Was muss eine Demokratie aushalten können? Inwieweit muss es erträglich sein, wenn Menschen fordern, dass Menschen, die von Armut betroffen sind, kein Recht auf das Existenzminimum haben? Eine Petition auf der Plattform “Change” sorgt derzeit für viel Kritik. Der Petent Thorsten Beug fordert: “Stoppt die weitere Erhöhung des Bürgergeldes”.
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Aufruf zur Unterzeichnung kam per Email
Sabine W. ist politisch interessiert und hat deshalb den Newsletter der Plattform “Change” abonniert. “Heute Morgen habe ich eine Mail bekommen, in der stand, dass ich die Petition unterstützen soll, die sich gegen das Existenzminimum wendet. Ich selbst hatte vor einigen Jahren einen Schlaganfall und bin auf Sozialleistungen angewiesen. Es war so demütigend für mich, dass ich aufgefordert wurde, für mehr Armut zu unterschreiben!”
So oder ähnlich haben sich viele Menschen gefühlt, die in den letzten Tagen eine gleichlautende E-Mail erhalten haben. Denn offenbar hat der Algorithmus von Change registriert, dass man schon einmal eine Petition zu sozialen Themen unterschrieben hat.
“Das Bürgergeld darf nicht weiter erhöht werden”, fordert Petent Beug. Und weiter: Es sei an der Zeit, “dass unsere Regierung Maßnahmen ergreift, damit diejenigen belohnt werden, die zur Wirtschaft beitragen – und nicht nur diejenigen, die von ihr profitieren”.
Mittlerweile sind über 79.000 Menschen dem Aufruf zur Petition gefolgt. Sie setzten sich mit ihrer Unterschrift dafür ein, dass die Fortschreibung der Regelbedarfe abgeschafft wird.
Regelbedarf soll vor Absturz in die Armut schützen
Sozialleistungen wie das Bürgergeld, aber auch die Sozialhilfe sollen in einem Sozialstaat sicherstellen, dass Menschen in Not nicht unter das Existenzminimum fallen.
Das Existenzminimum wird aber nicht willkürlich festgelegt, etwa weil es politisch gewollt ist, armen Menschen mehr zu geben. Es folgt einer komplexen Berechnung. Bei der Anpassung der Regelsätze des Bürgergeldes handelt es sich streng genommen nicht um eine Erhöhung, sondern um eine Anpassung.
Erhöhung oder Anpassung?
Für die Anpassungen werden nicht die aktuell geltenden Regelbedarfe als Ausgangspunkt des zweistufigen Berechnungsverfahrens genommen, sondern die Werte, die sich für das Vorjahr allein aus dem Mischindex ergeben, also ohne zusätzliche Fortschreibung entsprechend der Preisentwicklung (von 6,9 Prozent).
Der Ausgangswert 2023 für die Anpassung zum 1.1.2024 liegt – für eine allein lebende Person – mit 469 € unter dem aktuellen Regelbedarf von 502 €. Nach dem Mischindex ergibt sich nach dem Verordnungsentwurf eine Anpassung zum 1.1.2024 um 9 Prozent (Preisentwicklung: 10,6 Prozent und Lohnentwicklung: 5,5 Prozent).
Im zweiten Schritt erfolgte die ergänzende Fortschreibung (Preisentwicklung im 2. Quartal 2023 gegenüber dem Vorjahr) in Höhe von 9,9 Prozent. Aus der Kombination aller Berechnungsschritte ergibt sich schließlich eine Anpassung der Regelbedarfe um rund 12 Prozent gegenüber dem Status quo, da auch die laufende Inflation berücksichtigt wurde.
Derzeitige Regelsätze schützen nicht vor Armut
Was der Petent offenbar nicht weiß, ist die Tatsache, dass die Regelleistungen tatsächlich sogar gekürzt wurden. Der Sozialwissenschaftler Dr. Andreas Aust vom Paritätischen Wohlfahrtsverband erläuterte, dass die Regelleistungen im Bürgergeld eigentlich 813 Euro (Eckregelsatz, Einpersonenhaushalt) plus Stromkosten betragen müssten.
Zur Berechnung der Regelsätze wird ein so genanntes Statistikmodell verwendet. Dahinter verbirgt sich die Methode, das untere Fünftel der Einkommen in Deutschland zur Berechnung heranzuziehen.
Zu diesem “unteren Fünftel” gehören aber auch Tagelöhner, Armutsrentner, Bürgergeld-Aufstocker (früher Hartz IV-Aufstocker). Damit werden die unteren Einkommensschichten herangezogen, die selbst armutsgefährdet sind.
Viele Bedarfe als nicht relevant eingestuft
Außerdem streicht die Bundesregierung viele Ausgabenpositionen aus dem Regelbedarf, weil sie als “nicht relevant” gelten. Nicht relevant bedeutet, dass diese Positionen eigentlich ohne Grund gekürzt oder gestrichen werden, um den Regelbedarf künstlich klein zu rechnen. Dazu gehören z.B. kulturelle Aktivitäten, Kfz und Versicherungen, Alkohol und Tabak, aber auch Bildung.
Ähnliches Vorgehen wie bei Hartz IV
Im Ergebnis zeigt sich, dass auch beim Bürgergeld die gleiche Methode angewendet wird, die bereits bei Hartz IV zum Einsatz kommt. Der Regelbedarf für das Bürgergeld soll möglichst niedrig berechnet werden, um Kosten zu sparen. Lesen Sie weiter: Warum der Regelsatz eigentlich 725 Euro plus Strom betragen müsste.
Wir sind mehr
Wenn also eine Petition Sinn hätte, dann wäre es eine, die eine armutsfeste Berechnung der Regelbedarfe einfordert. Aus diesem Grund haben wir nunmehr selbst eine (Gegen-)Petition eingereicht, die hier unterzeichnet werden kann!
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