Rente: Ungleiche Rentenerhöhungen – Was das für viele bedeutet

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Ökonomen und Sozialpolitiker haben vorgeschlagen, Renten künftig differenziert zu erhöhen. Höhere Renten sollten langsamer wachsen als kleine Renten. Damit soll Verteilungspolitik direkt über die Rentenanpassung erfolgen. Der Vorstoß stößt auf breite Kritik. Er ist rechtlich umstritten und politisch nicht beschlossen.

Das sagt ein früherer Rentenversicherungs-Chef

Franz Ruland, langjähriger Top-Manager der gesetzlichen Rentenversicherung, warnt vor einem Systembruch. Eine ungleiche Anpassung verletze das Äquivalenzprinzip, so seine sinngemäße Einordnung. Dieses Prinzip verbindet Beiträge und Leistungen. Wer mehr einzahlt, erhält entsprechend höhere Ansprüche. Ruland hält eine Abkehr davon für rechtlich bedenklich.

Was heute verbindlich gilt

Die Renten steigen jedes Jahr zum 1. Juli. Grundlage ist die Lohnentwicklung des Vorjahres und – bis 2031 geplant – die Haltelinie beim Rentenniveau von 48 Prozent. Zum 1. Juli 2025 betrug die Erhöhung 3,74 Prozent. Der aktuelle Rentenwert liegt seitdem bundeseinheitlich bei 40,79 Euro je Entgeltpunkt. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht nötig.

Rentenpaket 2025: Das plant die Bundesregierung

Die Regierung hat das Rentenpaket 2025 auf den Weg gebracht. Es soll das Rentenniveau von mindestens 48 Prozent bis 2031 sichern. Außerdem ist eine vollständige Gleichstellung bei Kindererziehungszeiten („Mütterrente III“) vorgesehen. Ältere sollen leichter weiterarbeiten können, wenn sie das möchten. Das Gesetz befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Eine differenzierte Rentenanpassung nach Rentenhöhe enthält das Paket nicht.

Rechtlicher Rahmen: Solidarität und Äquivalenz

Die gesetzliche Rente ist eine Sozialversicherung. Sie verbindet das Äquivalenzprinzip mit Solidarelementen. Solidarische Anteile sind heute bereits enthalten. Beispiele sind Zeiten der Kindererziehung oder Zurechnungszeiten bei Erwerbsminderung. Eine weitgehende Abkehr vom Äquivalenzprinzip hätte enge Grenzen. Darauf verweisen juristische Analysen.

Was eine „zweigeteilte“ Erhöhung praktisch bedeuten würde

Eine ungleiche Anpassung müsste gesetzlich klar geregelt werden. Es bräuchte Kriterien, Schwellen und Berechnungswege. Die Verwaltung der Renten würde komplexer. Streit über Übergangsregeln wäre wahrscheinlich. Verfassungsrechtliche Risiken kämen hinzu. Derzeit gibt es dazu keinen Referentenentwurf und keine Mehrheit. Die Diskussion bleibt politisch.

Häufig genannte Alternativen in der Debatte

Statt ungleicher Rentenerhöhungen diskutieren Fachleute andere Wege. Im Gespräch sind eine breitere Finanzierungsbasis, eine stärkere Einbindung weiterer Gruppen oder Anreize für längeres Arbeiten. Auch die Idee einer Erwerbstätigenversicherung wird regelmäßig genannt. Sie würde mehr Erwerbsgruppen ins System holen. Konkrete Regierungspläne dazu liegen aktuell nicht vor.

Was Sie jetzt konkret wissen sollten

Für laufende Renten bleibt die jährliche Anpassung nach geltendem Recht bestehen. 2025 hat die Erhöhung pünktlich gewirkt und gilt bundeseinheitlich. Die Debatte über differenzierte Anpassungen ändert daran nichts. Sollten sich Mehrheiten ändern, müsste der Gesetzgeber das Rentenrecht anpassen. Bis dahin gilt: Ihre Rentenerhöhung folgt der Lohnentwicklung und der Haltelinie.

Einordnung für Betroffene mit kleinen Renten

Eine gezielte Aufwertung kleiner Renten findet heute über andere Stellschrauben statt. Beispiele sind Zeiten der Kindererziehung oder Zuschläge bei älteren Erwerbsminderungsrenten.

Dazu kommt die Grundsicherung im Alter, wenn Einkommen nicht reicht. Diese Instrumente bleiben unabhängig von der Debatte bestehen. Prüfen Sie Ansprüche und lassen Sie sich beraten.

Was Sie im Blick behalten sollten

Verfolgen Sie die Beratungen zum Rentenpaket 2025. Achten Sie auf mögliche Änderungen beim Rentenniveau und bei Kindererziehungszeiten. Prüfen Sie Mitteilungen zur Rentenanpassung genau. Stimmen Beträge und Zeiten, ist nichts weiter zu tun. Bei Unklarheiten hilft die Rentenversicherung oder unabhängige Beratung.