Union und SPD haben am 29.08.2025 in Würzburg einen Fahrplan für die nächsten Monate beschlossen. Dazu gehört die Aktivrente. Sie soll ab 1. Januar 2026 starten und einen steuerfreien Zuverdienst zur gesetzlichen Rente ermöglichen.
Inhaltsverzeichnis
Aktivrente: Kernidee und Zielgruppe
Die Aktivrente setzt auf einen finanziellen Anreiz. Menschen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und freiwillig weiterarbeiten, sollen ihr Arbeitsentgelt bis zu einer gesetzlich definierten Grenze steuerfrei erhalten. Nach den bisher bekannten Eckpunkten liegt diese Grenze bei bis zu 2.000 Euro monatlich. Die laufende Rente wird daneben weitergezahlt. Das Modell richtet sich ausdrücklich an Personen nach Erreichen der Regelaltersgrenze.
Rechtslage: Beschluss gefasst, Entwurf ausstehend
Der politische Beschluss steht. Ein Gesetzesentwurf mit genauer Ausgestaltung liegt jedoch noch nicht öffentlich vor. Damit ist die Maßnahme inhaltlich umrissen, aber fachlich nicht finalisiert. Für einen Start zum 1. Januar 2026 braucht es ein zügiges Verfahren im Bundestag. Details wie Anspruchskreis, Anrechnungsmodalitäten und Übergangsfragen klären sich erst mit dem Entwurf und der Begründung.
Was die Aktivrente konkret leisten soll
Geplant ist ein zusätzlicher Freibetrag speziell für Erwerbseinkommen im Rentenalter. Dieser soll zum Grundfreibetrag hinzutreten. Das senkt die Steuerlast auf der Arbeit im Ruhestand deutlich. Die Aktivrente soll freiwillig bleiben. Niemand muss länger arbeiten. Der Staat schafft einen Anreiz, Erfahrung und Fachwissen weiter einzubringen.
Wer nach jetzigem Stand nicht erfasst ist
Die bisher kommunizierten Eckpunkte nennen als Voraussetzung das Erreichen der Regelaltersgrenze. Für Personen mit vorgezogener Altersrente ist derzeit keine steuerliche Begünstigung durch die Aktivrente erkennbar. Ob der Entwurf Ausnahmen oder Sonderfälle zulässt, bleibt abzuwarten. Planen Sie Ihre Erwerbstätigkeit daher vorsichtig und mit Blick auf die finale Gesetzesfassung.
Einordnung: Wie viele arbeiten bereits im Ruhestand?
Arbeit neben der Rente ist kein Randphänomen. Hunderttausende Rentner\innen sind bereits erwerbstätig, oft im Minijob oder in Teilzeit. Für diese Gruppe könnte die Aktivrente spürbar mehr Netto bedeuten. Maßgeblich ist, ob das eigene Arbeitsentgelt künftig unter den neuen Freibetrag fällt und wie Arbeitgeber Entlohnung und Arbeitszeit gestalten.
Zahlen zum Rentenzugang 2024: Relevanz der Frühverrentung
2024 sind 937.107 Menschen erstmals in eine Altersrente gewechselt. Davon entfielen 378.243 auf die Regelaltersrente. Rund 559.000 neue Altersrenten waren vorgezogen – darunter 268.751 für besonders langjährig Versicherte, 225.120 für langjährig Versicherte mit Abschlägen und 64.879 für schwerbehinderte Menschen.
Diese Größenordnung zeigt: Ein großer Teil der Neurentner\innen erreicht die Aktivrente nicht, weil die Regelaltersgrenze noch nicht erfüllt ist.
Finanzielle Auswirkungen: Was sicher ist und was nicht
Sicher ist: Ein zusätzlicher Freibetrag mindert die Steuerlast auf Arbeitseinkommen im Rentenalter. Offen sind: die exakte Ausgestaltung im Einkommensteuerrecht und mögliche Folgewirkungen in der Sozialversicherung. Auch die Haushaltswirkung ist politisch umstritten. Schätzungen reichen in den Milliardenbereich. Genaue Kosten hängen von der Teilnahme und der Lohnstruktur ab.
Was Sie jetzt konkret tun können
Prüfen Sie, ob Sie die Regelaltersgrenze bis 2026 erreichen. Klären Sie mit dem Arbeitgeber oder Auftraggeber, welches Honorar- oder Lohnmodell in Betracht kommt. Lassen Sie Ihre Steuersituation simulieren, sobald der Entwurf vorliegt. Planen Sie Vertragsanpassungen nicht allein.
Holen Sie steuerliche Beratung ein, damit der Freibetrag optimal greift. Wenn Sie bereits eine vorgezogene Rente beziehen, beobachten Sie die Debatte genau. Änderungen im Gesetzgebungsverfahren sind möglich, aber nicht zugesichert.
Ausblick: Nächste Entscheidschritte
Als Nächstes wird der Regierungsentwurf erwartet. Danach folgen Beratungen im Bundestag. Änderungen in Ausschuss und Plenum sind üblich. Erst das verkündete Gesetz bringt Rechtssicherheit. Bis dahin gilt: Planen, informieren, aber keine irreversiblen Entscheidungen ohne rechtliche Grundlage treffen.