Rente versteuern: Dieser Jahrgang muss besonders viel zahlen

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Die Besteuerung von Renten in Deutschland hat ein komplexes Regelwerk und durch die kontinuierlichen Änderungen in den gesetzlichen Bestimmungen ist es schwer zu erkennen, wie die persönliche Steuerlast bei Renteneintritt konkret ausfällt.

Dieser Artikel liefert einen Überblick über die Rentenbesteuerung, erläutert die Relevanz von Freibeträgen, die steuerlichen Regelungen im Jahr 2024 und was sich bis 2040 ändern wird.

Nachgelagerte Besteuerung: Grundlagen und Funktionsweise

Seit 2005 wird in Deutschland die sogenannte nachgelagerte Besteuerung von Renten angewendet. Im Gegensatz zu früheren Modellen werden Rentenzahlungen nicht während der Ansparphase besteuert, sondern erst im Rentenbezug.

Das bedeutet, dass Rentenzahlungen, die Sie während des Ruhestands erhalten, versteuert werden, während die Beitragszahlungen während der Erwerbszeit in der Regel steuerlich begünstigt sind.

Der Anteil der Rente, der tatsächlich versteuert wird, hängt maßgeblich vom Jahr des Renteneintritts ab. Je später der Rentenbeginn, desto höher ist der steuerpflichtige Anteil.

Für Rentner, die im Jahr 2024 in den Ruhestand treten, sind 84 Prozent der Rente steuerpflichtig. Dieser Prozentsatz steigt kontinuierlich, sodass ab 2040 die gesamte Rente, also 100 Prozent, der Steuerpflicht unterliegt. Diese Regelung betrifft nicht nur die gesetzliche Altersrente, sondern auch Einkünfte aus der betrieblichen Altersvorsorge, der privaten Altersvorsorge (beispielsweise Rürup- oder Riester-Rente) sowie Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten.

Steuerpflichtige Rentner: Wer muss Steuern zahlen?

Nicht jeder Rentner muss zwangsläufig Steuern auf die Rente zahlen. Ob eine Steuerpflicht besteht, hängt von der Höhe des Gesamteinkommens ab, das aus der Rente und möglichen weiteren Einkünften besteht. Das Gesamteinkommen muss den sogenannten Grundfreibetrag überschreiten, damit eine Steuerpflicht entsteht.

Im Jahr 2024 liegt der Grundfreibetrag bei 11.604 Euro für Alleinstehende und bei 23.208 Euro für Verheiratete. Bleibt das Einkommen unter diesem Grundfreibetrag, fällt keine Steuer an.

Sollte das Gesamteinkommen den Grundfreibetrag jedoch übersteigen, so muss nur der Betrag oberhalb dieser Grenze versteuert werden. Der anzuwendende Steuersatz richtet sich nach dem persönlichen Einkommensteuersatz, der in Deutschland progressiv gestaltet ist. Das bedeutet: Je höher das Einkommen, desto höher der Steuersatz.

Beispiel zur Rentenbesteuerung im Jahr 2024

Zur Veranschaulichung der Besteuerung betrachten wir folgendes Beispiel:

Angenommen, eine Person geht im Jahr 2024 in den Ruhestand und erhält eine Jahresbruttorente von 20.000 Euro. Diese Person ist ledig und hat keine weiteren Einkünfte. Im Jahr 2024 beträgt der steuerpflichtige Anteil der Rente 84 Prozent, also 16.800 Euro. Der restliche Betrag von 3.200 Euro bleibt steuerfrei und stellt den sogenannten Rentenfreibetrag dar.

Von den steuerpflichtigen 16.800 Euro wird der Grundfreibetrag von 11.604 Euro abgezogen, was zu einem zu versteuernden Einkommen von 5.196 Euro führt. Wie hoch die daraus resultierende Steuerbelastung ausfällt, hängt vom individuellen Steuersatz ab.

Im vorliegenden Beispiel beläuft sich die Steuerlast auf etwa 977 Euro pro Jahr, was rund 81 Euro monatlich entspricht. Damit verbleiben von der monatlichen Bruttorente in Höhe von 1.666 Euro etwa 1.585 Euro netto.

Übersicht der Rentenbesteuerung: Steuerpflichtiger Anteil der Rente nach Rentenbeginn

Jahr des Renteneintritts Steuerpflichtiger Anteil Brutto-Rente
Steuerfreier Anteil der Brutto-Rente
bis 2005 50 % 50 %
2006 52 % 48 %
2007 54 % 46 %
2008 56 % 44 %
2009 58 % 42 %
2010 60 % 40 %
2011 62 % 38 %
2012 64 % 36 %
2013 66 % 34 %
2014 68 % 32 %
2015 70 % 30 %
2016 72 % 28 %
2017 74 % 26 %
2018 76 % 24 %
2019 78 % 22 %
2020 80 % 20 %
2021 81 % 19 %
2022 82 % 18 %
2023 83 % 17 %
2024 84 % 16 %
2025 85 % 15 %
…. …. ….
2039 99 % 1 %
2040 100 % 0 %

Die Rentenbesteuerung ab 2040: Volle Steuerpflicht ohne Freibetrag

Ab dem Jahr 2040 entfällt der steuerfreie Rentenanteil vollständig, wodurch die gesamte Rente der Besteuerung unterliegt. Für Rentner, die ab diesem Zeitpunkt in den Ruhestand treten, wird die Steuerlast im Vergleich zu heutigen Rentnern erheblich höher ausfallen.

Setzen wir unser vorheriges Beispiel fort: Ab 2040 wird der gesamte Betrag von 20.000 Euro versteuert. Bei einem gleichbleibenden Steuersatz bedeutet dies eine Steuerbelastung von etwa 1.759 Euro pro Jahr, was einem effektiven Steuersatz von 8,8 Prozent entspricht. Die Steuerlast ist im Vergleich zu einem Renteneintritt im Jahr 2024 also um etwa 80 Prozent höher.

Weitere Faktoren, die die Steuerlast beeinflussen

Die tatsächliche Steuerlast ist nicht nur von der Höhe der Rente und dem Grundfreibetrag abhängig. Auch weitere Einkünfte und Sonderausgaben spielen eine Rolle. Zusätzliche Einkünfte, wie Mieteinnahmen oder Kapitalerträge, müssen ebenfalls bei der Berechnung der Steuerlast berücksichtigt werden.

Ebenso können bestimmte Sonderausgaben, etwa Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, die steuerliche Belastung mindern.

Der Rentenfreibetrag: Ein unveränderlicher Anteil

Der Rentenfreibetrag wird im ersten Jahr des Rentenbezugs festgesetzt und bleibt über die gesamte Rentenbezugsdauer unverändert. Er wird auf Basis der ersten vollen Jahresbruttorente ermittelt und gilt fortan bis zum Ende des Rentenbezugs.

Bei einem Renteneintritt im Jahr 2024 beträgt der Rentenfreibetrag 16 Prozent der Bruttorente. Dieser Prozentsatz sinkt mit jedem neuen Rentenjahrgang und wird ab 2040 vollständig entfallen.

Individuelle Steuerberatung für Rentner

Es ist ratsam, eine detaillierte steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um die persönliche Steuerlast genau zu berechnen. Das gilt, wenn neben der gesetzlichen Rente noch andere Einkünfte erzielt oder Sonderausgaben und steuerliche Abzüge geltend gemacht werden können. Ein Steuerberater kann dabei helfen, die steuerliche Situation optimal zu gestalten und mögliche Steuervorteile auszuschöpfen.