Rentenzeiten sichern auch bei Arbeitslosengeld II (ALG II)
Wer wegen des eigenen Vermögens oder der Einkünfte des Ehegatten keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II hat, sollte es trotzdem beantragen. Denn selbst bei einer Ablehnung des Antrags wegen fehlender Bedürftigkeit können Zeiten der Arbeitslosigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet werden. Diese Zeiten der Arbeitslosigkeit werden als sogenannte Anrechungszeit dem Rentenkonto gutgeschrieben. Anrechnungszeiten helfen, einen bestehenden Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung zu sichern. Sie werden auch auf die Wartezeit von 35 Jahren für eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen oder für langjährig Versicherte angerechnet. Wer von vornherein keinen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellt schädigt sich bei der Rente möglicherweise selbst: Diese Zeit ist eine Lücke und kann zum Verlust eines bestehenden Schutzes für den Fall der Erwerbsminderung führen.
Weitere Informationen gibt es in den Service-Zentren der Deutschen Rentenversicherung Rheinland, bei den Versichertenältesten und am kostenlosen Bürgertelefon unter 0800 100048013.
Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland mit Sitz in Düsseldorf betreut rund 7 Millionen Kunden in den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln und zahlt etwa 1,4 Millionen Renten aus. Mit ihren 13 wohnortnahen Service-Zentren ist sie regionaler Ansprechpartner in Fragen der Altersvorsorge und Rehabilitation. (PM von Deutsche Rentenversicherung Rheinland, veröffentlicht 06.02.07)
- Über den Autor
- Letzte Beiträge des Autors