Welche Auswirkungen hat der Tod des Partners auf die eigene Rente, die Krankenversicherung und die Steuer? Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Änderungen und was dabei zu beachten ist.
Inhaltsverzeichnis
Auswirkungen auf die eigene Altersrente
Die eigene gesetzliche Altersrente bleibt vom Tod des Ehepartners unberührt. Es gibt keine Veränderungen in der Höhe oder den Zahlungsmodalitäten. Die Zahlungen erfolgen weiterhin wie gewohnt.
Rente des Verstorbenen und der Sterbemonat
Die Rente des verstorbenen Ehepartners wird bis zum Ende des Monats gezahlt, in dem der Tod eingetreten ist. Dies ist in §102 Abs. 5 SGB VI festgelegt: “Renten werden bis zum Ende des Kalendermonats geleistet, in dem die Berechtigten gestorben sind.”
Da Rentenzahlungen in der Regel am Monatsende erfolgen, geht die Rente für den Sterbemonat noch auf das Konto ein und muss nicht zurückgezahlt werden.
Meldung des Sterbefalls
Es ist wichtig, den Renten-Service der Deutschen Post zeitnah über den Todesfall zu informieren. Das Standesamt stellt hierfür eine spezielle Sterbeurkunde aus. Falls das Bestattungsunternehmen die Abmeldung nicht übernimmt, kann dies persönlich in einer Postfiliale erledigt werden.
Notwendige Dokumente sind der Rentenausweis des Verstorbenen und die Sterbeurkunde.
Das Sterbevierteljahr
In den ersten drei Monaten nach dem Tod des Ehepartners greift die Regelung des Sterbevierteljahrs. In dieser Zeit wird die Hinterbliebenenrente in voller Höhe der Rente des Verstorbenen ausgezahlt. Eigene Einkünfte des Hinterbliebenen werden nicht angerechnet.
Beispiel: Verstarb der Ehepartner im Januar, erhält der Hinterbliebene bis einschließlich April die volle Rente des Verstorbenen.
Antrag auf Vorschusszahlung
Da in dieser Phase oft erhöhte Ausgaben anfallen, kann eine Vorschusszahlung beantragt werden. Dieser Antrag muss innerhalb eines Monats nach dem Todesfall beim Renten-Service der Deutschen Post gestellt werden. Die Vorschusszahlung ist möglich, wenn der Verstorbene eine Alters- oder Erwerbsminderungsrente bezogen hat.
Sollte der Antrag versäumt oder der Rentenanspruch noch geprüft werden müssen, erfolgt die Auszahlung der Hinterbliebenenrente rückwirkend für die ersten drei Monate.
Regelungen zur Hinterbliebenenrente
Nach dem Sterbevierteljahr gelten die allgemeinen Bestimmungen für die Hinterbliebenenrente. Diese beträgt in der Regel 60 oder 55 Prozent der Rente des Verstorbenen. Zudem wird das eigene Einkommen des Hinterbliebenen angerechnet.
Berechnung der Hinterbliebenenrente
Beispiel: Bei einer Rente des Verstorbenen von 1.500 Euro erhält der Hinterbliebene 900 Euro (60 Prozent) als Hinterbliebenenrente.
Einkommensanrechnung: Übersteigt das eigene Nettoeinkommen den Freibetrag von 1.038 Euro (Stand Juli 2024), werden 40 Prozent des überschreitenden Betrags von der Hinterbliebenenrente abgezogen.
Betriebliche Altersversorgung und Hinterbliebenenleistungen
Nach dem Tod des Ehepartners sollte geprüft werden, ob Ansprüche auf betriebliche Hinterbliebenenleistungen bestehen. Nicht alle Unternehmen bieten eine betriebliche Altersversorgung an, und die Bedingungen für Hinterbliebenenrenten können variieren.
Voraussetzungen und Bedingungen
Einige Versorgungswerke, wie die VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder), bieten Hinterbliebenenrenten an, die der gesetzlichen Rente ähneln.
Das Betriebsrentengesetz erlaubt Arbeitgebern, eine Hinterbliebenenversorgung anzubieten, zwingt sie aber nicht dazu.
Bedingungen können “Spätehenklauseln” oder Altersabstandsklauseln beinhalten. Ein Antrag ist in jedem Fall erforderlich, um die Leistungen zu erhalten.
Mehrere Betriebsrenten
Hat der Verstorbene in verschiedenen Unternehmen gearbeitet, könnten mehrere betriebliche Hinterbliebenenrenten bestehen. Es lohnt sich, alle früheren Arbeitgeber zu kontaktieren.
Einige Gewerkschaften gewähren Hinterbliebenen eine einmalige finanzielle Unterstützung. Die Höhe hängt von der Dauer der Mitgliedschaft und den gezahlten Beiträgen ab.
Beispiel der IG Metall: Bei einer 20-jährigen Mitgliedschaft und einem durchschnittlichen Monatsbeitrag von 20 Euro ergibt sich ein Unterstützungsbetrag von 630 Euro.
Riester-Rente und Hinterbliebenenansprüche
Riester-Verträge können Hinterbliebenenleistungen enthalten. Es empfiehlt sich, die Vertragsunterlagen genau zu prüfen und den Anbieter über den Todesfall zu informieren. Eventuelle Ansprüche sollten zeitnah geltend gemacht werden.
Änderungen in der Krankenversicherung
Für viele Hinterbliebene ändert sich in der Krankenversicherung wenig. Wer bereits in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert war, bleibt dies auch nach dem Tod des Ehepartners.
War der Verstorbene Mitglied der KVdR, können Hinterbliebene unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls in die KVdR wechseln.
Vorteile der KVdR: Beiträge werden nur auf Renteneinkünfte erhoben, nicht auf weitere Einkünfte wie Kapitalerträge oder Mieteinnahmen.
Voraussetzungen: Erfüllung der Vorversicherungszeit durch den Verstorbenen und keine hauptberufliche Selbstständigkeit des Hinterbliebenen. Es ist sinnvoll, sich von der Krankenkasse beraten zu lassen, ob ein Wechsel in die KVdR möglich und sinnvoll ist.
Steuerliche Aspekte nach dem Todesfall
Die Hinterbliebenenrente unterliegt wie die Altersrente der Steuerpflicht, wobei ein Freibetrag berücksichtigt wird. Die Höhe des steuerpflichtigen Anteils hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab.
Berechnung des steuerpflichtigen Anteils
Beispiel: Beginnt die Hinterbliebenenrente 2024, sind 82,5 Prozent steuerpflichtig, 17,5 Prozent bleiben steuerfrei.
Freibetrag: Bei einer jährlichen Rente von 12.000 Euro beträgt der Freibetrag 2.100 Euro (17,5 Prozent von 12.000 Euro).
Steuerliche Veranlagung
Im Todesjahr und im folgenden Jahr erfolgt die steuerliche Veranlagung noch gemeinsam mit dem Verstorbenen. Dadurch profitieren Hinterbliebene von einem doppelten Grundfreibetrag.
Ab dem zweiten Jahr nach dem Todesfall entfällt diese Regelung, was zu einer höheren Steuerbelastung führen kann.