Rente: 3.500 Euro statt 2.100 – Riester-Förderung vor dem Neustart

Der Petitionsausschuss des Bundestags bewertet eine höhere steuerliche Förderung der Riester-Rente als „bedenkenswert“. Konkret geht es um den Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG. Der jährliche Höchstbetrag von 2.100 Euro soll demnach auf 3.500 Euro steigen.

Das könnte Bestandsverträge spürbar aufwerten und neue Anreize setzen. Für Sie heißt das: Mehr Beiträge ließen sich steuerlich absetzen, sobald der Gesetzgeber entscheidet.

Warum das Thema jetzt Fahrt aufnimmt

Der Ausschuss nahm eine öffentliche Petition auf und empfahl, das Anliegen an das Bundesfinanzministerium (BMF) „als Material“ zu überweisen. Das ist kein Gesetz, aber ein deutliches politisches Signal. Die Abgeordneten verweisen darauf, dass der aktuelle Höchstbetrag seit 2008 unverändert ist – trotz gestiegener Lebenshaltungskosten.

Was heute gilt – und was gefordert wird

Derzeit können Riester-Beiträge inklusive Zulagen bis zu 2.100 Euro als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Dieser Betrag ist seit 2008 festgeschrieben. Gefordert wird nun eine Anhebung auf 3.500 Euro. Das würde die steuerliche Entlastung bei höheren Eigenbeiträgen erweitern.

Hintergrund: Reformpfad der privaten Altersvorsorge

2024 legte das BMF einen Referentenentwurf für ein Reformgesetz zur privaten Altersvorsorge vor. Der Entwurf sah zwei Stränge vor.

Erstens: Verbesserungen für bestehende Riester-Verträge, darunter die Anhebung des Sonderausgaben-Höchstbetrags auf 3.500 Euro ab dem Veranlagungszeitraum 2025.

Zweitens: eine neue, vereinfachte Produktwelt mit beitragsproportionalen Zulagen und mehr Wahlfreiheit in der Auszahlungsphase. Das Verfahren endete jedoch mit Abschluss der vorigen Wahlperiode, ohne dass ein Gesetz beschlossen wurde.

Was die aktuelle Bundesregierung plant

Die Bundesregierung kündigte an, die bisherige Riester-Rente in ein neues privates Vorsorgemodell zu überführen. Garantievorgaben sollen gelockert, Kosten reduziert und die Förderung vereinfacht werden. Ein verbindlicher Zeitplan liegt laut Petitionsausschuss nicht vor.

Das BMF prüft derzeit die Ausgestaltung der Reform. Für Verbraucher bleibt damit zunächst Ungewissheit, wann und in welcher Form höhere Abzugsbeträge kommen.

Warum eine Anhebung viele Haushalte entlasten kann

Ein höherer Höchstbetrag stärkt die steuerliche Komponente der Förderung. Gerade Gut- und Durchschnittsverdiener mit Spielraum für zusätzliche Einzahlungen könnten mehr Beiträge wirksam absetzen. Das verbessert die Nettorendite geförderter Verträge.

Zugleich würde eine Anhebung die lange Stagnation beim Höchstbetrag beenden. Die „Fokusgruppe private Altersvorsorge“ empfahl bereits 2023 eine Erhöhung. Das Anliegen der Petition greift diese Linie auf.

Was bedeutet das konkret für Ihren Vertrag?

Solange der Gesetzgeber nichts beschließt, bleibt alles beim Alten. Beitragszahlungen in Riester-Verträgen sind weiterhin bis 2.100 Euro als Sonderausgaben absetzbar. Das gilt für die Einkommensteuererklärung 2025, sofern keine Neuregelung rückwirkend greift.

Prüfen Sie daher Ihre Beiträge und Zulagen wie gewohnt. Halten Sie sich zugleich über die politische Entwicklung auf dem Laufenden.

So gehen Sie jetzt pragmatisch vor

Prüfen Sie zunächst, ob Ihr Vertrag noch zu Ihren Zielen passt. Achten Sie auf Kosten, Renditeaussichten und Flexibilität. Ein Anbieterwechsel kann sich lohnen, wenn Abschluss- oder Verwaltungskosten hoch sind.

Steuerlich gilt: Reizen Sie den bestehenden Höchstbetrag aus, wenn Ihr Haushalt das zulässt. Eine mögliche Anhebung würde zusätzliche Einzahlungen erst nach einem Beschluss begünstigen. Bis dahin vermeiden Sie überzogene Erwartungen.

Blick nach vorn: Was wäre bei 3.500 Euro möglich?

Steigt der Höchstbetrag auf 3.500 Euro, ließen sich höhere Eigenbeiträge unmittelbar steuerlich absetzen. Bestandsverträge würden aufgewertet. Der Reformentwurf sieht außerdem mehr Wahlfreiheit bei der Auszahlung vor, etwa einen Auszahlungsplan bis 85 ohne Restverrentungspflicht.

Das kann Sparer mit Renditefokus entlasten. Entscheidend bleibt aber die endgültige Gesetzesfassung.

Chance auf bessere Förderung, aber Geduld nötig

Die Politik sendet ein klares Signal in Richtung stärkerer steuerlicher Förderung. Der Petitionsausschuss gibt Rückenwind, das BMF arbeitet am Reformauftrag.

Für Sie zählt bis zur Verabschiedung eines Gesetzes das geltende Recht. Behalten Sie Meldungen aus Bundestag und Ministerium im Blick. Planen Sie Ihre Altersvorsorge solide weiter und reagieren Sie, sobald neue Regeln gelten.