Gestern hatten wir berichtet, dass die Rentenerhöhung im Jahr 2024 allein aus rechtlicher Sicht nicht angetastet werden darf. Rentenberater und Rechtsanwalt Peter Knöppel erklärte, dass dies nicht möglich sei. Nun will die Bundesregierung offenbar mit einem “fragwürdigen Trick” die Rentenanpassung niedriger ausfallen lassen.
Update 18.12.2023:
Die Bundesregierung muss aufgrund der Haushaltslage auch im Sozialbereich sparen. Doch die Rentenerhöhung sei hiervon nicht betroffen, wie nun das Bundesarbeitsministerium in einer aktuellen Mittelung betonte: „Die Kürzung des Bundeszuschusses hat keine Auswirkungen auf die Rentenanpassung im Jahr 2024“.
Denn: „Die Rentenanpassung bestimmt sich nicht nach der Höhe des Bundeszuschusses oder nach der Rücklagenhöhe der Rentenversicherung. (…) Die gesetzlich festgeschriebene Rentenanpassung bestimmt sich im Wesentlichen nach der Lohnentwicklung. Außerdem kann heute noch nicht die Höhe der Rentenanpassung vorhergesagt werden, die Werte zur Berechnung der Rentenanpassungshöhe liegen erst im März 2024 vor“, erklärte das Ministerium weiter.
Einsparungen von drei Milliarden Euro im Sozialbereich geplant
Wird die bisher versprochene Unantastbarkeit der Renten durch die aktuellen Kürzungspläne der Regierung gebrochen? Trotz der klaren Zusagen von Bundeskanzler Olaf Scholz zu Rentenkürzungen nach dem Karlsruher Haushaltsurteil sieht der neue Haushaltsentwurf nun auch für 2024 Maßnahmen vor, die sich indirekt auf die diesjährige Rentenerhöhung zum 1. Juli 2024 auswirken können.
Die Ampel-Regierung unter Sozialminister Hubertus Heil will im Sozialbereich insgesamt drei Milliarden Euro einsparen. Die Kürzungen, die rund 40 Prozent des Gesamthaushalts 2024 ausmachen, betreffen verschiedene Bereiche, unter anderem sollen 1,5 Milliarden Euro bei der Bundesagentur für Arbeit eingespart werden. Kritisiert wird auch eine fragwürdige Vorgehensweise.
Rentenzuschuss soll mit Trick gekürzt werden
Eine rechtlich besonders umstrittene Maßnahme ist die Kürzung des Rentenzuschusses. Ursprünglich war geplant, den Zuschuss um 600 Millionen Euro zu kürzen. Nun soll dieser Betrag auf 1,2 Milliarden Euro verdoppelt werden. Der Rentenzuschuss ist eigentlich für nicht beitragsfinanzierte Leistungen wie die Mütterrente oder die Grundsicherung im Alter gedacht.
Die Rentenversicherung hatte sich bereits im Sommer besorgt über die Kürzung geäußert und betont, wie wichtig eine verlässliche Finanzierung für das Vertrauen in den Sozialstaat sei. Nun zeichnet sich ab, dass die Kürzungen noch drastischer ausfallen werden als bisher geplant.
Ungewissheit bezüglich der Rentenerhöhung 2024
Die geplante turnusmäßige Rentenerhöhung im kommenden Jahr ist damit in Frage gestellt. Die Rentenerhöhung wird üblicherweise im Frühjahr festgelegt und tritt zum 1. Juli in Kraft. Ursprünglich war eine Erhöhung um 3,5 Prozent geplant. In diesem Jahr stiegen die Renten im Westen um 4,39 Prozent und im Osten sogar um 5,86 Prozent.
Gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland versucht Sozialminister Hubertus Heil die Wogen zu glätten. Er betont, die Kürzung des Rentenzuschusses habe “kurz- und mittelfristig keine Auswirkungen auf die Beitragssatzentwicklung und ist mit der Stabilisierung des Rentenniveaus vereinbar”. Welche Maßnahmen stattdessen ergriffen werden, um die angestrebten Einsparungen zu erzielen, bleibt jedoch offen.
Kann die Rentenerhöhung auch ganz ausfallen?
Rechtsanwalt und Rentenexperte Peter Knöppel weist in diesem Zusammenhang auf die gesetzliche Verankerung der Rentenanpassung im Sozialgesetzbuch hin. In den Paragraphen 65 und 68 SGB VI sei klar geregelt, dass die Rentenanpassung unabhängig von der Haushaltslage zu erfolgen habe.
Eine willkürliche Aussetzung durch die Bundesregierung “ist gesetzlich nicht vorgesehen und würde eine Gesetzesänderung erfordern”, so Knöppel.
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention und im Reha-Sport für Menschen mit Schwerbehinderungen tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprävention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.