Rente und Teilrente: Das passiert mit den restlichen Rentenansprüchen

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Sie können sich ihre Altersrente nicht nur voll auszahlen lassen, sondern auch als Teilrente. Das geht auch zusätzlich zum Gehalt, ohne dass Sie Abstriche beim Lohn hätten.

Der Teil muss mindestens zehn Prozent betragen, kann aber auch symbolisch bei 99,99 Prozent liegen. Die restlichen Ansprüche gehen nicht verloren. Ein Vorteil liegt darin, dass Abschläge, die bei einer Altersvollrente anfallen würden, in dder Teilrente nicht berechnet werden. Was aber passiert mit den restlichen Rentenansprüchen? Diese und weitere Fragen beantworten wir in diesem Artikel.

Welche Vorteile hat die Teilrente?

Inzwischen dürften Rentner unbegrenzt hinzuverdienen. Daher stellt sich die Frage, welchen Vorteil die Teilrente haben sollte? Ein Punkt, der viele Arbeitnehmer an der Teilrente reizt, ist, dass Sie bei der Teilrente weiter als Arbeitnehmer behandelt werden – und nicht als Vollrentner.

Das bedeutet: Teilrentner haben einen Anspruch auf Kranken-, Arbeitslosen- und Kurzarbeitergeld. Vollrentner haben diesen Anspruch nicht, da sie rechtlich nicht mehr als Erwerbstätige gelten.

Manche Vorteile gelten nur bis zur Regelaltersgrenze

Dieser Anspruch auf Krankengeld gilt aber nur bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze, und damit kommt dieser Vorteil auch nur dann zum Tragen, wenn Sie eine Teilrente im Rahmen einer Altersrente für langjährig Versicherte mit Abschlägen eingehen.

Die Pflege wird angerechnet

Vorteile gibt es auch bei der Pflege von Angehörigen. Bei der Teilrente, auch bei 99,9 Prozent wird dir diese Pflege bei deiner Rente angerechnet, bei einer vollen Altersrente nicht mehr.

Je höher der Pflegegrad der Angehörigen ist, desto mehr profitieren Sie von der Teilzeitrente. Bei einem Pflegegrad von 5, dem höchsten, lässt sich die monatliche Rente um 36,77 Euro pro Monat erhöhen, und das sind immerhin 440 Euro mehr pro Jahr. Bei dreijähriger Pflege würde sich ihre Rente sogar um rund 1000 Euro pro Jahr steigern.

Mit anderen Worten: Sie beziehen eine (Teil-) Rente und können zugleich die Rente erhöhen.

Das gilt auch für die Erwerbsarbeit. Bei einer Teilrente können Sie weiter Rentenbeiträge einzahlen – bei einer Vollrente ist das aus und vorbei.

Zuerst weniger Rente, aber auch weniger Abschläge

Wenn Sie eine Teilrente eingehen, dann erhalten Sie zwar zunächst weniger Rente, müssen aber auch bei einer vorzeitigen Rente weniger Abschläge leisten. Sie zahlen sogar noch in die Rentenkasse ein, sodass Sie bei einer späteren Altersvollrente mehr bekommen – und dieses Mehr können durchaus über hundert Euro sein.

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Bei einer Teilrente fallen Abschläge nämlich nur für den in Anspruch genommenen Betrag (die Prozente) an, der für die Teilrente gilt. Der Rest bleibt ohne Abschläge, wenn er erst ab der Regelaltersgrenze ausgezahlt wird.

Was passiert mit den restlichen Rentenansprüchen?

Eine der häufigsten Sorgen in Bezug auf die Teilrente ist, dass die nicht abgerufenen Rentenansprüche verfallen könnten. Diese Sorge ist jedoch unbegründet. Unabhängig davon, wie viel Prozent der Rentenansprüche man als Teilrente bezieht, bleiben die restlichen Ansprüche vollständig erhalten.

Diese können zu einem späteren Zeitpunkt, z. B. beim endgültigen Übergang in die Altersrente, in voller Höhe in Anspruch genommen werden. Das heißt, selbst wenn zunächst nur 10 % der Rente bezogen werden, kann der Rest jederzeit aufgestockt werden.

Kann man neben der Teilrente weiterhin arbeiten?

Ja, man kann neben der Teilrente weiterhin uneingeschränkt arbeiten. Die Höhe des Verdienstes hat keinen Einfluss auf den Rentenanspruch. Dies eröffnet die Möglichkeit, sich schrittweise aus dem Berufsleben zurückzuziehen und gleichzeitig sowohl einen Teil der Rente als auch das Einkommen aus einer Beschäftigung zu erhalten.

Was passiert, wenn man den Job während des Bezugs der Teilrente verliert?

Auch diese Frage wird bezüglich der Teilrente immer wieder gestellt. Denn viele Menschen, die neben der Teilrente arbeiten, fragen sich, ob sie im Falle eines Jobverlustes Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Grundsätzlich bleibt auch bei der Teilrente der Anspruch auf Arbeitslosengeld unter bestimmten Bedingungen bestehen.

Mehr Selbstbestimmung

Viele schätzen an der Teilrente die Flexibilität. Sie selbst entscheiden, wieviel Prozent ihrer Rente Sie in Anspruch nehmen, und Sie können jederzeit von der Altersteil- in die Altersvollrente wechseln.

Aufpassen bei der Betriebsrente

Eine gesetzliche Teilrente hat aber nicht nur Vorteile. Bei einer Betriebsrente müssen Sie besonders aufpassen. Informieren Sie sich, ob ein Bezug von Teilrente sich negativ auf die Betriebsrente auswirkt.

Je nach Arbeitsvertrag kann eine Teilrente im Ernstfall die Betriebsrente kosten oder dazu führen, dass diese gekürzt wird.