Ein Rentner hat durch eine Klage vor dem Bundessozialgericht versucht, seine Rente zu erhöhen, indem er die Mütterrente seiner Ex-Frau beanspruchte. Statt einer Erhöhung musste er jedoch eine Kürzung seiner monatlichen Rente hinnehmen. Der Fall zeigt, dass Klagen vor dem Sozialgericht nicht nur scheitern, sondern auch derart negativ ausfallen können und die Rente danach sogar gekürzt wird.
Rentenkürzung nach Klage: Hintergrund des Falls
Der Kläger versuchte, seine Rente zu steigern, indem er den Versorgungsausgleich seiner geschiedenen Frau anpassen ließ. Dabei wollte er die Hälfte der sogenannten Mütterrente, die Frauen für Kinder erhalten, die vor 1992 geboren wurden, in seine eigene Rente einfließen lassen. Dies ist im Rahmen des Versorgungsausgleichs nach einer Scheidung möglich.
Der Kläger, der vor dem Bundessozialgericht (BSG) in München verhandelte, erreichte zwar eine Anpassung, verlor jedoch gleichzeitig das sogenannte „Rentnerprivileg“, was zu einer deutlichen Kürzung seiner monatlichen Bezüge führte. Konkret bekommt er nun 308 Euro weniger Rente, zusätzlich wurde eine Rückzahlung von 820 Euro an die Rentenkasse fällig.
Was ist das „Rentnerprivileg“?
Das „Rentnerprivileg“ war eine Regelung, die bis 2009 für Personen galt, die nach einer Scheidung in Rente gegangen sind.
Diese Regelung besagte, dass der Versorgungsausgleich, also die Aufteilung der Rentenpunkte zwischen den geschiedenen Ehepartnern, erst dann durchgeführt wurde, wenn beide Partner in Rente gingen.
Das bedeutete für viele Männer, die früher in den Ruhestand gingen, dass sie zunächst ihre volle Rente erhalten konnten, bis auch die Ex-Frau ihre Rente beantragte. Das bedeutete hauptsächlich für Männer Vorteile, die während der Ehe oft mehr Rentenansprüche erwirtschaftet hatten.
Mit der Gesetzesänderung im Jahr 2009 wurde das „Rentnerprivileg“ abgeschafft. Für alle Scheidungen nach diesem Zeitpunkt gilt, dass der Versorgungsausgleich sofort bei Renteneintritt eines Partners wirksam wird.
Der Betroffene erhält ab dem Zeitpunkt nur noch die Rente, die ihm nach dem Ausgleich zusteht. Das verhindert spätere Kürzungen oder Erhöhungen der Rente und stellt klar, dass bereits beim Eintritt in den Ruhestand der Versorgungsausgleich vollständig durchgeführt ist.
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Auswirkungen der Gesetzesänderung auf den Kläger
Der Kläger im vorliegenden Fall, der vor 2009 geschieden wurde, profitierte ursprünglich von den alten Regelungen, insbesondere dem „Rentnerprivileg“.
Als er jetzt jedoch den Versuch unternahm, den Versorgungsausgleich anpassen zu lassen, um von der Mütterrente seiner Ex-Frau zu profitieren, wurde der Versorgungsausgleich nach den neuen gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt. Dies führte zur Aufhebung des „Rentnerprivilegs“, wodurch seine Rente gekürzt wurde.
Vor der Klage erhielt der Mann eine monatliche Rente in Höhe von 1086,97 Euro. Nach dem Gerichtsurteil sank seine Rente auf 881,95 Euro. Zusätzlich zur monatlichen Kürzung wurde der Rentner dazu verpflichtet, 820 Euro an die Rentenkasse zurückzuzahlen, da ihm in den Jahren zuvor zu viel Rente ausgezahlt worden war.
Versorgungsausgleich: Regeln und Besonderheiten
Der Versorgungsausgleich stellt sicher, dass die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche gerecht zwischen beiden Ehepartnern aufgeteilt werden. Dabei wird die Differenz der Rentenpunkte ausgeglichen, sodass beide Partner im Ruhestand eine ausgeglichene Rente erhalten. Besonders Frauen, die während der Ehe weniger beruflich tätig waren oder Kinder betreut haben, profitieren von diesem Ausgleich.
Im Zuge der Reform von 2009 wurden auch private und betriebliche Altersvorsorgen in den Versorgungsausgleich einbezogen. Seit 2014 gibt es die Möglichkeit, Mütterrenten nachträglich in den Versorgungsausgleich einzubeziehen, was für viele Frauen, die vor 1992 Kinder bekommen haben, zu einer deutlichen Rentenerhöhung führte.
Probleme bei nachträglichen Änderungen des Versorgungsausgleichs
Wer vor 2009 geschieden wurde und noch vom alten Rentenrecht profitiert, sollte genau prüfen, ob eine Änderung tatsächlich zu einer Verbesserung der eigenen Rentenbezüge führt. Der Fall zeigt, dass die Aufhebung des „Rentnerprivilegs“ schwerwiegende finanzielle Folgen haben kann, die nicht immer vorhersehbar sind.
Gerade Männer, die von diesem Privileg profitiert haben, könnten bei einer Änderung des Versorgungsausgleichs erhebliche Einbußen erleiden.
Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht, Gesundheitsprävention sowie bei gesellschaftspolitischen Themen. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und engagiert sich politisch für Armutsbetroffene.