Rente: Rückwirkende EM-Rentengewährung die eine Rückzahlung verursacht

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Wie wird die rückwirkende Rentengewährung und die damit verbundenen Leistungen rückabgewickelt und steuerlich behandelt?

N., Kläger, geboren 1964, erkrankte allmählich immer schwerer. Nachdem er hoffte, nach einem halben Jahr wieder arbeitsfähig zu sein, stellte seine Krankenkasse seine Erwerbsfähigkeit als erheblich gefährdet dar und forderte ihn auf, einen Reha-Antrag zu stellen.

Was viele nicht wissen: Ein Reha-Antrag kann in einen Rentenantrag umgedeutet werden, wenn die Erwerbsfähigkeit nicht wiederhergestellt werden kann. Denn Krankenkassen versuchen oft, die Kosten auf die Rentenkassen zu verlagern.

Neumann stellt Reha-Antrag

Am 1. Juli 2021 beantragte der Betroffene die Reha und erhielt auch schnell einen Platz. Während seiner Reha wurde im vorläufigen Entlassungsbericht seine Arbeitsunfähigkeit bestätigt.

Nach einigen Wochen erhielt er den endgültigen Reha-Bericht, der feststellte, dass er in seinem bisherigen Job nicht mehr als drei Stunden täglich arbeiten kann, was auf eine vollständige Erwerbsminderung hindeutet.

Laut Reha-Bericht ist Neumann nicht mehr erwerbsfähig

Der Reha-Bericht bestätigte, dass N. auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt keine Tätigkeiten mehr als drei Stunden täglich ausüben kann. Dennoch passierte zunächst nichts.

Vor der Coronazeit hätte N. vermutlich eine Aufforderung zur Einreichung von Rentenantragsvordrucken erhalten, doch aufgrund der Pandemie verzögerten sich die Bearbeitungszeiten bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) erheblich.

Während er weiterhin Krankengeld bezog, das höher als die erwartete Rente war, wartete er weiter ab.

Kurz vor Ablauf des Krankengeldanspruchs wurde er von der Krankenkasse informiert, dass er sich arbeitslos melden müsse.

Arbeitsagentur bewilligt ALG

Nun bezog er Arbeitslosengeld, das niedriger als das Krankengeld, aber immer noch etwas höher als die Erwerbsminderungsrente war. Da N. sich nach einer stabileren Einkommensquelle sehnte, stellte er schließlich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente.

DRV bewilligt rückwirkend Erwerbsminderungsrente

Nach vielen Verzögerungen und Rückfragen zur Hinzuverdienstgrenze erhielt N. schließlich den Rentenbescheid. Dieser Bescheid erläuterte die bewilligte Rente, ab wann sie gilt, ob sie befristet ist und in welcher Höhe sie ausgezahlt wird. Der Betroffene erhielt rückwirkend ab dem 1. Juli 2021 eine Erwerbsminderungsrente in Höhe von netto 1.400 € pro Monat.

Der Rentenbescheid

Abrechnung der Nachzahlung

Die rückwirkende Rentenbewilligung führte jedoch zu einer Nachzahlung von 18.200 € (13 x 1.400 €). In den 13 Monaten hatte N. zunächst zehn Monate Krankengeld in Höhe von 1.800 € pro Monat und anschließend Arbeitslosengeld in Höhe von 1.600 € pro Monat bezogen.

Die Nachzahlung für die Krankengeldmonate ging vollständig an die Krankenkasse, die nur die Differenz von 400 € pro Monat nicht zurückfordern konnte. Ebenso erhielt die Arbeitsagentur für die Monate mit Arbeitslosengeld die entsprechenden Beträge zurück, während N. die Differenz von 200 € pro Monat behalten konnte.

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Verzinsung

Nachzahlungsbeträge sind gemäß § 44 SGB I zu verzinsen. In seinem Fall bleibt jedoch keine Nachzahlung übrig, da die Beträge vollständig an die Krankenkasse und die Arbeitsagentur gingen.

In anderen Fällen sollte jedoch geprüft werden, ob eine Verzinsung erfolgt.

Progressionsvorbehalt in der Einkommensteuererklärung

N. erstellte seine Steuererklärung normalerweise selbst. Er wusste, dass Arbeitslosen-, Übergangs- und Krankengeld steuerfrei sind, aber dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Diese Leistungen erhöhen den Steuersatz, der auf das zu versteuernde Einkommen angewendet wird.

Renten in der Einkommensteuererklärung

Renten sind steuerpflichtig, da während des Erwerbslebens gezahlte Beiträge zur Altersvorsorge zunehmend von der Steuer abgesetzt werden können. Für Rentner, die im Jahr 2021 in Rente gehen, beträgt der steuerpflichtige Ertragsanteil der Rente 81 %. Seine jährliche Rente von 21.600 € wird somit zu 81 % (17.496 €) besteuert.

Was ist mit der rückwirkenden Bewilligung?

Im Steuerrecht gilt das Zuflussprinzip. Die rückwirkende Rente wird anstelle von Kranken- und Arbeitslosengeld in Höhe des Erstattungsanspruchs der Krankenkasse und der Agentur für Arbeit angerechnet. N. muss die Rente ab dem 1. Juli 2021 in seiner Steuererklärung angeben.

Außerordentliche Einkünfte und die Fünftelregelung

N. meinte, die rückwirkenden Zahlungen müssten als außerordentliche Einkünfte gemäß der Fünftelregelung (§ 34 EStG) behandelt werden.

Das Finanzgericht Münster entschied jedoch, dass diese Regelung nicht anwendbar ist. Die erhaltenen Leistungen aus Arbeitslosen-, Kranken- und Übergangsgeld sind im Mantelbogen der Steuererklärung anzugeben.

Rückabwicklung bei bereits ergangenem Steuerbescheid

Selbst wenn N. bereits seinen Steuerbescheid vom letzten Jahr erhalten hat, wird nach dem Zuflussprinzip rückabgewickelt. Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (Az. XR 30/14) besagt, dass die Rente die Leistungen von Kranken- und Arbeitslosengeld ersetzt.

Fazit: Ein schwerer, aber letztlich vorteilhafter Prozess

Die rückwirkende Bewilligung von Erwerbsminderungsrenten wird zunehmend häufiger, insbesondere aufgrund der verlängerten Verfahrenszeiten und Wartezeiten auf Gutachtertermine. Obwohl der Prozess langwierig und komplex sein kann, profitiert der Betroffene letztlich von der Verzögerung, da er keine Beträge zurückzahlen muss.

Schwieriger wird es für Betroffene, die in Bürgergeld abrutschen, da dann mehrere Behörden gleichzeitig Leistungen erbringen müssen.