Rente: Trotz 45 Rentenversicherungsjahre sind 1,8 Millionen Rentner armutsgefährdet

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Wer 45 Jahre in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt hat, ist nicht vor Armut geschützt. Das geht aus einer Kleinen Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke” an die Bundesregierung hervor. Demnach gelten rund 1,8 Millionen Rentner in Deutschland als armutsgefährdet, obwohl sie 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben.

Ein Drittel der Rentner trotz 45 Rentenjahre Armutsgefährdet

Wer 45 Rentenversicherungsjahre aufweist, kann nicht davon ausgehen, später nicht von Armut betroffen zu sein, wie eine aktuelle Auswertung zeigt. Rund 5 Millionen Menschen in Deutschland, die mindestens 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, beziehen eine Alters- oder Erwerbsminderungsrente. Davon erhalten 36 Prozent (etwa 1,8 Millionen Betroffene) erhalten nach Abzug der Eigenbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung eine Nettorente von maximal 1.251 Euro.

Damit liegen die Betroffenen unter der so genannten „Armutsgefährdungsschwelle“. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Sören Pellmann (Die Linke) an die Bundesregierung hervor.

Davon entfielen knapp 1,1 Millionen Fälle auf die alten Bundesländer und rund 750.000 Fälle auf Ostdeutschland. Wichtig ist, dass es sich bei diesen Renten nicht um die als Altersrente für besonders langjährig Versicherte bekannten Renten nach 45 Beitragsjahren handelt.

Das bedeutet, dass in den Renten, die in der Liste der Bundesregierung aufgeführt sind, auch Zeiten enthalten sein können, in denen der Rentenbezieher beitragsfreie Zeiten, wie z. B. eine Schul- oder Hochschulausbildung, zurückgelegt hat. Diese beitragsfreien Zeiten werden jedoch bei der Berechnung der Altersrente für besonders langjährig Versicherte nicht berücksichtigt. Besonders auffällig ist der Unterschied zwischen den alten Bundesländern und Ostdeutschland bei den Rentenzahlbeträgen unterhalb des Schwellenwertes.

Bundesregierung sieht keine Armutsgefahr

Die Bundesregierung betonte in ihrer Antwort an die Linken, dass die “Armutsgefährdungsschwelle” nicht zur Beurteilung der Rentenzahlbeträge geeignet sei. Ein Vergleich des Rentenzahlbetrags (auch “Nettorente” genannt) als alleinige Einkommensart sei nicht aussagekräftig, da in der Regel weitere Einkommensquellen im Haushalt vorhanden seien.

Ein solcher Vergleich des eigenen Einkommens mit einem statistischen Schwellenwert, der sich an der Einkommensverteilung orientiert, “gebe keine Auskunft über die individuelle Bedürftigkeit”, so die Bundesregierung.

Die Bundesregierung betonte zudem, dass “Rentenzahlungen nicht isoliert betrachtet werden dürfen, sondern die Gesamtsituation des Haushalts zu berücksichtigen ist”. Es gebe “verschiedene andere Einkommensquellen, die die finanzielle Situation beeinflussen können und nicht nur die Rentenhöhe. Die alleinige Konzentration auf die Höhe der Rente kann daher keine umfassende Beurteilung der individuellen Einkommenssituation liefern”. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die “Armutsgefährdungsschwelle” ein statistisches Maß sei, das nur für “statistische Zwecke” verwendet wird.

Linke fordert zusätzliche Rentenerhöhung

Die Linke fordert aufgrund der steigenden Inflation und geringen Renten eine außerplanmäßige Rentenerhöhung von mindestens 10 Prozent. Diese solle zusätzlich zur regulären Rentenanpassung umgesetzt werden.

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