Rente versteuern: Dieser Jahrgang muss besonders viel zahlen

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Die Besteuerung von Renten in Deutschland hat ein komplexes Regelwerk und durch die kontinuierlichen ร„nderungen in den gesetzlichen Bestimmungen ist es schwer zu erkennen, wie die persรถnliche Steuerlast bei Renteneintritt konkret ausfรคllt.

Dieser Artikel liefert einen รœberblick รผber die Rentenbesteuerung, erlรคutert die Relevanz von Freibetrรคgen, die steuerlichen Regelungen im Jahr 2024 und was sich bis 2040 รคndern wird.

Nachgelagerte Besteuerung: Grundlagen und Funktionsweise

Seit 2005 wird in Deutschland die sogenannte nachgelagerte Besteuerung von Renten angewendet. Im Gegensatz zu frรผheren Modellen werden Rentenzahlungen nicht wรคhrend der Ansparphase besteuert, sondern erst im Rentenbezug.

Das bedeutet, dass Rentenzahlungen, die Sie wรคhrend des Ruhestands erhalten, versteuert werden, wรคhrend die Beitragszahlungen wรคhrend der Erwerbszeit in der Regel steuerlich begรผnstigt sind.

Der Anteil der Rente, der tatsรคchlich versteuert wird, hรคngt maรŸgeblich vom Jahr des Renteneintritts ab. Je spรคter der Rentenbeginn, desto hรถher ist der steuerpflichtige Anteil.

Fรผr Rentner, die im Jahr 2024 in den Ruhestand treten, sind 84 Prozent der Rente steuerpflichtig. Dieser Prozentsatz steigt kontinuierlich, sodass ab 2040 die gesamte Rente, also 100 Prozent, der Steuerpflicht unterliegt. Diese Regelung betrifft nicht nur die gesetzliche Altersrente, sondern auch Einkรผnfte aus der betrieblichen Altersvorsorge, der privaten Altersvorsorge (beispielsweise Rรผrup- oder Riester-Rente) sowie Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten.

Steuerpflichtige Rentner: Wer muss Steuern zahlen?

Nicht jeder Rentner muss zwangslรคufig Steuern auf die Rente zahlen. Ob eine Steuerpflicht besteht, hรคngt von der Hรถhe des Gesamteinkommens ab, das aus der Rente und mรถglichen weiteren Einkรผnften besteht. Das Gesamteinkommen muss den sogenannten Grundfreibetrag รผberschreiten, damit eine Steuerpflicht entsteht.

Im Jahr 2024 liegt der Grundfreibetrag bei 11.604 Euro fรผr Alleinstehende und bei 23.208 Euro fรผr Verheiratete. Bleibt das Einkommen unter diesem Grundfreibetrag, fรคllt keine Steuer an.

Sollte das Gesamteinkommen den Grundfreibetrag jedoch รผbersteigen, so muss nur der Betrag oberhalb dieser Grenze versteuert werden. Der anzuwendende Steuersatz richtet sich nach dem persรถnlichen Einkommensteuersatz, der in Deutschland progressiv gestaltet ist. Das bedeutet: Je hรถher das Einkommen, desto hรถher der Steuersatz.

Beispiel zur Rentenbesteuerung im Jahr 2024

Zur Veranschaulichung der Besteuerung betrachten wir folgendes Beispiel:

Angenommen, eine Person geht im Jahr 2024 in den Ruhestand und erhรคlt eine Jahresbruttorente von 20.000 Euro. Diese Person ist ledig und hat keine weiteren Einkรผnfte. Im Jahr 2024 betrรคgt der steuerpflichtige Anteil der Rente 84 Prozent, also 16.800 Euro. Der restliche Betrag von 3.200 Euro bleibt steuerfrei und stellt den sogenannten Rentenfreibetrag dar.

Von den steuerpflichtigen 16.800 Euro wird der Grundfreibetrag von 11.604 Euro abgezogen, was zu einem zu versteuernden Einkommen von 5.196 Euro fรผhrt. Wie hoch die daraus resultierende Steuerbelastung ausfรคllt, hรคngt vom individuellen Steuersatz ab.

