Richter warnen: Bürgergeld-Totalsanktionen zwingen in Schulden und verhindern Arbeit

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Die “Neue Richtervereinigung”, ein Zusammenschluss von Juristen, hat “gravierende verfassungsrechtliche Bedenken gegen die beabsichtigte Einführung einer den gesamten Regelbedarf umfassenden Leistungsminderung (vormals: Sanktion)” im Bürgergeld.

Was halten die Juristen für bedenklich?

Die Richter und Richterinnen, Staatsanwälte und Staatsanwältinnen vermuten, dass die Betroffenen zwangsläufig Schulden anhäufen, “denn auflaufende Stromschulden und Zahlungsprobleme bei Ausgaben für Kommunikation, Verkehr und Gesundheitskosten (Zuzahlungen und verschreibungsfreie Medikamente) werden regelmäßig entstehen und nach dem Vorschlag nicht durch Sachleistungen aufgefangen.”

Betroffene in Schulden zu bringen ist gegen die Verfassung

Das Bundesverfassungsgericht hätte bei Maßnahmen der Jobcenter den Nachweis der Eignung der Minderung gefordert und diesen bei Vollsanktionierungen verneint. Ein Aspekt, warum umfangreiche Leistungsminderungen kein Mittel für Jobcenter seien, liege, laut Verfassungsgericht, in den entstehenden und sehr belastenden Schulden.

Sanktionen beindern die Arbeitssuche

Dies schadet den Betroffenen nicht nur generell, sondern, so die Fachleute, verhindert auch, dass diese in den Arbeitsmarkt integriert werden, was das ausdrückliche Ziel der Jobcenter wäre.

Die Experten und Expertinnen schließen: “(Die Sanktionen) belasten die Betroffenen nicht nur in besonderer Weise, sondern behindern sie in der Wahrnehmung von Aktivitäten zur Arbeitsaufnahme.”

Sanktionen richten sich gegen Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen

Das Verfasssungsgericht hätte klargestellt, dass besonders psychische Beeinträchtigungen gegen gravierende Sanktionen sprächen. (BVerfG ebd. Rn. 59, 176, 194). Davon seien ein Drittel der Bürgergeld-Bedürftigen nach dem SGB II betroffen, bei denen psychiatrische Diagnosen gestellt seien.

Warum treffen Sanktionen Menschen mit psychiatrischen Diagnosen?

Das bisherige Gesetz erwarte, dass Betroffene entlastende Umstände selbst vorbrächten. Besonders bei psychischen Beeinträchtigungen unter der Schwelle der Geschäftsunfähigkeit fehle es aber oft an der erforderlichen Krankheitseinsicht.

Jobcenter ignorieren psychische Auffälligkeiten

Die psychischen Besonderheiten seien zwar für Außenstehende oft deutlich erkennbar, würden jedoch von den Jobcentern häufig ignoriert und wären erst vor Gericht ein Thema.

Jobcenter verfehlen ihre Aufgabe

Würden die Jobcenter gravierende Sanktionen verhängen, dann, so die Fachleute, wirkten sie entgegen ihrem definierten Zweck, nämlich erstens das Existenzminimum zu sichern und zweitens Menschen in Arbeit zu bringen.

Kein menschenwürdiges Existenzminimum

Wörtlich heißt es: “Werden die Aspekte der Verschuldung, der verschiedenen Vermittlungshemmnisse und psychischer Beeinträchtigungen strukturell nicht von den Jobcentern beachtet, verfehlen auch die Bestimmungen zu den Leistungsminderungen ihre Zwecke bei
Gewährleistung des menschenwürdigen Existenzminimums.”

Totalsanktionen verstoßen gegen den wichtigsten Artikel des Grundgesetzes

Die Gewährung eines menschenwürdigen Existenzminimums leitet sich, laut dem Bundesverfassungsgericht aus dem Artikel 1 des Grundgesetzes ab. Dieser lautet Art 1 (1): “Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.”