Rente: So klappt es bei der Erwerbsminderungsrente mit dem Extra-Einkommen

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Die Grรผnde, warum Beschรคftigte dauerhaft nicht mehr oder nicht mehr Vollzeit arbeiten kรถnnen, sind vielfรคltig. Die Erwerbsminderungsrente bietet in diesen Fรคllen eine finanzielle Absicherung. In vielen Fรคllen deckt sie jedoch das Risiko der Erwerbsminderung nur unzureichend ab. Das liegt an den Rentenreformen der 2000er, durch die unter dem Stichwort der Eigenverantwortung viele sinnvolle Leistungen gekรผrzt wurden.

Definition und Arten der Erwerbsminderungsrente

Die Erwerbsminderungsrente unterscheidet sich in zwei Varianten: die Rente wegen voller Erwerbsminderung und die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Die volle Erwerbsminderungsrente steht Personen zu, die aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung fรผr mindestens sechs Monate weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kรถnnen.

Die teilweise Erwerbsminderungsrente greift, wenn Betroffene noch drei bis sechs Stunden tรคglich arbeiten kรถnnen. Voraussetzung ist in beiden Fรคllen, dass der Anspruchsteller in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat.

Anspruchsvoraussetzungen fรผr die Erwerbsminderungsrente

Damit ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente geltend gemacht werden kann, mรผssen verschiedene Voraussetzungen erfรผllt sein. Zunรคchst ist die allgemeine fรผnfjรคhrige Wartezeit entscheidend. Diese verlangt, dass der Antragsteller mindestens fรผnf Jahre Pflichtbeitrรคge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat.

Beitrรคge kรถnnen nicht nur durch eine abhรคngige, sozialversicherungspflichtige Beschรคftigung erfolgen, sondern auch durch den Bezug von Krankengeld oder Arbeitslosengeld I, sowie durch Kindererziehungszeiten oder Pflege von Angehรถrigen.

Minijobs kรถnnten bei Wartezeit angerechnet werden

Geringfรผgige Beschรคftigungen, wie Minijobs, kรถnnen nur dann zur Wartezeit gezรคhlt werden, wenn der Beschรคftigte Rentenversicherungsbeitrรคge aus eigenen Mitteln leistet.

Ohne diese Beitragszahlung wird die Beschรคftigungszeit nur teilweise angerechnet. Dies bedeutet, dass bei einem Monatseinkommen von 538 Euro lediglich vier Monate der Wartezeit angerechnet werden, sofern keine eigenen Beitrรคge geleistet werden.

Eine weitere Bedingung ist, dass der Antragsteller in den letzten fรผnf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre rentenversicherungspflichtig tรคtig war. Auch hier gelten geringfรผgige Beschรคftigungen nur dann als rentenversicherungspflichtig, wenn eigene Beitrรคge gezahlt wurden.

Unter besonderen Umstรคnden kann der fรผnfjรคhrige Zeitraum auch verlรคngert werden, beispielsweise fรผr Mutterschutzzeiten. Zeiten von Erwerbslosigkeit oder Krankheit werden jedoch nur bei Personen, die vor ihrem 25. Geburtstag betroffen waren, angerechnet.

Beginn und Dauer der Erwerbsminderungsrente

Sind alle Voraussetzungen erfรผllt und erweist sich eine RehabilitationsmaรŸnahme als erfolglos, wird in der Regel ab dem siebten Monat der Erwerbsminderung eine befristete Erwerbsminderungsrente gezahlt. Die Rente kann danach auf Antrag verlรคngert werden, sollte weiterhin eine Erwerbsminderung bestehen.

Die Rentenhรถhe wird dabei so berechnet, als wรคre der Durchschnitt der bisher geleisteten Beitrรคge bis zur Regelaltersgrenze, derzeit 65 Jahre und zehn Monate, weitergezahlt worden. In der Berechnung wird jedoch darauf geachtet, dass die letzten vier Jahre keine negativen Auswirkungen auf die Rentenhรถhe haben.

Trotz dieser Regelung wird die Erwerbsminderungsrente um 10,8 Prozent gekรผrzt, was zu einer geringeren finanziellen Leistung fรผhren kann.

Hinzuverdienst bei voller und teilweiser Erwerbsminderungsrente

Zum 1. Januar 2024 steigen die Hinzuverdienstgrenzen fรผr Renten wegen verminderter Erwerbsfรคhigkeit. Ab diesem Zeitpunkt betrรคgt die jรคhrliche Mindesthinzuverdienstgrenze bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung 37.117,50 Euro, wรคhrend sie bei Renten wegen voller Erwerbsminderung bei 18.558,75 Euro liegt.

Diese Grenze entspricht drei Achteln der 14-fachen monatlichen BezugsgrรถรŸe bei einem Leistungsvermรถgen von weniger als drei Stunden tรคglich. Fรผr die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung betrรคgt die neue Hinzuverdienstgrenze sechs Achtel der 14-fachen monatlichen BezugsgrรถรŸe, sofern das Leistungsvermรถgen zwischen drei und sechs Stunden tรคglich liegt.

Sollte vor dem Eintritt der teilweisen Erwerbsminderung ein hรถheres Einkommen erzielt worden sein, gilt eine entsprechend hรถhere, individuell dynamische Hinzuverdienstgrenze.

Rechenbeispiele fรผr den Hinzuverdienst

  • Beispiel 1: Petra L. bezieht eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Sie arbeitet von Januar bis August 2,5 Stunden tรคglich und verdient monatlich 1 000 Euro, das sind im Jahr 8 000 Euro. Die jรคhrliche Hinzuverdienstgrenze von 18 558,75 Euro ist eingehalten, die Rente wird nicht gekรผrzt.
  • Beispiel 2: Tobias H. bezieht eine Rente wegen voller Erwerbsminderung in Hรถhe von 950 Euro monatlich. Daneben รผbt er noch eine Beschรคftigung mit einer tรคglichen Arbeitszeit von 2,5 Stunden aus. Mit einem Jahresverdienst von 19 158,75 Euro aus dieser Beschรคftigung รผberschreitet er die jรคhrliche Hinzuverdienstgrenze von 18 558,75 Euro um 600 Euro. Die 600 Euro werden nun in einen monatlichen Betrag umgerechnet. Ein Zwรถlftel von 600 Euro sind 50 Euro. Von diesen 50 Euro werden 40 Prozent, also 20 Euro, auf die Rente angerechnet. Die Monatsrente vermindert sich also um 20 Euro auf einen Betrag von 930 Euro.

Hinzuverdienstgrenze und Hinzuverdienstdeckel

Liegt das Einkommen รผber der jeweiligen Hinzuverdienstgrenze, wird ein Teil der Rente gekรผrzt. Konkret werden 40 Prozent des zusรคtzlichen Einkommens, das รผber der Grenze liegt, von der Rente abgezogen. Neben der allgemeinen Hinzuverdienstgrenze gibt es auch den sogenannten Hinzuverdienstdeckel.

Wird dieser รผberschritten, wird die Rente um den vollen รœberbetrag gekรผrzt. Ziel dieser Regelung ist es, zu verhindern, dass das Gesamteinkommen aus Rente und Erwerbstรคtigkeit das hรถchste Einkommen der letzten 15 Jahre รผbersteigt.