Im vorliegenden Beispiel belรคuft sich die Steuerlast auf etwa 977 Euro pro Jahr, was rund 81 Euro monatlich entspricht. Damit verbleiben von der monatlichen Bruttorente in Hรถhe von 1.666 Euro etwa 1.585 Euro netto.

รœbersicht der Rentenbesteuerung: Steuerpflichtiger Anteil der Rente nach Rentenbeginn

Jahr des Renteneintritts Steuerpflichtiger Anteil Brutto-Rente
Steuerfreier Anteil der Brutto-Rente
bis 2005 50 % 50 %
2006 52 % 48 %
2007 54 % 46 %
2008 56 % 44 %
2009 58 % 42 %
2010 60 % 40 %
2011 62 % 38 %
2012 64 % 36 %
2013 66 % 34 %
2014 68 % 32 %
2015 70 % 30 %
2016 72 % 28 %
2017 74 % 26 %
2018 76 % 24 %
2019 78 % 22 %
2020 80 % 20 %
2021 81 % 19 %
2022 82 % 18 %
2023 83 % 17 %
2024 84 % 16 %
2025 85 % 15 %
โ€ฆ. โ€ฆ. โ€ฆ.
2039 99 % 1 %
2040 100 % 0 %

Die Rentenbesteuerung ab 2040: Volle Steuerpflicht ohne Freibetrag

Ab dem Jahr 2040 entfรคllt der steuerfreie Rentenanteil vollstรคndig, wodurch die gesamte Rente der Besteuerung unterliegt. Fรผr Rentner, die ab diesem Zeitpunkt in den Ruhestand treten, wird die Steuerlast im Vergleich zu heutigen Rentnern erheblich hรถher ausfallen.

Setzen wir unser vorheriges Beispiel fort: Ab 2040 wird der gesamte Betrag von 20.000 Euro versteuert. Bei einem gleichbleibenden Steuersatz bedeutet dies eine Steuerbelastung von etwa 1.759 Euro pro Jahr, was einem effektiven Steuersatz von 8,8 Prozent entspricht. Die Steuerlast ist im Vergleich zu einem Renteneintritt im Jahr 2024 also um etwa 80 Prozent hรถher.

Weitere Faktoren, die die Steuerlast beeinflussen

Die tatsรคchliche Steuerlast ist nicht nur von der Hรถhe der Rente und dem Grundfreibetrag abhรคngig. Auch weitere Einkรผnfte und Sonderausgaben spielen eine Rolle. Zusรคtzliche Einkรผnfte, wie Mieteinnahmen oder Kapitalertrรคge, mรผssen ebenfalls bei der Berechnung der Steuerlast berรผcksichtigt werden.

Ebenso kรถnnen bestimmte Sonderausgaben, etwa Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrรคge, die steuerliche Belastung mindern.

Der Rentenfreibetrag: Ein unverรคnderlicher Anteil

Der Rentenfreibetrag wird im ersten Jahr des Rentenbezugs festgesetzt und bleibt รผber die gesamte Rentenbezugsdauer unverรคndert. Er wird auf Basis der ersten vollen Jahresbruttorente ermittelt und gilt fortan bis zum Ende des Rentenbezugs.

Bei einem Renteneintritt im Jahr 2024 betrรคgt der Rentenfreibetrag 16 Prozent der Bruttorente. Dieser Prozentsatz sinkt mit jedem neuen Rentenjahrgang und wird ab 2040 vollstรคndig entfallen.

Individuelle Steuerberatung fรผr Rentner

Es ist ratsam, eine detaillierte steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um die persรถnliche Steuerlast genau zu berechnen. Das gilt, wenn neben der gesetzlichen Rente noch andere Einkรผnfte erzielt oder Sonderausgaben und steuerliche Abzรผge geltend gemacht werden kรถnnen. Ein Steuerberater kann dabei helfen, die steuerliche Situation optimal zu gestalten und mรถgliche Steuervorteile auszuschรถpfen.