Bei einer Bruttorente müssen Sie Steuern und Abgaben zahlen. Welche sind das, und was bleibt Ihnen am Ende netto vom brutto in der Tasche?
Die Kranken- und die Pflegeversicherung
Zuerst einmal geht von der Bruttorente der Betrag ab, den die Kranken- und die Pflegeversicherung verlangt. Die gesetzliche Krankenversicherung beträgt dabei 14,6 Prozent der Bruttorente, und hinzu kommt ein Zusatzbeitrag von derzeit 1,6 Prozent.
Dabei tritt allerdings bei der Rente die gesetzliche Rentenkasse insofern an die Stelle des vorheriges Arbeitgebers, dass dieser Betrag paritätisch aufgeteilt wird zwischen Rentner und Versicherung.
Die Versicherung übernimmt also die Hälfte der Kosten.
Pflegeversicherung kostet ebenfalls
2023 wurde das Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz geändert. Die Höhe des Pflegebeitrags richtet sich nach der Anzahl der Kinder. Den höchsten Prozentsatz mit vier Prozent zahlen kinderlose Rentner.
Dann wird er aufsteigend weniger. Rentner mit einem Kind liegen bei 3,4 Prozent, solche mit zwei Kindern unter 25 Jahren bei 3,15 Prozent, mit drei Kindern bei 2,9 Prozent, mit vier Kindern bei 2,65 Prozent, und mit fünf Kindern bei 2,4 Prozent.
Diese Beiträge für die Pflegeversicherung werden nicht aufgeteilt, sondern die Rentner müssen sie voll selbst bezahlen.
Auch Rentner müssen Steuern zahlen
Von der Bruttorente gehen außerdem die Steuern ab. Renten werden zunehmend versteuert, und der Besteuerungsanteil für Neurenten liegt seit dem Wachstumschancengesetz 2023 bei einem halben Prozent mehr pro Jahrgang. Wer 2023 in Rente ging muss also einen Anteil von 82, 5 Prozent seiner Gesamtrente versteuern.
2058 wird es überhaupt keine Rentenfreibeträge mehr geben, und die Rente wird dann zu hundert Prozent versteuert sein.
2005 lag der Anteil der zu versteuernden Rente noch bei 50 Prozent, dann wurde er jährlich um zwei Prozent erhöht.
Wer 2010 in Rente ging, musste also bereits 60 Prozent seiner Rente versteuern, 2014 waren es dann 68 Prozent, und 2028 76 Prozent. 2024 sind es 83 Prozent.
Ein Rechenbeispiel: Wenn Sie 2000 Euro Rente im Monat beziehen, dann haben Sie ein Jahresrente von 24.000 Euro. Müssen Sie von dieser 83 Prozent versteuern, dann sind das 19.920 Euro. 4.080 Euro bleiben steuerfrei.
Rentenfreibetrag und Grundfreibetrag
Den Rentenfreibetrag dürfen Sie nicht mit dem Grundfreibetrag verwechseln. Bis zu einer gewissen Höhe ist die Rente grundsätzlich steuerfrei. Dieser Grundfreibetrag lag 2024 bei 11.604 Euro. Liegt Ihre Jahresrente darunter, dann wird diese überhaupt nicht versteuert.
Wie berechnen Sie die Steuern auf die Rente?
Sie ziehen von der Bruttorente den Grundfreibetrag, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und weitere Freibeträge ab. Was übrig bleibt, ist das zu versteuernde Einkommen, das das Finanzamt interessiert.
Mit sieben bis 14 Prozent Steuer auf dieses Einkommen zahlen Rentner prozentual weniger Einkommenssteuer als Erwerbsttätige vor der Rente.
Was bedeutet das konkret?
Nehmen wir an, Sie bekommen eine Bruttorente von 2000 Euro. Krankenversicherung- und Pflegeversicherung müssen Sie mit rund 240 Euro einplanen. Bleiben noch 1760 Euro über. Für die Steuer können Sie über den Daumen gepeilt, noch einmal 80 bis 100 Euro rechnen. Am Ende bleiben also um die 1660 bis 1680 über, die Sie wirklich zur Verfügung haben.
Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht, Sozialpolitik und Naturwissenschaften. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.