Bundesagentur für Arbeit soll 5,2 Milliarden Euro zurückzahlen

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Die Bundesregierung erwartet von der Bundesagentur für Arbeit (BA) eine Rückzahlung von insgesamt 5,2 Milliarden Euro für die Jahre 2024 bis 2027. Dies geht aus Informationen aus Regierungskreisen hervor, die im Rahmen der Etat-Einigung bekannt wurden.

Die BA soll damit einen Teil der während der Corona-Pandemie erhaltenen Zuschüsse, insbesondere für Kurzarbeitergeld, zurückzahlen. Dieser Schritt markiert eine rückwirkende Umwandlung von Teilen eines Zuschusses aus dem Bundeshaushalt 2021 oder eines Darlehens aus dem Bundeshaushalt 2020, das auf gesetzlicher Grundlage zu einem Zuschuss wurde.

Die erwartete Rückzahlung

Die Bundesregierung plant im Rahmen der Etat-Einigung eine Rückzahlung von 1,5 Milliarden Euro pro Jahr von der BA für die Jahre 2024 und 2025 und 1,1 Milliarden Euro pro Jahr für 2026 und 2027.

Insgesamt beläuft sich die geforderte Rückzahlung auf 5,2 Milliarden Euro über einen Zeitraum von vier Jahren. Die Bundesagentur für Arbeit soll somit einen Teil der Mittel zurückführen, die sie während der Corona-Pandemie als Zuschüsse erhalten hatte, insbesondere für das Kurzarbeitergeld.

Hintergründe der rückwirkenden Umwandlung

Die rückwirkende Umwandlung von Teilen eines Zuschusses aus dem Bundeshaushalt 2021 oder eines Darlehens aus dem Bundeshaushalt 2020, das auf gesetzlicher Grundlage zu einem Zuschuss wurde, ist bisher unbekannt.

Die gesetzliche Grundlage dieser Umwandlung und des damit verbundenen oder direkten Entzugs von Beitragseinnahmen zu Lasten der BA wirft Fragen auf. Ein Blick ins Grundgesetz verdeutlicht nämlich, dass der Bund die Zuschüsse zu den Lasten der Sozialversicherung trägt, einschließlich der Arbeitslosenversicherung und der Arbeitslosenhilfe.

Im Jahr 2020 erhielt die Bundesagentur für Arbeit ein “überjähriges Darlehen” in Höhe von 6.912.686.760,29 Euro aus dem Bundeshaushalt 2020, wie das Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe berichtet.

Im darauf folgenden Jahr 2021 erhielt die BA einen “Zuschuss” in Höhe von 16.935.336.195,33 Euro aus dem Bundeshaushalt 2021. Im Jahr 2022 wurde erneut ein “überjähriges Darlehen” in Höhe von 423.496.181,47 Euro gewährt. Alle drei Haushaltsjahre (2020, 2021 und 2022) sind abgeschlossen.

Umwandlung von Darlehen in Zuschüsse

Interessanterweise wurde das im Jahr 2020 gewährte überjährige Darlehen in Höhe von 6.912.686.760,29 Euro im Jahr 2021 in einen Zuschuss umgewandelt. Die Begründung dafür findet sich in der Haushaltsrechnung des Bundes für das Jahr 2021, herausgegeben vom Bundesministerium der Finanzen. Gemäß den Bestimmungen konnte die Rückzahlung gestundet werden, und unter bestimmten Voraussetzungen wurde aus dem Darlehen ein Zuschuss.

Die Rolle des Haushaltsgesetzes 2021

Gemäß § 12 Absatz 1 des Haushaltsgesetzes 2021 galten die Ausgaben der BA für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld und die Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen an Arbeitgeber in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 als Höchstgrenze für die Umwandlung des Darlehens in einen Zuschuss. Diese Ausgaben beliefen sich auf etwa 42,3 Milliarden Euro.

In der Vermögensrechnung des Bundes für das Jahr 2021 wird erklärt, dass das gestundete Darlehen am Ende des Haushaltsjahres 2021 vollständig erlassen wurde, da die BA die Rückzahlung nicht leisten konnte. Dies führte zu einem Rückgang der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände um den entsprechenden Betrag.

Die geplante Rückzahlung von 5,2 Milliarden Euro durch die Bundesagentur für Arbeit im Zeitraum von 2024 bis 2027 wirft Fragen zur rechtlichen Grundlage und den finanziellen Auswirkungen auf.

Die Umwandlung von Darlehen in Zuschüsse während der Corona-Pandemie scheint auf bestimmten gesetzlichen Bestimmungen basiert zu haben, die bisher jedoch nicht im Detail bekannt sind. Diese Entwicklungen könnten weitreichende Auswirkungen auf die Finanzierung der Bundesagentur für Arbeit haben und bedürfen weiterer Aufklärung.

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