Rente: Trotz Anspruch wird Grundrente verweigert

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Derzeit sorgte die Tatsache, dass etwa die Hälfte aller grundrentenberechtigten Personen keine Grundrente erhielt, für große Empörung und Verwirrung. Laut Peter Knöppel, Rechtsanwalt und Rentenberater, seien viele Hunderttausende berechtigte Rentnerinnen und Rentner betroffen.

Was ist die Grundrente?

Die Grundrente ist ein Zuschlag zur gesetzlichen Rente, der sowohl für die Altersrente, Hinterbliebenenrente, Witwenrente/Witwerrente als auch für die Erwerbsminderungsrente gilt.

Rentnerinnen und Rentner in Deutschland, die Anspruch auf die Grundrente haben, erhalten zusätzlich zu dem aus der Rentenformel ermittelten Betrag einen individuellen Zuschlag für ihren Lebensunterhalt.

Laut neuen Auswertungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung in Berlin (DIW Berlin) wird dieser Zuschlag vorwiegend bei den Altersrenten gewährt.

So wurden zuletzt etwas mehr als 950.000 der 1,1 Millionen ausgezahlten Zuschläge auf Altersrenten gezahlt.

Zudem profitierten mehr Frauen als Männer. Im Rentenbestand waren mit 6,5 Prozent fast drei Mal so viele Rentnerinnen betroffen wie Männer (2,3 Prozent).

Die Grundrente setzt kleine Renten mit einem individuell errechneten Zuschlag herauf.

Warum erhalten die Hälfte der Berechtigten keinen Grundrentenzuschlag?

Im Jahr 2023 sorgte die Tatsache, dass etwa die Hälfte aller grundrentenberechtigten Personen keinen Zuschlag zur Grundrente erhielt, für große Empörung und Verwirrung. Laut dem Rentenexperten sind viele Hunderttausende berechtigte Rentnerinnen und Rentner betroffen.

Wer hat Anspruch auf die Grundrente?

Grundsätzlich haben etwa zwei Millionen Menschen in Deutschland Anspruch auf die Grundrente.

Diese Rente ist für Menschen vorgesehen, die mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten vorweisen können. Dazu zählen Zeiten der Beitragszahlung aufgrund von Erwerbstätigkeit, Kindererziehung oder Pflege.

Trotz dieser Berechtigung erhält nur etwa die Hälfte der Anspruchsberechtigten tatsächlich die Grundrente ausgezahlt.

Was ist der Grund für die Nichtauszahlung?

Die Hauptursache für die Nichtauszahlung des Grundrentenzuschlags ist die Einkommensanrechnung.

Dabei wird das Einkommen des Berechtigten und gegebenenfalls auch das des Ehegatten aus dem vorvergangenen Jahr herangezogen und auf den Grundrentenzuschlag angerechnet.

Das bedeutet, dass viele Rentnerinnen und Rentner aufgrund dieser Regelung keinen oder nur einen gekürzten Zuschlag erhalten, obwohl sie die erforderlichen Grundrentenzeiten vorweisen können.

Welche politischen Hintergründe spielen eine Rolle?

Die Einkommensanrechnung wurde maßgeblich von der CDU durchgesetzt. Ursprünglich war es das Versprechen der SPD und der Bundesregierung, dass Menschen, die 33 Jahre oder länger gearbeitet haben, diesen Zuschlag aus Respekt und Anerkennung für ihre Lebensleistung erhalten sollten.

Knöppel kritisiert, dass durch die Einkommensanrechnung dieser Respekt und die Anerkennung de facto mit Füßen getreten werden.

Die CDU habe auf diese Einkommensanrechnung bestanden, was letztlich dazu führte, dass viele berechtigte Personen den Grundrentenzuschlag nicht erhalten.

Wie geht es weiter?

Es bleibt abzuwarten, wie sich die rechtlichen Rahmenbedingungen weiterentwickeln. Aktuell entsprechen die Regelungen zur Einkommensanrechnung dem geltenden Recht, und die Deutsche Rentenversicherung setzt diese entsprechend um.

Allerdings stehen noch höchstrichterliche Urteile aus, die möglicherweise klären werden, ob diese Anrechnungsregelungen rechtlich haltbar sind.

Die Tatsache, dass so viele berechtigte Personen keinen Grundrentenzuschlag erhalten, sollte geändert werden. Es bleibt zu hoffen, dass zukünftige Entscheidungen und Gesetzesänderungen zu mehr Gerechtigkeit im Rentensystem führen werden.