von Rundfunkbefreiungsantrรคgen konnte die Einnahmeseite durch Rundfunkbeitrรคge erstmals die Marke von neun Milliarden Euro รผberschreiten.
Wie kam es zu den erhรถhten Einnahmen?
Der Hauptgrund fรผr den Anstieg der Einnahmen liegt im bundesweiten Meldedatenabgleich, der im Jahr 2022 durchgefรผhrt wurde (wir berichteten). Dieser Abgleich fรผhrte zu zahlreichen Neuanmeldungen von Wohnungen.
Insgesamt stieg die Anzahl der gemeldeten Wohnungen um 909.435 auf insgesamt 40.698.001. Diese Erhรถhung der Wohnungsbestรคnde trug maรgeblich dazu bei, dass die Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag im Jahr 2023 um 5,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr auf etwa 9,02 Milliarden Euro anstiegen.
Doch nicht alle neu angemeldeten Wohnungen werden dauerhaft beitragspflichtig bleiben. Viele Wohnungen mรผssen nach Klรคrung der Beitragspflicht wieder abgemeldet werden, beispielsweise wenn dort bereits jemand den Rundfunkbeitrag zahlt oder die Wohnungsinhaber von der Beitragspflicht befreit werden kรถnnen.
Was bedeutet die Rekordzahl an Vollstreckungsmaรnahmen?
Trotz der Rekordeinnahmen verzeichnete der Beitragsservice auch eine rekordverdรคchtige Zahl von รผber einer Million Beitragskonten in der Vollstreckung. Dies bedeutet, dass nach erfolglosen Mahn- und Festsetzungsverfahren der Gerichtsvollzieher aktiv wird.
Armut wird als Hauptgrund fรผr die Nichtzahlung des Beitrags vermutet, doch der Beitragsservice geht in seiner Pressemitteilung nicht nรคher darauf ein.
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Warum sinkt die Zahl der Beitragsbefreiten?
Die Zahl der Personen, die aus sozialen Grรผnden von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreit sind, ging trotz wirtschaftlicher Herausforderungen und hoher Inflation im Jahr 2023 leicht zurรผck.
Der Rรผckgang betrug 0,4 Prozent, was im Vergleich zu den 2,4 Prozent im Jahr 2022 relativ gering ist. Zum 31. Dezember 2023 waren etwa 2,42 Millionen Personen von der Rundfunkbeitragspflicht befreit.
Seit 2018 nimmt die Anzahl der Rundfunkbeitragsbefreiungen aufgrund des Bezugs von Bรผrgergeld kontinuierlich ab. Rund zwei Drittel der Befreiungen resultieren aus dem Bezug von Bรผrgergeld, gefolgt von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Welche Rolle spielen gerichtliche Auseinandersetzungen um den Rundfunkbeitrag?
Der Beitragsservice ist auch mit zahlreichen gerichtlichen Auseinandersetzungen konfrontiert. Im Jahr 2023 wurden bundesweit 2.282 rundfunkbeitragsrechtliche Verfahren vor Gerichten eingeleitet. Diese Klagen stammen von tatsรคchlichen oder vermeintlichen Beitragsschuldnern.
Trotz der Vielzahl der Fรคlle betont der Beitragsservice, dass der Anteil derjenigen, die ihre Beitragspflicht gerichtlich รผberprรผfen lassen, im Promillebereich liege und die Entwicklung rรผcklรคufig sei.
Ein kรผrzliches Urteil des Bundesverwaltungsgerichts kรถnnte jedoch weitreichende Auswirkungen haben. Eine Klage gegen den Rundfunkbeitrag wurde zur Revision zugelassen und kรถnnte aufgrund der verbundenen Fragen zur Meinungsvielfalt und der Aufsicht รผber das Programmangebot eine groรe Wirkung entfalten.
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Was bedeutet der “Einmaleffekt” und wie wirkt er sich auf die Zukunft des Rundfunkbeitrags aus?
Der Anstieg der Beitragsertrรคge im Jahr 2023 wird vom Beitragsservice als “Einmaleffekt” bezeichnet. Fรผr das Jahr 2024 wird mit einem verringerten Ertragsniveau gerechnet. Die Mehreinnahmen flieรen zunรคchst in eine Rรผcklage und werden bei der nรคchsten Festsetzung des Rundfunkbeitrags durch die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) berรผcksichtigt.
Die Hรถhe dieser Rรผcklage kรถnnte dazu fรผhren, dass der Rundfunkbeitrag bei der nรคchsten KEF-Ermittlung mรถglicherweise geringer ausfรคllt. Dies hรคngt jedoch weniger von den aktuellen Mehreinnahmen ab, sondern mehr von den Bestrebungen der Lรคnder, die รถffentlich-rechtlichen Sender zu Reformen zu zwingen, die in einem neuen Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag mรผnden kรถnnten.