Bei Grundsicherungsempfängern führt die Rentenerhöhung nicht zu mehr Haushaltseinkommen, sondern zu unnötigem Ärger und Verunsicherung. Grund dafür ist die Kombination aus Zuflussprinzip und die Vorauszahlung der Grundsicherung.
Vorauszahlung von Sozialleistungen
Die Vorauszahlung bedeutet, dass Ende Juni nicht das Geld für Juni, sondern für Juli ausgezahlt wird. Grundsicherung wird, wie auch das Bürgergeld im voraus erbracht. (§44 Abs4 SGB XII)
Zuflussprinzip
Das Zuflussprinzip besagt, dass Einkommen in dem Monat angerechnet wird, in dem es verfügbar wird. Wenn also irgendwann im Juli ein Einkommen erzielt wird, wird es im Juli angerechnet und es wird entweder weniger Geld für Juli ausgezahlt oder Geld zurückgefordert.
Beispiel
(Ohne Berücksichtigung von Brutto und Netto)
Peter bekommt 800€ Rente. Diese wird um 35,12€ (4,39%) erhöht. Das Sozialamt zahlt daher (wenn es den Bescheid früh genug ändert) Ende Juni für Juli 35,12€ weniger aus. Ende Juli bekommt Peter dann 35,12€ mehr Rente.
Für Peter bedeutet es, dass er im Juli mit 35,12€ weniger auskommen muss als sonst – er ist über die Rentenerhöhung eher verärgert. Die Zahlung der Rente Ende Juli wird im Juli angerechnet. Da im Juli die höhere Rente zufließen wird, bekommt er Ende Juni 35,12€ weniger.
Wurde die Änderung erst im Juli oder später (nach Einreichung des neuen Rentenbescheids) vorgenommen, werden die “überzahlten” 35,12€ zurück gefordert.
Keine Bagatellgrenze in der Grundsicherung
Leider gibt es beim Sozialamt im Gegensatz zum Bürgergeld keine 50€ Bagatellgrenze, so dass Peter die 35,12€ tatsächlich erstatten muss.
So werden Grundsicherungsempfäner durch die Rentenerhöhung nicht mehr, sondern weniger Geld zum Leben haben.
Rechtsgrundlagen
Vorauszahlung der Grundsicherung: §44 Abs 4 SGB X
Zuflussprinzip:
Von der Rechtssprechung entwickelt, beruht auf §2 Abs1 SGB XII, wird sehr deutlich in §37a SGB XII.
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Simon alias “Sozi Simon” ist Sozialarbeiter aus Leidenschaft. Kämpfer für mehr Gerechtigkeit und gegen das Verschweigen/Verweigern von staatlicher Unterstützung. Er ist Mitautor des SGB II & SGB XII Leitfadens von A-Z. Simon ist insbesondere bei Twitter für seine Ratgeber-Tweets bekannt und seit 2022 freier Autor bei Gegen-Hartz.de