Ein Rentner hat durch eine Klage vor dem Bundessozialgericht versucht, seine Rente zu erhรถhen, indem er die Mรผtterrente seiner Ex-Frau beanspruchte. Statt einer Erhรถhung musste er jedoch eine Kรผrzung seiner monatlichen Rente hinnehmen. Der Fall zeigt, dass Klagen vor dem Sozialgericht nicht nur scheitern, sondern auch derart negativ ausfallen kรถnnen und die Rente danach sogar gekรผrzt wird.
Rentenkรผrzung nach Klage: Hintergrund des Falls
Der Klรคger versuchte, seine Rente zu steigern, indem er den Versorgungsausgleich seiner geschiedenen Frau anpassen lieร. Dabei wollte er die Hรคlfte der sogenannten Mรผtterrente, die Frauen fรผr Kinder erhalten, die vor 1992 geboren wurden, in seine eigene Rente einflieรen lassen. Dies ist im Rahmen des Versorgungsausgleichs nach einer Scheidung mรถglich.
Der Klรคger, der vor dem Bundessozialgericht (BSG) in Mรผnchen verhandelte, erreichte zwar eine Anpassung, verlor jedoch gleichzeitig das sogenannte โRentnerprivilegโ, was zu einer deutlichen Kรผrzung seiner monatlichen Bezรผge fรผhrte. Konkret bekommt er nun 308 Euro weniger Rente, zusรคtzlich wurde eine Rรผckzahlung von 820 Euro an die Rentenkasse fรคllig.
Was ist das โRentnerprivilegโ?
Das โRentnerprivilegโ war eine Regelung, die bis 2009 fรผr Personen galt, die nach einer Scheidung in Rente gegangen sind.
Diese Regelung besagte, dass der Versorgungsausgleich, also die Aufteilung der Rentenpunkte zwischen den geschiedenen Ehepartnern, erst dann durchgefรผhrt wurde, wenn beide Partner in Rente gingen.
Das bedeutete fรผr viele Mรคnner, die frรผher in den Ruhestand gingen, dass sie zunรคchst ihre volle Rente erhalten konnten, bis auch die Ex-Frau ihre Rente beantragte. Das bedeutete hauptsรคchlich fรผr Mรคnner Vorteile, die wรคhrend der Ehe oft mehr Rentenansprรผche erwirtschaftet hatten.
Mit der Gesetzesรคnderung im Jahr 2009 wurde das โRentnerprivilegโ abgeschafft. Fรผr alle Scheidungen nach diesem Zeitpunkt gilt, dass der Versorgungsausgleich sofort bei Renteneintritt eines Partners wirksam wird.
Der Betroffene erhรคlt ab dem Zeitpunkt nur noch die Rente, die ihm nach dem Ausgleich zusteht. Das verhindert spรคtere Kรผrzungen oder Erhรถhungen der Rente und stellt klar, dass bereits beim Eintritt in den Ruhestand der Versorgungsausgleich vollstรคndig durchgefรผhrt ist.
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Auswirkungen der Gesetzesรคnderung auf den Klรคger
Der Klรคger im vorliegenden Fall, der vor 2009 geschieden wurde, profitierte ursprรผnglich von den alten Regelungen, insbesondere dem โRentnerprivilegโ.
Als er jetzt jedoch den Versuch unternahm, den Versorgungsausgleich anpassen zu lassen, um von der Mรผtterrente seiner Ex-Frau zu profitieren, wurde der Versorgungsausgleich nach den neuen gesetzlichen Bestimmungen durchgefรผhrt. Dies fรผhrte zur Aufhebung des โRentnerprivilegsโ, wodurch seine Rente gekรผrzt wurde.
Vor der Klage erhielt der Mann eine monatliche Rente in Hรถhe von 1086,97 Euro. Nach dem Gerichtsurteil sank seine Rente auf 881,95 Euro. Zusรคtzlich zur monatlichen Kรผrzung wurde der Rentner dazu verpflichtet, 820 Euro an die Rentenkasse zurรผckzuzahlen, da ihm in den Jahren zuvor zu viel Rente ausgezahlt worden war.
Versorgungsausgleich: Regeln und Besonderheiten
Der Versorgungsausgleich stellt sicher, dass die wรคhrend der Ehe erworbenen Rentenansprรผche gerecht zwischen beiden Ehepartnern aufgeteilt werden. Dabei wird die Differenz der Rentenpunkte ausgeglichen, sodass beide Partner im Ruhestand eine ausgeglichene Rente erhalten. Besonders Frauen, die wรคhrend der Ehe weniger beruflich tรคtig waren oder Kinder betreut haben, profitieren von diesem Ausgleich.
Im Zuge der Reform von 2009 wurden auch private und betriebliche Altersvorsorgen in den Versorgungsausgleich einbezogen. Seit 2014 gibt es die Mรถglichkeit, Mรผtterrenten nachtrรคglich in den Versorgungsausgleich einzubeziehen, was fรผr viele Frauen, die vor 1992 Kinder bekommen haben, zu einer deutlichen Rentenerhรถhung fรผhrte.
Probleme bei nachtrรคglichen รnderungen des Versorgungsausgleichs
Wer vor 2009 geschieden wurde und noch vom alten Rentenrecht profitiert, sollte genau prรผfen, ob eine รnderung tatsรคchlich zu einer Verbesserung der eigenen Rentenbezรผge fรผhrt. Der Fall zeigt, dass die Aufhebung des โRentnerprivilegsโ schwerwiegende finanzielle Folgen haben kann, die nicht immer vorhersehbar sind.
Gerade Mรคnner, die von diesem Privileg profitiert haben, kรถnnten bei einer รnderung des Versorgungsausgleichs erhebliche Einbuรen erleiden.