Rente: Rentenzuschlag steigt ab 2025 – viele Rentner profitieren doppelt

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Ab dem 1. Januar 2025 treten neue Regelungen bei der Rente in Kraft, die für viele Rentnerinnen und Rentner gelten.

Die Änderungen beziehen sich insbesondere auf die Einkommensfreibeträge bei der Grundrente. Der Hintergrund dieser Neuerungen liegt in der Anpassung des Rentenwerts, die bereits seit dem 1. Juli 2024 gilt und somit die Berechnungsgrundlage für die neuen Einkommensfreigrenzen bildet.

Warum werden die Einkommensfreibeträge erhöht?

Der Hauptgrund für die Erhöhung der Einkommensfreibeträge ist der gestiegene Rentenwert.

Dieser Anstieg bedeutet, dass ab Januar 2025 auch die Einkommensfreigrenzen angehoben werden.

Die Erhöhung soll gewährleisten, dass Rentnerinnen und Rentner, die Anspruch auf den Grundrentenzuschlag haben, von den erhöhten Freibeträgen profitieren und somit möglicherweise höhere Zuschläge erhalten können.

Was bedeutet dies für Rentnerinnen und Rentner mit Grundrentenzuschlag?

Für viele Rentnerinnen und Rentner, die derzeit einen Grundrentenzuschlag erhalten oder in der Vergangenheit erhalten haben, könnte die Anpassung eine positive Nachricht sein.

Die Erhöhung der Einkommensfreibeträge bedeutet, dass mehr Rentnerinnen und Rentner von einem höheren Grundrentenzuschlag haben könnten.

Und ganz wichtig: Die Anpassung könnte es zudem dazu führen, dass einige Menschen, die aufgrund einer Anrechnung von Einkommen bisher keinen Grundrentenzuschlag bekommen haben, diesen ab Januar 2025 erstmals ausgezahlt bekommen.

Wie wirkt sich die Einkommensanrechnung auf den Grundrentenzuschlag aus?

Die Berechnung des Grundrentenzuschlags basiert auf der Einkommensanrechnung. Wenn das Einkommen, das zur Berechnung herangezogen wird, zu hoch ist, kann dies dazu führen, dass der Grundrentenzuschlag reduziert oder gar nicht ausgezahlt wird.

Dies führte Anfang 2024 nämlich zu Ärger bei vielen Rentnerinnen und Rentnern, als zuvor bewilligte Zuschläge gekürzt oder gestrichen wurden.

Doch ab Januar 2025 könnte sich dies ändern: Durch den gestiegenen Einkommensfreibetrag und die damit einhergehenden neuen Anrechnungsgrenzen könnte der Grundrentenzuschlag für viele Rentnerinnen und Rentner wieder ansteigen.

Was ist mit dem zu versteuernde Einkommen?

Das zu versteuernde Einkommen ist ein wichtiger Faktor bei der Anrechnung auf den Grundrentenzuschlag.

Im Jahr 2025 können einige Rentnerinnen und Rentner erstmals wieder einen Zuschlag erhalten, den sie in der Vergangenheit aufgrund einer höheren Einkommensanrechnung nicht bekommen haben.

Dies kann eintreten, wenn das zu versteuernde Einkommen aus den vergangenen Jahren im Jahr 2025 bei der Anrechnung nicht mehr berücksichtigt wird oder wenn es signifikant gesunken ist.

Die Rentenversicherung führt einmal jährlich am 30. September eine Datenabfrage durch, um die Einkommensverhältnisse der Rentnerinnen und Rentner zu erfassen.

Falls sich herausstellt, dass das Einkommen aus den relevanten Vorjahren gesunken ist oder nicht mehr angerechnet werden muss, kann dies dazu führen, dass ab Januar 2025 der Grundrentenzuschlag ausgezahlt wird.

Welche Auswirkungen hatten die bisherigen Regelungen?

Anfang 2024 kam es zu zahlreichen Beschwerden, da viele Rentnerinnen und Rentner überrascht feststellten, dass ihr Grundrentenzuschlag gekürzt oder komplett gestrichen wurde.

Der Grund hierfür lag in der Einkommensanrechnung, die ergab, dass die Einkommen der Betroffenen zu hoch waren, um weiterhin Anspruch auf den Zuschlag zu haben. Diese Erfahrung führte zu erheblichem Unmut und zahlreichen Rückfragen bei Rentenberatern und der Rentenversicherung.

Was können Rentnerinnen und Rentner ab Januar 2025 erwarten?

Ab Januar 2025 könnte sich die Lage für viele Rentnerinnen und Rentner deutlich verbessern. Zum einen gibt es höhere Einkommensfreibeträge, die zu einem höheren Grundrentenzuschlag führen können. Zum anderen kann es bei manchen Rentnerinnen und Rentnern dazu kommen, dass Einkommen aus den Vorjahren nicht mehr angerechnet wird, was ebenfalls die Auszahlung eines Grundrentenzuschlags begünstigt.

Diese Kombination von Faktoren – ein höherer Einkommensfreibetrag und die mögliche Nichtberücksichtigung früherer Einkommen – könnte für viele Betroffene ab Januar 2025 eine spürbare finanzielle doppelte Entlastung bedeuten.

Was sollten Rentnerinnen und Rentner jetzt tun?

Rentnerinnen und Rentner, die Anspruch auf einen Grundrentenzuschlag haben oder hatten, sollten die Änderungen ab Januar 2025 genau im Blick behalten.

Es kann sich lohnen, die Einkommensentwicklung und die Anrechnungsregeln zu prüfen und gegebenenfalls Rat bei Experten wie Rentenberatern einzuholen.

Rechtsanwalt und Rentenberater Peter Knöppel von Rentenbescheid24.de rät dazu, die persönliche Rentensituation im Auge zu behalten und mögliche Veränderungen zu berücksichtigen. „Ich hoffe, dass alle Anspruchsberechtigten den Grundrentenzuschlag bekommen, den sie verdienen“, betont auch der Rentenexperte und Rechtsanwalt Peter Knöppel und verweist auf die Bedeutung dieser zusätzlichen Leistungen für die finanzielle Stabilität vieler Rentnerinnen und Rentner.