Ministerin rät zu Notvorräten – Hartz IV Mehrbedarfs-Antrag stellen?

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Die Bundesinnenministerin Nancy Faeser rät allen Bürgern ein Anlegen von Notvorräten für Krisenfälle. Extra Notvorräte können sich Hartz IV Beziehende allerdings nicht leisten. Der ALG II Regelsatz ist zu niedrig.

Aufforderung zum Anlegen von Notvorräten

Die Bundesinnenministerin Nancy Faeser rät allen Bürgern ein Anlegen von Notvorräten für Krisenfällen. Die Ministerin verwies in diesem Zusammenhang auf den Ukraine-Krieg auf mögliche Cyberattacken gegen die kritische Infrastruktur.

So könne es passieren, dass beispielsweise der Strom durch eine solche Cyberattacke länger ausfalle. Das Leben der Bürger könne aber auch durch andere, jetzt noch nicht bekannte Gefahren, eingeschränkt werden. Gegenüber dem Handelsblatt betonte Faeser, dass es in jedem Fall sinnvoll sei, sich einen Vorrat anzulegen.

Ministerin verwies auf Liste des Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

Die SPD-Politikerin verwies auf eine Liste, die vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe veröffentlicht wurde. Mit diesem Vorrat könne man 10 Tage ohne Einkauf im Supermarkt überstehen.

Notwendig wäre beispielsweisen etwa 80 Litern an Getränken und 58 Kilo Nahrung, die trocken und vorrätig gelagert werden sollten. Demnach kostet ein Notvorrats-Einkauf für eine vierköpfige Familie etwa 300 Euro.

Was ist der ideale Notvorrat?

Es macht Sinn, sich für den weniger wahrscheinlichen Fall einer Katastrophe sich zu wappnen. Benötigt ein Erwachsener im Durchschnitt etwa 2200 Kalorien pro Tag, sollten nach Ansicht des Bundesamtes für Katastrophenschutz folgende Waren vorrätig vorhanden sein:

  • Getreideprodukte, Nudeln, Kartoffeln, Brot etc. 3,5 kg
  • Gemüse und Hülsenfrüchte 4 kg
  • Obst und Nüsse 2,5 kg
  • Milchprodukte 2,6 kg
  • Fleisch, Fisch, Eier etc. 1,5 kg
  • Butter, Öle, Fette
  • Getränke 20 Liter

4 Personen: 80 Liter Getränke und 58,1 kg Lebensmittel

Für einen groben Überblick kann man auch den Vorratskalkulator des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft nutzen, der hier zu finden ist. Bei der Eingabe von einer Familie mit 4 Personen kommt man auf einen Bedarf von 80 Liter Getränke und 58,1 kg Lebensmittel.

Kein Zuschuss für Hartz IV Beziehende

Es gibt aber “keine zusätzliche Unterstützung für die Katastrophenvorsorge”, musste das Bundessozialministerium bereits zu Corona-Krise  einräumen.

“Sofern leistungsberechtigte Personen auf Grund des vom Kabinett beschlossenen Zivilschutzkonzepts einen persönlichen, ausreichenden Vorrat an Lebensmitteln anlegen wollen, so müssen sie, ebenso wie Menschen mit geringem Einkommen, die hierfür erforderlichen Ausgaben eigenverantwortlich aus dem ihnen zur Verfügung stehenden Budget finanzieren”, hieß es damals lapidar.

Das Thema Notvorräte beschäftigte bereits ein Sozialgericht

Mit der Frage, ob Notvorräte auch von Hartz IV Beziehern bewerkstelligt werden könnten, beschäftigte sich bereits das Sozialgericht Konstanz.

Der Kläger hatte bei seinem Jobcenter einen Antrag auf Bezuschussung einer Notbevorratung gestellt. Es sei ein laufender Bedarf, da die Notvorräte immer wieder, je nach Haltbarkeit, ausgetauscht werden müssten.

Der Klagende stellte zudem fest, dass er der dringenden Empfehlung der Bundesregierung folgen wolle einen Notvorrat anzulegen. Doch die Behörde lehnte ab.

Gericht wies Klage ab

Die Richter urteilten, dass Leistungsbezieher “ausreichend gegen Katastrophen, Krisen oder ausgerufene Notstände gerüstet” wären (Az.: S 11 AS 808/17). Allerdings klagte ein Bürger, der neben seinem Leistungsbezug auch über einer Einkünfte aus einem Nebenjob verfügte. Die Bevorratung sei durch den Regelsatz möglich, so das Gericht.

Empfehlung die Hartz IV Bezieher ausschließt

Der Paritätische Wohlfahrtsverband bezeichnete die Entscheidung des Bundessozialministeriums keine Sonderzuschläge zu genehmigen als “zynisch”.

Wenn die Bundesregierung seinen eigenen Rat “ernst meint und möchte, dass sie von der Bevölkerung ernst genommen werden, dann muss sie dafür Sorge tragen, dass auch jeder Mensch sie umsetzen kann.”

Hartz-IV-Zuschuss verdoppelt

Die Bundesregierung plant, einen Sofortzuschlag von monatlich 20 Euro pro Kind zum 1. Juli 2022 einzuführen.

Den Sofortzuschlag sollen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten, die Anspruch auf Grundsicherung nach dem SGB II oder SGB XII, auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt haben oder für die Kinderzuschlag bezogen wird.

Mit Einführung des Sofortzuschlags würde der Höchstbetrag im Kinderzuschlag um 20 Euro erhöht – von bis zu 209 Euro monatlich pro Kind auf bis zu 229 Euro monatlich pro Kind.

Vorgesehen ist darüber hinaus, dass es für erwachsene Leistungsberechtigte eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro geben soll. Wer Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz oder ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt erhält, hat einen Anspruch. Der Zuschuss soll im Juli 2022 ausgezahlt werden. Gesonderte Anträge müssen nicht gestellt werden.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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