Rente mit Jahrgang 1965 – mit oder ohne Abschläge

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Wann können Sie mit dem Jahrgang 1965 in Rente gehen? Das kommt darauf an, wie lange Sie in der Rentenkasse versichert sind, ob Sie Abschläge in Kauf nehmen, oder ob Sie eine Schwerbehinderung aufweisen.

Wir klären, wann für ihr Geburtsjahr der reguläre Renteneintritt einsetzt, was Sie beachten müssen, und wann Sie früher in Rente gehen können.

Das Regelalter ist 67 Jahre

Das Alter für den regulären Renteneintritt beträgt bei ihrem Jahrgang 67 Jahre. Wenn Sie mindestens fünf Jahre in der Rentenversicherung gezählt werden, dann haben Sie Anspruch auf eine reguläre Altersrente und können mit 67 Jahren in den Ruhestand treten, aber nicht früher.

Die Wartezeit

Manche wissen es nicht und erleben eine unangenehme Überraschung. Die gesetzliche Altersrente gibt es nur nach einer Wartezeit bei der Rentenkasse.

Sie müssen also erst einmal mehrere Jahre in der Rentenkasse sozialversichert gewesen sein, bevor Sie überhaupt einen Anspruch auf eine gesetzliche Rente haben.

Diese Zeit nennt sich Wartezeit. Darunter fallen erst einmal alle Pflichtversicherungszeiten, in denen Sie monatlich Beiträge an die Rentenversicherung abführten.

Angerechnete Zeiten

Allerdings, und zum Glück für Teilzeitbeschäftigte, Eltern, die Kinder erzogen oder Menschen, die Angehörige pflegen, rechnet die Rentenversicherung auch Zeiten an, in denen keine Beiträge gezahlt werden konnten, und ebenso freiwillige Beiträge.

Zeiten der Kindererziehung, Pflege, Ausbildung und Studium, Wehr- und Ersatzdienst rechnet die Rentenkasse an, ebenso Arbeitslosigkeit (Bürgergeld und andere Sozialleistungen nicht).

Die Bedingungen sind bei den jeweiligen Rentenformen unterschiedlich, und bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte am härtesten. Hier zählt das Studium nicht als Wartezeit, und Arbeitslosigkeit in den zwei Jahren vor der Frührente nur bei Insolvenz und Schließung des Betriebs.

Die Rente für langjährig Versicherte

Eine frühere Rente ist für langjährig Versicherte möglich. Wenn Sie mindestens 35 Jahre Wartezeit bei der Rentenkasse angerechnet bekommen, dann haben Sie Anspruch auf diese Rentenform.

Hier können Sie bis zu vier Jahre früher in Rente gehen, müssen dafür aber Abschläge zahlen. Diese betragen 0,3 Prozent pro Monat und bleiben den Rest des Lebens als Minus erhalten. Maximal umfassen die Abschläge 14,4 Prozent ihrer Rentenbezüge.

Sie können also mit Abschlägen mit 63 Jahren in Rente gehen.

Die Rente für besonders langjährig Versicherte

Keine Abschläge müssen Sie bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte leisten und können trotzdem zwei Jahre vorzeitig in Ruhestand treten.

Die Voraussetzung ist, dass Sie mindestens 45 Jahre in der Rentenversicherung nachweisen müssen und davon zumindest 18 Jahre pflichtversichert waren.

Mit dieser Rente können Sie mit 65 Jahren in den Ruhestand gehen.

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Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Diese Rentenform ist am flexibelsten, denn sie verbindet die vorzeitige Rente ohne Abschläge und die Frührente mit Abschlägen.

Sie müssen als Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung mindestens 35 Jahre Wartezeit bei der Rentenkasse erbringen. Die Voraussetzung ist außerdem, dass zum Rentenbeginn eine Schwerbehinderung vorliegt.

Dies kann auch rückwirkend festgestellt werden, und auch dann muss Ihnen diese Rente möglich sein. Endet eine Schwerbehinderung jedoch vor dem anvisierten Rentenbeginn, dann verlieren Sie den Anspruch.

Die Vorteile bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen sind, dass Sie erstens zwei Jahre früher ohne Abschläge in Rente gehen können, und zweitens weitere drei Jahre mit Abschlägen.

Sie können also ohne Abschläge das Erwerbsleben mit 65 Jahren beenden – und mit Abschlägen sogar mit 62 Jahren.